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Eine Verbrecherversammlung

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Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Eine Verbrecherversammlung
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aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 215–217
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Eine Verbrecherversammlung.

„Es erben sich Gesetze und Rechte wie eine ewige Krankheit fort,“ sagt Goethe mit dem inhaltschwer die Erben anklagenden Zusatze: „Weh’ Dir, daß Du ein Enkel bist!“ Wir fühlen es in jedem civilisirten Land, daß die im Wesentlichen alle aus frühern Jahrhunderten, von längst untergegangenen Nationen vererbten Gesetze, wie z. B. das römische Recht in Deutschlands Gesetzbüchern, mit unsern Rechtsbedürfnissen, mit unsern humanen Ansichten, mit unserer bessern physiologischen Erkenntniß der menschlichen Natur zum Theil im entsetzlichsten Widerspruche stehen. Auch die neuere und neueste Gesetzgebung hat oft mit dem, was der gesunde, parteilose, gebildete Mensch [216] für recht und billig hält, nichts zu thun. Ja, der strenge, erfahrene, praktische Richter unserer Zeit selbst muß erst aus unabsehbaren Labyrinthen von Rechts- und Gesetzparagraphen und Anmerkungen und Erläuterungen dazu eine Stelle heraus speculiren, um über einen vorliegenden Fall begangenen Unrechts zu entscheiden. Das Rechtsgefühl, selbst das gebildete Rechtsbewußtsein des edeln Richters wird nicht gefragt. Dieses entscheidet oft, ja, in der Regel ganz anders, als das alte, wie eine ewige Krankheit fortgeerbte Gesetzbuch, und der unparteiische, noble Mensch urtheilt immer anders und besser, wo der Parteiische sagt: „Es ist ihm schon Recht.“

Hier eröffnet sich ein weites Feld für Geltendmachung der Humanität, physiologischer und socialer Einsicht, welche den Verbrecher und jedes Vergehen immer viel richtiger und milder beurtheilt als das Gesetz und selbst als das unmittelbare Rechtsgefühl. Die sociale Einsicht in die Quellen der Verbrechen reicht allein hin, uns demüthigend milde zu stimmen, wenn wir Gefängniß, Zuchthaus, Schaffot und Galgen vor uns haben. Fast durchweg läßt sich in jedem Verbrechen als Quelle der Schuld die bestehende sociale und politische ungesunde Construction des Lebens nachweisen, was Bettina überraschend richtig in ihrem „Königsbuche“ nachweist und in den Satz zuspitzt: „Der Verbrecher ist des Staates eigenstes Verbrechen.

Mehr oder weniger fühlen dies auch die Staaten bereits, die Gesetzgeber, die Richter, die Regenten, und haben, die Mängel ihres Rechts in einzelnen Fällen wieder gut zu machen, verschiedene Hülfsmittel; aber diese beschränken sich bis jetzt blos auf einzelne Fälle, die nur in England, wo der Widerspruch zwischen Gesetz und Humanität am Schreiendsten ist, bis zu förmlichen Institutionen und Gebräuchen ausgebildet wurden. In deutschen Staaten haben wir blos eine Spur, einen Keim davon in dem Begnadigungsrecht der Krone, in Amnestien bei einzelnen feierlichen Gelegenheiten.

In England wird erstens das Begnadigungsrecht der Krone sehr häufig von den Richtern und Geschwornen unterstützt und dann selten verweigert. Auch die Presse thut das Ihrige, wiewohl diese in letzterer Zeit, seit unter Palmerston die bureaukratischen Tendenzen mehr hervortraten, nicht selten abgewiesen ward, wenn sie der „Gerechtigkeit“ und dem ekelhaften Galgen einen armen Sünder streitig zu machen suchte. Seit dem Juli 1854 ist aber das Begnadigungsrecht der Krone eine Rechtsinstitution, ein gesetzlicher Akt, ein Privilegium in den Händen von Rechts- und Gefängnißbehörden, und dieses Begnadigungsrecht der Krone als eine Correctur des Gesetzes auf die Verwalter des Gesetzes selbst ausgedehnt worden. Man nennt diese damals angenommene Parlamentsakte in England das „ticket-of-leave-system,“ d. h. das System, verurtheilte Verbrecher durch Entlassungsscheine (tickets of leave) vor Ablauf ihrer Strafzeit wieder frei zu geben. Die so Entlassenen spielen seitdem in der socialen und kriminalistischen Sphäre Londons als „ticket-of-leave-men“ eine nicht unbedeutende Rolle. Wurden doch im vorigen Jahre allein nicht weniger als 4612 Verbrecher auf diese Weise begnadigt und entlassen. Das Gesetz beschränkt diese Begnadigung durch folgende Bedingungen: nur zur Transportation auf höchstens zehn Jahre verurtheilte Verbrecher sind der Entlassung vor Ablauf dieser Zeit fähig und werden deshalb gar nicht mehr transportirt. Die, welche zu längerer Transportation verurtheilt wurden, müssen nach wie vor in West-Australien, auf Bermuda oder in Gibraltar ihre Verbrechen büßen, wo sie freilich auch unter Umständen noch begnadigt werden. Die gar nicht mehr Transportirten müssen eine strenge Vorschule zu ihrer Entlassung durchmachen, da es von vorn herein gefährlich erschien, die etwa 5000 Verurtheilten, welche innerhalb der Parlamentsakte vom Juli 1854 fielen, auf einmal mit einem bedingten Entlassungsschein frei zu geben. Sie müssen deshalb zunächst im Muster-Gefängniß zu Pentonville (London) eine neunmonatliche strenge Einsamkeits- und Schweigsamkeitshaft durchmachen, so strenge, daß Niemand während der Zeit ein menschliches Angesicht zu sehen bekommt und kein Wort sprechen darf, wenn nicht einsam von einem Vorgesetzten gefragt und aufgefordert.

So oft die Gefangenen in der Kirche oder während der Stunde ihres Luftschöpfens in Berührung gebracht werden, trägt Jeder eine Maske und wandelt Jeder stumm inmitten stummer, unkenntlicher, geheimnißvoller Gestalten, unter denen nicht selten Freunde, Verwandte, Vater und Sohn, Bruder und Bruder ahnungslos neben einander schreiten oder sitzen. Jeder Gefangene muß hier ein Handwerk oder eine bestimmte Beschäftigung mechanischer Art erlernen. Von dem Ertrage dieser Art werden ihm je nach seinem Fleiße wöchentlich 4 bis 8 Pence (3 bis 7 Sgr.) gut geschrieben. Nach einsamer Durchschweigung dieser neun Monate wird er in den Regierungsdocks zu Woolwich oder Portsmouth beschäftigt, darf bei fortgesetzt gutem Betragen Briefe und Verwandte empfangen (aber blos einmal jeden zweiten Monat) und über die 3 Pence, die er wöchentlich erhält, verfügen. Hat er diese zweite Station glücklich und gut bestanden, wird er in die dritte erhoben mit 6 Pence wöchentlich, Thee statt Grütze zum Abendbrot und einem halben Nösel Bier zum Sonntagsessen. Die vierte Station bringt 9 Pence wöchentlich, Licht in die Zelle und einen neuen Streifen an der Jacke (die „Stationen“ werden durch solche „Streifen“, wie durch eine Art von Orden, öffentlich zur Schau getragen). Das gut geschriebene Geld wird im Ganzen nur den Entlassenen zur Verfügung gestellt, während der Strafzeit dürfen sie nur in ganz außerordentlich günstigen Fällen etwas verbrauchen. Es variirt von 5 bis 20 Pfund (30 bis 150 Thaler). Summen über 5 Pfund werden nur in bestimmten Terminen gezahlt, um der Versuchung, daß der Entlassene es auf einmal durchbringe, zu begegnen, wodurch freilich auch der Redlichwollende verhindert wird, mit einem kleinen Kapitale irgend ein selbstständiges Geschäft anzufangen. Außerdem hängen die spätern Zahlungen von dem Moralitätszeugniß des Geistlichen oder des Magistrats, wo sich der Entlassene aufhält, ab.

Die Moral des Entlassenen hängt wieder von der pharisäischen Moralität der Gesellschaft ab, in welche er mit dem Entlassungsschein, dem Kainsstempel für die Leute, welche beten: „Ich danke dir Gott, daß ich nicht bin wie andere Leute“ hinausgestoßen wird. Die Polizei läßt ihn nicht aus den Augen, die tugendhafte Gesellschaft nicht vor ihre Augen. Findet ja Jemand einen Arbeitgeber, macht ihm die Polizei sofort ihre Aufwartung, und warnt den Mann vor dem „ticket-of-leave-man“, der dann in der Regel auch eiligst entlassen wird. Der Staat hat den Entlassenen vorher erzogen und gebessert, ein paar Jahre an ihm gedoktert und ihm dann ein Zeugniß gegeben, daß er der geschenkten Freiheit würdig sei. Gleichwohl hetzt er die Polizei nach, welche sagen muß: es ist nicht wahr, der Mann ist nicht gebessert, er verdient kein Vertrauen. Dieser unsinnige Widerspruch wird durch die tugendhafte Gesellschaft noch schlimmer. Gewarnt von der Polizei vor dem Zögling der staatlichen Gefängnißbesserung, glaubt sie in um so größerem Rechte zu sein, sich in sittlicher Entrüstung vor einem solchen Entlassenen steif in die Höhe und zurückzuziehen und das Mißtrauen in den gefallenen Mitmenschen zu einer ehernen Mauer zu machen, die ihn für immer von der guten Gesellschaft ausschließt. Im Allgemeinen heißt es dann auch, dieses ticket-of-leave-system habe den Erwartungen nicht entsprochen. Die tugendhafte Oeffentlichkeit, die tugendhafte Presse, tugendhafte Geistliche und Magistrate, welche alles Mögliche gethan, um die in Gnade Entlassenen wieder unter die Verbrecher zurückzuhetzen, fühlen sich beleidigt, daß man nicht mehr Respekt vor ihrer Tugend und vor ihrem „Eigenthum“ gezeigt habe. Sie schreien fortwährend, daß, wer einmal ein Verbrechen begangen, sei und bleibe ein Verbrecher, und so fielen auch die frühzeitig Entlassenen immer wieder in ihr „altes Gewerbe“ zurück. So schreit die Tugend den Thatsachen in’s Gesicht. So halb die Maßregel auch war, war sie doch eine halbe Wendung zum Guten, zur höheren Gerechtigkeit gegen das Recht. So sehr sich Tugend, Moral und Polizei auch bemühten, die einmal Gefallenen, die von der Gesellschaft Verwahrlosten in ihre Verwahrlosung zurückzustoßen und von aller Ehre und Ehrlichkeit fern zu halten, stellte sich doch heraus, daß die Rückfälligkeit der Verbrecher im Allgemeinen 35 Procent betrage, unter den ticket-of-leave-men aber noch nicht zehn Procent.

Diese statistische Ermittelung läßt auf größere, heroischere Tugend unter den Verbrechern schließen, als unter den gewohnheitlich Tugendhaften. Es ist weit leichter, in guten Verhältnissen unter ordentlichen Leuten gut und ordentlich zu bleiben, als im Kampfe gegen die zurückstoßende ordentliche Gesellschaft aus dem Sumpfe der Verwahrlosung, der Noth und Entbehrung heraufzusteigen, und festen Fuß zu fassen gegen neue Versuchung. Wie schwer das ist, davon haben wir ordentlichen Leute kaum eine Ahnung. Wir müssen uns in ihre Lage und Umgebung, in ihr umnachtetes Innere hineinfühlen, um sie richtig und menschlich beurtheilen zu lernen; wir [217] müssen, da uns dazu Zeit, Lust und Heroismus abgeht, wenigstens Die hören, welche diese Höllenfahrt wirklich machten, wie der große Verbrechers-, Arbeits- und Armenforscher in London, Mr. Mayhew.

Mr. Mayhew hat das genaue, praktische und persönliche Studium der londoner Arbeiter-, Armen- und Verbrecherzustände zu der Aufgabe seines Lebens gemacht. Ein vielbändiges Werk: „Arbeit und Armuth in London“ („London Labour and London Poor“) enthält die genauesten Forschungen und persönlichen Erfahrungen des Verfassers aus allen Schichten der ausgestoßenen und verwahrlosten Klassen, des dicken, faulen Niederschlags aus der ungesunden Mischung und Gährung der gesellschaftlichen Zustände Englands. Die gute Gesellschaft und die freie Presse Londons erstaunten über die Enthüllungen in diesem Werke, als wäre von den fernsten und fremdesten Zuständen der Antipoden die Rede.

Die „anständige“ Presse ging gar so weit, die Thatsachen, die in Namen, Zahlen, Hausnummern, Individuen u. s. w. bestimmt dargestellt und nachgewiesen waren, zu läugnen. Aber damit wurden die Thatsachen nicht beseitigt, zumal da Mr. Mayhew seitdem ununterbrochen fortfuhr, mit neuen Truppen von Erfahrungen und Forschungen auf den Markt der Oeffentlichkeit zu treten. Er rief neuerdings verschiedene Armen- und Verbrecherklassen zu öffentlichen Versammlungen, und gab ihnen Gelegenheit, ihre Verhältnisse und Leiden persönlich und öffentlich in Gegenwart von Berichterstattern für Zeitungen auszusprechen. Er scheute sich sogar nicht, die Legionen von Prostituirten Londons theilweise in solchen Meetings zu vereinigen und sie zu Geständnissen zu veranlassen. Letzteres thaten sie aber bezeichnender Weise nur, nachdem auf ihr Gesuch das blendende Gaslicht des Saales so weit verdunkelt worden war, daß die Rednerinnen in ihren Gesichtszügen nicht mehr deutlich unterschieden werden konnten.

Neuerdings hat sich Mr. Mayhew besonders der ticket-of-leave-men angenommen, um die Halbheit der Humanität in der Parlamentsakte vom Juli 1854 zu ergänzen und zwischen dem tugendhaften Pharisäismus der guten Gesellschaft und der emporstrebenden Entlassenen ein verständigeres, humaneres Verhältniß herzustellen. Er that dies durch Zusammenberufung der ticket-of-leave-men zu einer öffentlichen Versammlung, wobei die Polizei ganz ausgeschlossen war. Dieses Meeting von Verbrechern aller Art im März d. J. ward als ein Ereigniß behandelt. Die Presse gab zum Theil die ausführlichsten Berichte über die Geständnisse und Enthüllungen der einzelnen Unglücklichen, und Bilderzeitungen ließen die ganze Versammlung in Holz schneiden, um ihre Spalten damit zu zieren. Mr. Mayhew selbst ließ drei charakteristische ticket-of-leave-men photographisch aufnehmen, um sie in seinem neuesten Werke: „Die große Welt Londons“ mit zu veröffentlichen. Der jüngste von ihnen, 19 Jahre alt und neunundzwanzig Mal im Gefängnisse gewesen, wurde durch sein Redner- und Darstellungstalent der Hauptheld des mayhew’schen Meetings. Zuletzt zu sieben Jahren Transportation verurtheilt, sei er kraft des neuen Gesetzes in’s Gefängniß gekommen, um schneidern zu lernen, und alle Bücher, deren er habhaft werden konnte, zu verschlingen, ja, selbst etwas Algebra zu versuchen. Dann habe er in Portsmouth ein Jahr lang täglich von früh bis zum Abend Karre geschoben, und von Geistlichen, denen er seine Befürchtungen wegen seiner gebranntmarkten Zukunft in der Freiheit mitgetheilt, die Antwort erhalten, daß er nur fleißig die vorgeschriebenen Andachtsübungen exerciren möge. Mit 6 Pfund Verdienst entlassen und von einem Gefängnißbeamten nach Southampton begleitet, habe ihm letzterer etwas Branntwein zu kosten gegeben, von dem er vier Jahre lang nichts gerochen. Die ungewohnte Belebung, die er gefühlt, habe ihn zu etwas mehr auf eigene Rechnung, zur Trunkenheit, zu lustiger Gesellschaft, zu vollständiger Leerheit seiner Taschen und sofort wieder in Polizeihaft geführt. Entlassen, ohne einen Pfennig in der Tasche, kam er nach London, wo er drei Monate lang Pflaster trat und Beschäftigung suchte, ehe er wieder über’s Herz bringen konnte, zu stehlen. Später blieb ihm nichts Anderes übrig, und die Leute seien selbst Schuld, da sie ihm drei Monate lang verwehrt hätten, ehrlich sein saures Brot zu verdienen, wenn er nur einen Gefallen daran gefunden, als Dieb wöchentlich 5 bis 6 Pfund (über 40 Thaler) aus einem Compagniegeschäft zu ernten. Natürlich sei ein so lohnendes, unsicheres Geschäft nicht von Dauer gewesen, sondern Veranlassung zu einem neuen vierzehnmonatlichen Gefängnißleben. Aus diesem sei er erst vor einigen Tagen zurückgekehrt und von der Polizei und dem Publikum gleich wieder umher gehetzt und von jedem Versuche, einen ehrlichen Broterwerb zu treiben, zurückgestoßen worden. „Ich bin fest entschlossen,“ so schloß er, „meine Hand nie wieder zu einer unehrlichen Handlung auszustrecken, aber bis jetzt weiß ich nicht, wie ich meine nächste Mahlzeit bekommen soll, wenn ich sie nicht stehle.

Man sehe sich den frischen, derben Bengel an, ob er nicht im Stande wäre, mit seinen jungen kräftigen Gliedern, mit seiner Lernlust, mit ein Bischen Schneidekunst, ja mit etwas selbsterlernter Algebra im Kopfe sich überall nützlich und angenehm zu machen, wenn man ihm mit Vertrauen, mit Menschlichkeit, mit Arbeit und Lohn entgegenkäme? Aber dies thut die Gesellschaft nicht; es ist diese Gesellschaft, welche seine Hand wieder zu unehrlichen Handlungen ausstreckt.

Ein anderer „Redner“ nimmt das Mitleiden des physiologischen Kenners in Anspruch. Sein Kopf ist zu verbrecherischer Disposition mißgebildet. Keine Erziehung, sondern Verwahrlosung ließ ihn ohne moralische Mittel, diese Disposition zu überwinden. Wegen Raubes zu 14jähriger Transportation verurtheilt, verbüßte er einen Theil dieser Strafe in Gibraltar, „wo die fleischzerreißende, blutspritzende Peitsche täglich von Sonnenaufgang bis in die Nacht hinein geschwungen ward!“ Sein Verdienst bei Entlassung ward ihm verweigert, um seinen Rücktransport in die Freiheit Englands damit zu bezahlen.

Ein dritter Redner, von Hause aus ein Händler auf den Straßen, verwaist seit dem zehnten Jahre, mit Apfelsinen u. s. w. handelnd, ward von Dieben von Profession seines Alters zu einem Compagniegeschäft gewonnen, bekam sieben Jahre Transportation, kehrte nach Verbüßung der Strafe nach London zurück und lebte wie Hunderte vom Ein- und Wiederverkauf der Hasen- und Kaninchenfelle, aus denen die Leute das Fleisch herausgegessen. In diesem Geschäft störten ihn eines Tages zwei Policemen, welche verlangten, in seinen Sack zu gucken. Er verweigerte dies und ließ sich lieber arretiren, um vor einen Magistrat zu kommen. Aber weder der Polizei-Inspektor noch der Magistrat ließen ihn zu Worte kommen, weil er ein entlassener Sträfling sei. In verschiedenen Städten von Polizei und Publikum umher- und zurückgestoßen, gelang es ihm endlich, in London mit Hülfe eines mitleidigen Verwandten, einen neuen Straßenhandel zu beginnen, der ihn soweit und sogar seine waschende Frau ganz erträglich ernähre. Er sei nur gekommen, weil er aus Erfahrung sprechen und vielleicht etwas dazu beitragen könne, das Loos seiner viel unglücklicheren Kollegen erleichtern zu helfen.

Auch ein Maurer sprach aus demselben Grunde. Ihm gehe es gut, da er Arbeit gefunden, aber Hunderte seiner Unglücksgenossen kämpften noch zwischen Hunger und Verbrechen.

Nachdem sich eine Menge der Anwesenden offen und ohne Heuchelei über ihre Vergangenheit und ihre Schicksale ausgesprochen, schloß Mr. Mayhew die Versammlung mit einer Rede, in welcher er hervorhob, daß seine Ueberzeugung, Publikum und Polizei und die halbe Humanität des ticket-of-leave-Systems hätten mehr Schuld am Verbrechen, als die Verbrecher selbst, nur bestätigt und befestigt worden sei.

Er wolle zur Correctur dieser Halbheiten und Heucheleien beitragen, was er als einzelnes Individuum könne und Philanthropen, humane, ehrliche Männer vereinigen, welche die Bemühungen emporstrebender Gefallenen unterstützen würden, bis sie wieder auf eigenen Füßen ständen. – Eine Vereinigung dieser Art ist bereits zu Stande gekommen.

Dieser Verein giebt Geld, um die Entlassenen in den Stand zu setzen, ein selbständiges Geschäftchen, besonders einen Handel auf den Straßen, anzufangen, weil die Polizei hier die geringste Macht habe, sie zurückzustoßen und das Publikum keines Sittenzeugnisses bedürfe, um Aepfel oder Apfelsinen, Austern oder Wasserkresse, Kartoffeln oder Kraut zu kaufen.

Das ist eine schwache Correctur des halben Humanitätssystems und der tugendhaften Abgeschlossenheit des Publikums; aber England ist in dieser Sphäre doch bereits weiter, als einige andere „christliche“ Staaten, die noch nicht einmal an halbe Humanität gedacht haben.