Diskussion:Reichsgericht Urteil Weltbühne-Prozess

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Maresa63 in Abschnitt Übertragungsfehler gefunden

Status des Urteils[Bearbeiten]

Der einschlägigen Literatur zufolge ist das Urteil im Weltbühne-Prozess formell immer noch geheim. (siehe: Gerhard Jungfer, Ingo Müller: 70 Jahre Weltbühnen-Urteil. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Beck, München/Frankfurt M 2001, S. 3461–3465). Nachfragen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und Bundesarchiv in Koblenz haben jedoch ergeben, dass es keine denkbaren Einwände gegen die Veröffentlichung des Urteils geben dürfte.

Das Urteil wurde von mir digitalisiert (abgetippt). Die Formatierung orientiert sich an der Abschrift. Daher auch die Unterstreichungen, die natürlich durch Kursivsetzung ersetzt werden könnte. Auf besonderen Wunsch könnte ich die 29 maschinengeschriebenen Originalseiten auch in Wikicommons hochladen. Schreibkraft 21:21, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Scans wären für die Korrektur durch zwei andere Mitarbeiter sehr wichtig, da dies dem normalen Ablauf hier entspricht, bis wir einen Text als "fertig" markieren können. Also spreche ich einen besonderen Wunsch aus ;-) Gruß --Finanzer 21:48, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten
ich verschärfe das gern zu einem dringenden Wunsch, wir brauchen die Originalquelle als Scan. Danke im voraus --FrobenChristoph 21:58, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Schau bitte mal genau hin, die Korrekturlese-Links sind schon längst in den Text eingebaut. Gruß --Finanzer 22:00, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bitte die genaue Signatur der Abschrift des Auswärtigen Amts oder deren Fundort angeben! --FrobenChristoph 22:01, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was heißt das, die genaue Signatur? Als Fundort könnte man angeben: Auswärtiges Amt: Geheimakten der Alten Rechtsabteilung, Rechtssache: Strafverfahren wegen Landesverrat gegen Schriftleiter Carl von Ossietzky, Bände 1 und 2 (unveröffentlicht) Schreibkraft 22:55, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Das Bundesarchivgesetz gilt auch für das Auswärtige Amt, und so alte Akten werden üblicherweise, auch wenn es sich angeblich um Geheimakten handelt (ich glaube Schreibkraft im übrigen kein Wort) im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes aufbewahrt. --FrobenChristoph 01:05, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was soll denn die schwachsinnige Unterstellung? Was ist hier nicht glaubhaft? Ich kann Dir gerne E-Mail-Adresse und Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters im Bundesarchiv geben. Die Pressestelle des BGH hat die Telefonnummer 07 21 - 159-5013. In dem oben erwähnten Artikel von Jungfer/Müller heißt es übrigens in Fußnote 6: "Eine Urteilsabschrift befindet sich im umfangreichen Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts zum Weltbühnen-Prozess, Bd. 1-3 (R 42695-42697)." Schreibkraft 12:16, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Einen anderen Ton bitte. Die genaue Vorlage muss mit Signatur identifiziert werden. Ohne Scans kann dieser Text hier nicht dauerhaft bleiben, da die Zuverlässigkeit der Texterfassung von niemandem, der nicht Zugriff auf die Original-Vorlage hat, kontrolliert werden kann. --FrobenChristoph 15:03, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Den anderen Ton muss ich mir wohl erbitten. Die Scans stehen schon seit Tagen drin. Schreibkraft 15:16, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Nein, sie fehlten in der Textbox und da gehören sie hin. Nochmals: gib die korrekte Fundstelle des Textes an. Wenn er aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes stammt, dann die entsprechende Signatur. Wenn du in der Lage bist, mit dem Bundesarchiv und dem BGH zu telefonieren, sollte es dir ein Leichtes sein, eine korrekte, wissenschaftlichen Maßstäben genügende Quellenangabe zu machen. --FrobenChristoph 15:30, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was soll denn dieser oberlehrerhafte Ton? Ich habe zwei Quellenangaben gemacht, wie sie in der Literatur für dieses Urteil und den Aktenbestand üblich sind. Auf meine Frage hin, was denn mit der Signatur gemeint ist, erhielt ich keine Antwort. Inzwischen habe ich folgendes herausgefunden: In dem Buch Walter Bußmann u. a. (Hrsg.): Akten zur deutschen auswärtigen Politik. 1918–1945. Serie B. 1925–1933. Bd 19. 16. Oktober 1931 bis 29. Februar 1932. Vandenhoeck u. Ruprecht, Göttingen 1983 findet sich auf Seite 363 folgende Angabe zu dem darin nicht veröffentlichten Urteil: Fundort: K 2027/K 520 469-97. Die gesamten Materialien zu dem Fall befinden sich in: Auswärtiges Amt: Akten der Rechtsabteilung, Rechtssachen geheim, spec. Kreiser und Ossietzky, Bände 1–3. Reicht das nun? Im übrigen fand ich es grob beleidigend und arrogant, einem alten Wikipedianer, der sich zur Ergänzung eines exzellenten Artikels in die Wikisource verirrt hat, generell die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Die Wikisource sollte froh sein, auch mal mit exklusivem, bislang unveröffentlichtem Material aufwarten zu können. Schreibkraft 16:13, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Natürlich sind wir froh und dankbar, nicht nur für exklusives Material, sondern für jeden Mitarbeiter. Aber eine korrekte Quellenangabe ist hier wirklich notwendig, nur darum geht es doch Froben (und uns allen); nicht etwa, Deine Arbeit hier schlechtzumachen! Jonathan Groß 16:18, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bearbeitungsstand[Bearbeiten]

Dieses Urteil hat momentan keinen Bearbeitungsstand. Ich schlage unkorrigiert vor? --Dorades 20:35, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Übertragungsfehler gefunden[Bearbeiten]

Hab zwar nicht viel Hoffnung, daß hier jemand mitliest, trotzdem (oder deswegen) sammle ich mal Ü-Fehler, die mir auffallen. Ich bin scheinbar zu neu, und kann die Korrekturen nicht selbst vornehmen. Selbstverständlich hab ich mit den Scans verglichen...

  1. Abschnitt (3) "Militär~ sein 1918" - richtig laut Scan: seit

--Maresa63 (Diskussion) 19:27, 10. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Erledigt, vielen Dank. --A. Wagner (Diskussion) 19:50, 10. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Oh, ging ja schnell. 👍 Sollte ich noch was finden, melde ich mich wieder hier! LG --Maresa63 (Diskussion) 20:59, 10. Dez. 2020 (CET)Beantworten