Die Urgeschichte des Postwesens

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Autor: H. L.
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Titel: Die Urgeschichte des Postwesens
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 20, S. 643–644
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[643] Die Urgeschichte des Postwesens ist durch werthvolle Funde, welche im Archiv der Fürsten von Thurn und Taxis gemacht wurden, näher aufgeklärt worden. Das Jahr 1516 wurde seither allgemein und so auch in unserem Artikel „Die Weltpost“ in Halbheft 14 des Jahrgangs 1889 als das Geburtsjahr der Taxisschen Posten betrachtet. Aber bereits zu Lebzeiten Kaiser Friedrichs III. wurden Posten im Heiligen Römischen Reiche eingerichtet, nur sind die hierfür mit Roger von Taxis wahrscheinlich 1451 abgeschlossenen Verträge nicht auf uns gekommen. Dann gab Kaiser Maximilian I. an Johann von Taxis 1496 und 1498 verschiedene Privilegien. Der erste urkundliche Beweis für das Vorhandensein einer Taxisschen Postanstalt stammt aus dem Jahre 1500, in welchem Philipp der Schöne, Maximilians I. Sohn, Franz von Taxis zu seinem Generalpostmeister ernannte. Als Hauptarbeitsfeld wurden ihm die Niederlande gegeben. Gerade hier, wo Handel und Wandel bereits zu einer hohen Blüthe gelangt waren, mußte eine derartige Neuerung doppelt willkommen geheißen werden. Denn wenn auch in den ersten Abmachungen nicht ausdrücklich hervorgehoben wird, daß die Post auch im Privatinteresse ihre Thätigkeit entfalten solle, so ist doch dieser Schluß mit ziemlicher Sicherheit zu ziehen, insofern die Summe, welche vertragsmäßig vom Staate allein bewilligt wurde, nicht ausreichte, um alles das, was verlangt wurde, zu leisten. Vornehmlich aber lag es im Interesse der weltlichen Macht, eine Anstalt zu fördern, die ihr selbst von größtem Nutzen war. Denn Philipp dem Schönen kam es gerade damals sehr darauf an, mit seinem Vater in Wien und seinem Schwiegervater in Spanien leicht verkehren zu können.

Die ersten Posten, welche eingerichtet wurden, waren reitende. Zu Pferde erfolgte auch die Personenbeförderung; erst später trat die Postkutsche auf. Die Anfangs- und Endpunkte der Linien waren nicht genau an bestimmte Plätze gebunden, sondern richteten sich nach dem jedesmaligen Aufenthaltsorte der Fürsten. So kann denn nicht als erster stehender Postkurs der zwischen Brüssel und Wien bezeichnet werden. Die Schnelligkeit, mit der die Entfernungen zurückgelegt wurden, verdient in Anbetracht der damals wenig gepflegten Wege alle Anerkennung. Von Brüssel bis Innsbruck wurden im Sommer 5½, im Winter 6½ Tage gerechnet, von Brüssel nach Paris 44 bez. 54 Stunden. Der Kurierzug legt dieselbe Entfernung heutzutage in 5 Stunden zurück.

Den für die Entwicklung des Postwesens grundlegenden Vertrag schloß Karl V., damals Herr der Niederlande, 1515 mit Johann und Franz von Taxis ab. Der Zweck desselben war, das gesammte Postwesen des weitausgebreiteten Reiches ganz den Taxis zu sichern. Die beiden Taxis wurden zu Generalpostmeistern ernannt und konnten in ihrem Verwaltungsgebiete frei schalten. Gegen Zahlung von 11 000 Golddukaten (nach unserem Gelde 400 000 Mark) mußten sie die Beförderung sämmtlicher königlicher Briefschaften übernehmen. Das war ein verhältnißmäßig [644] geringer Zuschuß, denn der König von Frankreich zahlte bei nicht so weit ausgedehnten Postlinien mehr als das Dreifache. Die Taxis konnten sich einer derartigen Bedingung nur dann unterziehen, wenn ihnen ausschließlich die Briefbeförderung der Privaten zugestanden wurde, und wenn auch im Vertrag nicht wörtlich ausgesprochen war, daß sie Privatbriefe befördern durften, so geht doch diese Gerechtsame daraus hervor, daß niemand außer ihnen zur Briefbestellung berechtigt sein sollte.

Das Taxissche Postwesen machte sich auch dadurch bei der Mitwelt beliebt, daß es durch seine Verträge die Möglichkeit gewonnen hatte, das Briefgeheimniß zu wahren. Karl V. hatte sich keinerlei polizeiliche Bevormundung vorbehalten, vielmehr sich verpflichtet, von andern Herrschern, durch deren Gebiete die Posten kamen, Patente zu erwirken, daß die Kuriere überall freien Durchzug haben sollten. In Frankreich hatte man bis dahin die von der Post beförderten Depeschen stets ängstlich durchsucht, ob nicht Staatsgefährliches in denselben enthalten sei.

Am 15. November 1515 trat der Vertrag in Kraft. Innerhalb zwölf Tagen mußten die niederländischen Posten, innerhalb zwanzig Tagen die spanische, römische, neapolitanische, deutsche und französische Post in Thätigkeit sein. Es war dadurch ein Netz gegeben, welches sich so ziemlich über das gesammte civilisierte Europa ausdehnte, von Neapel bis Brüssel, von Wien bis Toledo. Die Fristen, in denen die Entfernungen zurückgelegt werden mußten, waren geringer als früher. Um größere Schnelligkeit zu ermöglichen, waren überall Stationen in mäßiger Entfernung angelegt; so waren es z. B. von Augsburg bis Brüssel deren 23. Außerdem waren Vorkehrungen getroffen, daß auf besonderen Wunsch der Regierung und gegen besondere Vergütung die Geschwindigkeit noch erhöht werden konnte. H. L.