Die Stadt Gießen gewährt der Universität Gießen eine jährliche Finanzzuwendung

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Titel: Die Stadt Gießen gewährt der Universität Gießen eine jährliche Finanzzuwendung
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aus: Die ältesten Privilegien und Statuten der Ludoviciana, Gießen 1881
Herausgeber: Hermann Wasserschleben
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Entstehungsdatum: 1607
Erscheinungsdatum: 1881
Verlag: Louis Wenzel
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Erscheinungsort: Gießen
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Quelle: Commons
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II.

Wir Burgermeister vnd Rahtt der Stadt Giessen vrkunden vnd bekennen öffentlich für vns vnd vnsere Nachkommen, demnach der durchleuchtige vnd hochgeborne Fürst vnd Herr, Herr Ludtwig Landtgrave zu Hessen, Grave zu Catzenelenbogen, Dietz, Ziegenhain vnd Nidda u.s.w. vf ihrer fürstlichen gnaden vndterthanen vleissige vnd vndterthenige Bidt zuvorderst Gott dem Almechtigen zue ehren vnd Beförderung der christlichen reinen Religion vnuerenderter Augspurgischer Confession in ihrer fürstlichen genaden Stadt vnd Vestung Giessen eine ansehnliche Schulle angericht, in deren alle Faculteten gelehret vnd exerciret werden, auch zugleich ein Paedagogium gehalten wirdt, zu welchem Gotseligen vnd gemeinnutzigen werck wir Burgermeister vnnd Rath obgemeldt aus guedtem freyem willen versprochen vnnd zugesagt haben, zusagen und versprechen auch für Vnns vnnd alle Vnsere nachkommen, crafft dieser recognition, so lang angeregte Schule zue Giessen bleiben wirdt, das wir ihärlichs vnd jedes Jhars besonders zu deroselben besserer erhaltung, aus dem einkommen vnsers gemeinen Weinzapfens wöllen contribuiren Anderthalb hundert Gulden, den guldten in zwanzig sieben alb. gerechnet, doch mit dem austrucklichen Vorbehalt, wan vnnd zue welcher zeit, es sey vber kurcz oder lang, vorberurdte Schule wiederumb von vnd aus bemelter Stadt Giessen abkommen wurde, das alsdan auch zugleich diese vorbemelte iharliche Zusteuer der anderthalb hundert guldten mitgefallen vnnd absein, von selbiger Zeit vnd fortan zu solcher ihärlichen Contribution oder Zueschosz wir vnnd alle Vnsere nachkommen nimmermehr verbunden, noch die schuldig sein söllen, allermaszen hochermelte ihre fürstliche gnaden vndter deroselben Handt vnnd siegell vns dessen in gnaden einen Reuersz zugestellt Alles sonder gefhärdte. Vrkuntlichen haben wir dieser Vnserer recognition der Stadt Insiegell wissentlich angehengt. Geben vnnd beschehen zue Giessen den ersten tag Octobris Anno Christi Eintausend sechshundert vnnd sechs.

Das Siegel in hölzerner Kapsel hängt an.

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