Die Vorschußvereine in Delitzsch und Umgegend
Schon früher besprachen wir die in der Aufschrift genannten Vereine, und machen wiederholt auf die Schrift ihres Stifters aufmerksam:
„Vorschußvereine als Volksbanken. Praktische Anweisung zu deren Gründung und Einrichtung, von Schulze-Delitzsch. Leipzig 1855. Preis: 10 Ngr.
welche bereits in Nähe und Ferne eine Anzahl gleicher Institute hervorgerufen hat, die noch täglich im Wachsen begriffen ist. Die Rechnungsabschlüsse dieser Vereine für 1855, welche uns vorliegen, ergeben nun so überraschende Resultate ihrer sich immer steigernden Wirksamkeit, daß wir bei der Wichtigkeit und Dringlichkeit der dadurch gelösten Frage wiederholt darauf zurückkommen, vor Mittheilung der Rechnungs-Details aber für diejenigen, welche das Büchelchen noch nicht kennen, die Grundzüge der Einrichtung der fraglichen Institute vorausschicken wollen.
Die Vereine sind, ohne alles Zuthun von Kapitalisten, ohne Unterstützung öffentlicher Fonds oder durch Privatleute, ohne Mitwirkung irgend einer Behörde, lediglich durch das Zusammentreten von meist unbemittelten Handwerkern und Arbeitern kleiner Landstädte gegründet. Der Grundsatz der Selbsthilfe, welchen der Verfasser des genannten Büchelchens bei sämmtlichen von ihm auf volkswirthschaftlichem Felde angeregten Organisationen angewendet wissen will, ist auf das Strengste durchgeführt, und hat in der Form der Solidarität sich dergestalt wirksam erwiesen, daß die nöthigen Geldmittel überall in mehr als ausreichender Weise beschafft werden konnten. Man bewirkte dies einerseits durch fortlaufende allmonatliche Beisteuern der Mitglieder, bei welchen ein bestimmter niedrigster Satz, als nothwendige Bedingung der Mitgliedschaft, so gegriffen war, daß ihn auch der unbemittelte Arbeiter aufzubringen vermochte (1 bis 2 Sgr.), während ihn jeder nach Belieben erhöhen durfte; andrerseits durch Aufnahme zinsbarer Darlehen unter solidarischer Verhaftung aller Theilnehmer. Die Monatssteuern wurden den einzelnen gutgeschrieben, blieben ihr Eigenthum, und nach Höhe derselben wird der Geschäftsgewinn unter sie vertheilt, der jedoch in der Kasse behalten und jenem Guthaben ebenfalls zugeschrieben wird, bis dasselbe eine gewisse bei jedem Vereine verschieden bestimmte Normalhöhe erreicht, über welche hinaus nicht mehr gesteuert und die Dividende ausgezahlt wird. So denkt man allmälig die Unternehmungen auf förmliche Actien zu fundiren, die man jedoch den Mitgliedern, welche zu deren Einzahlung beim Eintritt die Mittel nicht haben, durch die allmäligen Beisteuern und die Antheile am Gesellschaftgewinn erst bilden muß. So groß war aber der Anreiz der Dividende, daß selbst die Unbemitteltsten, als ihr Betrag für die ersten Jahre bekannt wurde, ihre mühsam abgesparten Beiträge verdoppelten, ja verdreifachten, und die Anfänge der Bildung kleiner Kapitalien für sie die erfreulichsten Fortschritte machten. Erst als man soweit, und das Gelingen der fraglichen Unternehmungen gesichert war, schlossen sich auch die bemitteltern Gewerbtreibenden an, theils weil man durch die den Kassen reichlich zufließenden Mittel in den Stand gesetzt wurde, durch bedeutendere Vorschüsse auch ihr Bedürfniß zu decken, theils auch nur weil sie die bedeutende Dividende lockte.
Natürlich konnte die Sicherheit der Vorschüsse nur eine persönliche sein, wollten die Vereine nicht ihren Zweck, dem Kleingewerbe zu helfen, verfehlen. Moralische und geschäftliche Tüchtigkeit sind also die Hauptgrundlagen, auf welche man bei den Vorschußempfängern sieht. Um aber hierüber ein in jedem Falle sicheres und verantwortliches Urtheil zu erhalten, von den nächsten Bekannten und Berufsgenossen, welche genauere Einsicht in den Gewerbs- und Vermögensstand eines Vorschußsuchers und dessen jeweilige Veränderungen haben, erwies sich die Bürgschaft als der untrüglichste Anhalt, welche, oder statt deren Pfand, immer gefordert wird, sobald die verlangte Summe das Guthaben um ein Nahmhaftes übersteigt. Da der Dienst, den sich die Mitglieder als Bürgen leisten, ein gegenseitiger ist, indem der Bürge selbst bald in die Lage kommt, des Bürgen zu bedürfen, so hat sich das deßfallsige richtige Verhältniß bald unter den Mitgliedern regulirt, und wo die Bürgen aussagen, da ist das stets das sicherste Zeichen, daß der Vorschußsucher kein Vertrauen verdient. Auf solche Weise sind Verluste Seitens der Vereinskassen durch Insolvenz der Schuldner überaus selten, und ist übrigens zu deren Uebertragung ein besonderer Reservefond gebildet.
Die Zinsen der Vorschußempfänger, welche die Hauptkasseneinnahme bilden, und von denen die Zinsen der Vereinsgläubiger, die Verwaltungskosten und die Dividende gedeckt werden müssen, hat man durchschnittlich auf 10% jährlich normirt. Bei dem raschen Umsatz im Kleingewerbe, wonach die Vorschüsse meist nur einige Monate gebraucht werden, den viel höhern wucherischen Zinsen, welchen sich unbemittelte Gewerbtreibende außerhalb der Vereine unterwerfen mußten, und dem bedeutenden Vortheil, daß sie stets auf eine ihren Verhältnissen entsprechendn baare Summe rechnen können, welche, richtig angewendet, ihnen einen weit größern Nutzen in ihrem Gewerbe gewährt, hat man diesen Zinssatz (5 Sgr. für 20 Thlr. auf 1 Monat) nie drückend gefunden. Da nun überdem der ganze Zinsenüberschuß in der Gestalt der Dividende den Mitgliedern wieder zufließt, und ihr Guthaben erhöht, so sind Anträge, den Zinsfuß zu reduciren, mehrfach von den Generalversammlungen zurückgewiesen, da die Reduktion höchstens 2–3 % betragen und nur auf Unkosten der Dividende geschehen könntn, wodurch ein Hauptreiz zum Sparen und der dadurch ermöglichten Erhöhung der Monatssteuern wegfallen würde.
Die Verwaltung liegt überall in den Händen von Ausschüssen, welche von den Mitgliedern aus ihrer Mitte erwählt und jährlich erneuert werden, von denen nur die Kassenbeamten, ihrer mühevollen und verantwortlichen Funktion halber, ein Honorar nach Procenten vom Geschäftsumsatz bestimmt, erhalten. Die beschließende Gewalt nebst der Aufsicht über die Verwaltung üben sämmtliche Mitglieder in den Generalversammlungen. – Dies vorausgeschickt lassen wir nun die Rechnungsabschlüsse der einzelnen Vereine folgen.
[296] Der Vorschußverein in Delitzsch (Stadt von 5000 Einwohnern) in der neuern Form seit dem Herbst 1852 thätig, zählte Anfang 1855 210, am Jahresschlusse 256 Mitglieder.
Auf Anreiz der Dividende, welche für 1854 171/2 Sgr. auf jeden vollen Thaler des Guthabens betragen hatte, hatten sich die Monatssteuern der Mitglieder von circa 300 bis auf 864 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. im Laufe des Jahres 1855 erhöht. An baaren Vorschüssen aber wurden an die Mtglieder aus der Kasse gereicht:
12,808 Thlr. | in 359 einzelnen Posten von 3–220 Thlr. (die meisten zwischen 20 und 50 Thlr.) bis auf 3 Monate, und |
7,010 – | ältere Vorschüsse auf neue Fristen prolongirt. |
Hiervon flossen 465 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. Zinsen der Vorschußempfänger nach dem Satze von 1/4 Silbergroschen vom Thaler auf den Monat, in die Kasse, wovon 136 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. Zinsen der Vereinsgläubiger, 32 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf. Verwaltungskosten und 145 Thlr. Honorar der Kassenbeamten zu decken waren, so daß 150 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf. Reingewinn für 1855 übrig blieb. Davon schlug man 2 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf. zur Reserve, und schrieb den Rest von 147 Thlr. 23 Sgr. als Dividende den Mitgliedern mit 61/2 Sgr. (201/3 %) auf jeden vollen Thaler ihres Guthabens Ende 1854 zu, indem 682 solcher Thalereinheiten participiren. Der Betriebsfond stellte sich daher Ende 1855 heraus auf:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
3279 | – | – | vom Vereine aufgenommen zu 41/2 und 5% verzinsliche Darlehen, |
14 | – | – | unverzinsliche Darlehen von Ehrenmitgliedern, |
1548 | 7 | – | Guthaben der Mitglieder an eingesteuerten Monatsbeiträgen und Dividende, |
255 | 10 | 6 | Reserve, als eigentlichem Vereinsvermögen. |
================== | |||
5096 | 17 | 6 |
Die Mitgliederzahl des Vereins war übrigens fortwährend im Steigen, und ist zu bemerken, daß seit 1854 eine zweite Vorschußkasse vom Stadtmagistrat gegründet und mit 3000 Thaler Gewinnüberschüssen der städtischen Sparkasse dotirt ist, welche den Verkehr der wohlhabenderen Gewerbtreibenden mehr an sich zieht, da sie strengere Sicherstellung und dagegen geringere Zinsen fordert.
Der Vorschußverein in Zörbig (Landstadt von 3000–4000 Einwohnern 21/4 Meile von Delitzsch) hat seine Mitglieder im Jahre 1855 von 45 auf 80 gebracht, von denen übrigens die eigentlich unbemittelten Klassen durch die Forderung einer Actie von 5 Thalern, welche gleich beim Eintritt baar gezahlt werden muß, ausgeschlossen sind. Im Uebrigen hat er das delitzscher Statut angenommen und im Jahre 1855
10,187 Thlr. | baare Vorschüsse in 303 einzelnen Posten von 5 bis 250 Thaler (Prolongationen sind nicht vorgekommen) |
an seine Mitglieder gegeben, welche nach dem Zinssätze von 4 preußischen Pfennigen (1/3 Sgr.) vom Thaler auf den Monat (121/2% auf das Jahr), 285 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. Zinsen einbrachten. Hiervon waren an Unkosten zu decken:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
61 | 1 | 6 | Zinsen der Vereinsgläubiger und Verwaltungskosten, |
76 | – | – | Honorar der Beamten, |
137 | 1 | 6 |
so daß 148 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf. als Reingewinn für 1855 übrig bleiben, wovon 146 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. als Dividende den 45 Mitgliedern am Ende des Vorjahres gleichmäßig mit 3 Thlr. 71/2 Sgr. für jeden gutgeschrieben, der Rest von 2 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. zur Reserve überwiesen wurden. Der Betriebsfond bestand Ende 1855 aus:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
1605 | – | – | vom Vereine aufgenommenen verzinslichen Darlehne, |
653 | 7 | 6 | Guthaben der Mitglieder an eingezahlten Actien u. Monatsbeiträgen, sowie gutgeschriebene Dividende; |
52 | 29 | 6 | Reserve, als eigentlichem Vereinsvermögen; |
2311 | 7 | – |
und sind für das Jahr 1856 die Zinsen der Vorschußempfanger auf 3 preußische Pfennige (1/4 Sgr.) vom Thaler auf den Monat (10%) ermäßigt, und wird die Dividende von jetzt ab ebenfalls nicht nach Köpfen, sondern nach der Höhe des Guthabens der Einzelnen vertheilt.
Der Vorschußverein zu Bitterfeld (Landstadt von circa 4500 Einwohnern 11/2 Meile von Delitzsch) ist erst im Januar 1855 unter Zugrundlegung des delitzscher Statuts, gegründet, und begann das Vorschußgeschäft mit dem 1. April 1855. Da ihm gleich Anfangs 164 Mitglieder beitraten, so zählt er gegenwärtig bereits 252, und verspricht eine besonders gedeihliche Entwicklung.
Durch die seit Anfang Januar erhobenen Eintrittsgelder und Monatssteuern der Mitglieder, sowie mehrere vom Verein aufgenommene Darlehne wurde es möglich, in den 9 Monaten vom 1. April bis Ende Dezember 1855
3757 Thlr. | baare Vorschüsse an die Mitglieder in 292 einzelnen von 3–60 Thlr. bis auf 3 Monate zu gewähren und |
1076 Thlr. | davon auf neue Fristen zu prolongiren. |
Hiervon flössen 130 Thlr. 2 Sgr. 4 Pf. Zinsen der Vorschußempfänger, nach dem Satze von 4 preußischen Pfennigen (1/3 Sgr.) vom Thaler auf den Monat, zur Kasse, wovon 33 Thlr. 10 Sgr. 9 Pf. Zinsen der Vereinsgläubiger und 65 Thlr. 1 Sgr. 2 Pf. Gehalte der Beamten zu decken waren. Außerdem flossen an Eintrittsgeldern (à 5 Sgr.), Jahresbeiträgen (man vergleiche die angezogene Schrift) und durch Verkauf der Statuten 69 Thlr., und an eingesteuerten Monatsbeiträgen 259 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. in die Kasse, wogegen freilich die Kosten der ersten Einrichtung an Büchern, Inseraten, Statutendruck, Formularen etc. etc. 42 Thlr. 25 Sgr. betrugen. Da der Ueberschuß hiervon als Reserve angelegt und keine Dividende für 1855 an die Mitglieder gewährt wurde, so stellte sich der Betriebsfond Ende 1855 heraus auf:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
1675 | 5 | – | vom Verein aufgenommene Darlehne, |
259 | 6 | 6 | Guthaben der Mitglieder an eingesteuerten Monatsbeiträgen, |
57 | 25 | 2 | Reserve, als eigentlichen Vereinsvermögen. |
1992 | 6 | 8 |
Der im Jahre 1854 gestiftete Vorschußverein zu Eisleben (Bergstadt von 7000 Einwohnern), welcher ebenfalls das delitzscher Statut mit wenigen unwesentlichen Aenderungen angenommen hat, zählte Ende 1855 101 ordentliche und eine Anzahl Ehrenmitglieder. Er hat an seine Mitglieder an baaren Vorschüssen ausgegeben:
Im Jahre 1854 | 735 Thlr., |
Im Jahre 1855 | 6416 Thlr. |
welche an Zinsen, nach dem Satze von 21/2 preußischen Pfennig vom Thaler auf den Monat (81/3% auf das Jahr), der Kasse 138 Thaler 7 Sgr. 5 Pf. einbrachten, wovon nur 30 Thlr. 10 Sgr. 5 Pf. Zinsen der Vereinsglaubiger und 26 Thaler 3 Sgr. 6 Pf. Einrichtungs und Verwaltungskosten zu decken waren, da die Beamten für das Erste kein Honnorar für ihre Mühwaltung beanspruchten, so daß ein Reingewinn von 81 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. Ende 1855 verblieb. Hiervon wurden 9 Thlr. als Dividende denjenigen Mitgliedern gutgeschrieben, deren Guthaben Ende 1854 volle Thaler betrug, was, da nur 9 solcher vollen Thalereinheiten vorhanden waren, auf jede 1 Thaler, also 100% ausmachte. Der Rest von 72 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. wurde zur Reserve geschlagen, wohin überdem die Eintrittsgelder etc. etc. flossen, so daß am Schlusse 1855 sich der Betriebsfond dahin herausstellte:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
460 | – | – | unzinsbare Darlehne von Ehrenmitgliedern, |
1600 | – | – | vom Vereine aufgenommene verzinsliche Darlehne, |
180 | 23 | 6 | Guthaben der Mitglieder an eingesteuerten Monatsbeiträgen und Dividende, |
118 | 8 | 6 | Reserve, als eigentliches Vereinsvermögen. |
2359 | 2 | – |
Der Darlehnkassenverein in Eilenburg (Fabrikstadt von 10,000 Einwohnern 3 Meilen von Delitzsch) zählte am Jahresschlusse 1855 750 Mitglieder und ist 1850 gestiftet. Die Nachrichten über seine Wirksamkeit bis Ende 1854 sind ebenso wie über die des delitzscher Vereins in dem Schulze’schen Werkchen nachzulesen. Die förmliche Rechnung für 1855 wird gegenwärtig erst ausgearbeitet, doch ergeben die Bücher und Kassenabschlüsse vorläufig Folgendes. Es wurden im Jahre 1855
24,024 Thlr. | baare Vorschüsse an die Mitglieder in 646 einzelnen Posten von 1–500 Thlr. ausgegeben, auf 1 bis 6 und 9 Monate, und |
12,000 Thlr. | ältere Vorschüsse auf neue Fristen prolongirt. |
Hiervon hatten die Vorschußempfänger zu zahlen 5% Zinsen und außerdem 3–5% Verwaltungskostenbeiträge, je nachdem die Vorschüsse auf länger oder kürzer als 3 Monate und im letztern Falle wieder unter 20 Thlr. betragen und in wöchentlichen Raten abgezahlt werden; zusammen also 8–10% auf das Jahr, was für 1855 eine Kasseneinnahme ergab von:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
1902 | 10 | 2 | und |
260 | – | – | circa auf ausstehende Reste |
2162 | 10 | 2 |
Hiervon waren zu decken:
1300 Thlr. | circa Zinsen der Vereinsgläubiger |
780 Thlr. | circa Gehalte der Beamten und Verwaltungskosten |
2080 |
so daß der Reingewinn des Geschäfts für 1855 sich auf etwa 60 Thaler belaufen wird. Bei dieser geringen Dividende, deren Gründe man im Schulze’schen Werkchen nachlesen mag, ist der Anreiz zur Verstärkung der Monatssteuern Seitens der Mitglieder nur schwach, und haben diese Steuern für 1855 fast durchweg nur zu dem niedrigsten Satze von 1 Sgr. nicht mehr als zusammen 315 Thaler 11 Sgr. betragen. Der Betriebsfond stellte sich Ende 1855 heraus auf:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
29,683 | 27 | – | vom Verein aufgenommene verzinsbare Darlehne, |
1,479 | 16 | 2 | Guthaben der Mitglieder und Reserve, |
30,163 | 13 | 2 |
von welcher Summe 6–7000 Thlr. beim Banquier zinsbar belegt sind.
Von den im Laufe 1855 gegründeten Vorschußvereinen nach dem Muster der obigen in Meißen, Hildesheim, Celle, Marienburg, Brehna, Osterfeld etc. etc. liegen noch keine vollständigen Rechnungsabschlüsse vor, doch zeigt sich an den genannten Orten überall ein überraschend schnelles Aufblühen, und wir werden hoffentlich bald im Stande sein, weitere bestimmte Resultate daher berichten zu können. Für jetzt schließen wir, indem wir mit den Worten des bezeichneten Werkchens, welche wir in jeder Hinsicht bestätigt finden, die Vortheile dieser Vereine für den kleinen Gewerbstand dahin zusammenfassen, daß
- 1) derselbe dadurch in den Stand gesetzt wird, jederzeit eine den Verhältnissen angemessene,
baare Geldsumme zu erhalten; - 2) daß ihm die hohen wucherischen Zinsen erspart werden;
- 3) daß der Gewinn des Vorschußgeschäfts, bisher das Monopol der Kapitalisten,
in seine eignen Taschen zurückfließt, und nebst den kleinen, ihn nicht belästigenden Steuern, die Anfänge einer eignen Kapitalbildung bewirkt.