Fürst und Kanzler

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Autor: Friedrich Helbig
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Titel: Fürst und Kanzler
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aus: Die Gartenlaube, Heft 9, S. 148–150
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1884
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Fürst und Kanzler.
Ein Capitel aus der dänischen Geschichte.

Ein junger Fürst, der die Jahre der Mündigkeit noch nicht erreicht hat, steht am Sterbebette seines ersten Rathgebers, des treuen Meisters, der ihn in der schweren Kunst des Regierens unterwies, ihm Ziel und Wege bereitete, und von dem er nun die letzten Worte weiser ehrlicher Mahnung empfängt. Und der Jüngling sieht und weiß, daß in der nächsten Stunde der beredte Mund verstummt, die leitende Hand erstarrt – ist das nicht ein Act, der unsere menschliche Theilnahme noch weit mehr in Anspruch nimmt, als die damit verbundene politische Bedeutung?

Einen solchen Moment aus der reichen Geschichte seines Heimathlandes hat der dänische Historienmaler Professor Karl Bloch in Kopenhagen in dem nebenstehenden Gemälde „Christian IV. am Sterbebette seines Kanzlers Niels Kaas“ versinnbildlicht.

König Christian IV. von Dänemark steht in Folge seiner Theilnahme am Dreißigjährigen Kriege auch unserem Gedächtnisse nahe, wenn er dabei auch durch die leuchtende Gestalt seines königlichen Nachbars Gustav Adolf von Schweden etwas in den Schatten gestellt wird.

Als sein Vater, der König Friedrich II., im Jahre 1588 starb, war Christian erst elf Jahre alt. Bis zu seiner Volljährigkeit wurde ein Regentschaftsrath eingesetzt, an dessen Spitze der Reichskanzler Niels Kaas stand. Er war schon der erprobte Rathgeber des verstorbenen Königs gewesen. Alles, was in den letzten siebenzehn Jahren von Friedrich’s Regierung nach außen und innen von irgend welcher Wichtigkeit unternommen ward, das hatte er veranstaltet und vermittelt. Er war denn auch die Seele [149] des neuen Regentschaftsraths. Durch seinen Einfluß vermochte er die verwittwete Königin Sophie, auf ihr natürliches Recht als Regentin zu verzichten, denn Frauenregiment dünkte ihn ein gefährliches Regiment, zu leicht offen der Laune und Intrigue. Die Königin zog sich in edler Resignation ganz zurück auf ihren Wittwensitz im Schlosse Nykjöbing.

Christian IV. von Dänemark am Sterbebette seines Kanzlers Niels Kaas.
Nach dem Oelgemälde von Professor Karl Bloch.

Wie an der Wiege großer Menschen immer gern die Sage sitzt und ihre geheimnißvollen Zeichen in deren Zukunftstafeln einträgt, so berichten auch die alten Chroniken von einem mystischen Wunder, das der Geburt des jungen Königs voranging. Ein Meerweib, erzählen sie mit ernsthafter Geberde, „oben Jungfrau, unten Fisch“, erschien, als die Königin gesegneten Leibes war, einem Bauer in Samsöe und befahl ihm, zum Könige zu gehen und ihm zu künden, daß die Königin diesmal mit einem Prinzen niederkommen werde, der in der Welt einer der ansehnlichsten Könige werden würde. Der Bauer that also, wie ihm gesagt, und brachte die Offenbarung zu des Königs Ohr. „Mag nun der Bauer,“ fügt Ludwig Holberg in seiner „Dänischen Reichshistorie“ zu dieser Erzählung hinzu, „entweder aus Einbildung oder Interesse also geweissagt haben, so kann man doch von ihm sagen, daß er richtig geweissagt hat, weil der Ausgang erwies, daß dieser junge Prinz einer der größten und berühmtesten [150] Könige geworden ist, so jemals auf dem dänischen Throne gesessen haben.“

Der junge Christian war aufgeweckten Geistes, lernte leicht fremde Sprachen und widmete sich mit besonders regem Eifer dem Studium der Schifffahrtskunde und Schiffbaukunst, indem er in früher Weisheit einsah, daß die Macht und Größe seines Reichs, dessen ganzer Lage nach, auf dem Meere zu suchen sei. Er erlangte auf diesem Gebiete eine solche Sachkunde, daß er die Risse zu den Schiffen, die er mit den aufgesammelten Schätzen seines Vaters bauen ließ, selbst anfertigte.

Auch in seinem Urtheilen und Handeln zeigte der König frühzeitige Spuren erwachter Selbstständigkeit. So berichten die Quellen namentlich von einem charakteristischen Ereignisse auf dem Reichstage zu Kopenhagen im Jahre 1591, welchem der König an der Seite seiner Räthe beiwohnte. Dort kam unter andern Sachen auch eine Anklage zur Verhandlung, in welcher der junge Peter Skram zu Woldborg die drei Söhne eines angesehenen Edelmannes Friis beschuldigte, daß sie ihn auf offener Straße in Viborg mit entblößten Schwertern meuchlings überfallen und ihm die rechte Hand abgehauen, sowie die linke gelähmt hätten. Die Angeklagten waren mit einem großen Anhange ihres im Lande weit verbreiteten Geschlechts erschienen, und unter den urtheilenden Reichsräthen wurde die Meinung laut, daß man die Sache, um es mit einem so mächtigen Geschlechte nicht zu verderben, und weil der Verletzte doch nur ein Bürgerlicher sei, gelind ansehen oder ganz vertuschen möchte. Schon schien es, als ob die ganze Versammlung dieser Meinung beiträte, als plötzlich sich der junge, damals erst vierzehnjährige Prinz erhob und mit fester Stimme an die Versammlung die Frage richtete, ob nicht das Gesetz ausdrücklich bestimme, was auf eine solche Unthat zu geschehen habe? Als ihm hierauf der Kanzler Niels Kaas erwiderte, daß nur in dem Gesetzbuche für die Provinz Schonen sich eine Bestimmung fände, daß, wer einem Leibeigenen die Hände abhaue, drei Mark (!) Strafe zu zahlen und den Verletzten zu entschädigen habe, dies Gesetz aber auf die anderen Provinzen und insonderheit auf den Ort Viborg keine Anwendung erleide, weil eine jede derselben ihr eigenes Recht habe, da erwiderte der Prinz, daß eine Uebelthat gestraft werden müsse, sie möge geschehen sein, wo sie wolle, und fällte dann kraft eigener Macht das Urtheil, daß die Verbrecher in jene Strafe zu nehmen und für ehrlos zu achten seien.

„Dieses Urtheil,“ bemerkt hierzu unser biederer Gewährsmann, „welches der junge König mit solchem Ernste aussprach, jagte dem ganzen Rathe einen solchen Schrecken ein, daß Niemand den Mund aufthun und etwas darwider einwenden kunnte, und man sähe hieraus deutlich, was dieser junge König im Schilde führte und daß er ein trefflicher Regente werden würde.“

Eine weitere That früher Selbstständigkeit war sein Besuch Tycho de Brahe’s. Dieser berühmte Astronom, der Nachfolger des Copernicus und der Meister und Lehrer Kepler’s, lebte, ganz in seine Forschungen versenkt, auf dem einsamen Felseneilande Hven, das der König Friedrich II. ihm angewiesen und mit einem Thurme und Castell, der Uranienburg, zur Beobachtung der Sternenwelt versehen gatte. Tycho de Brahe war von dem Adel des Landes, dem er selbst angehörte, wegen seiner gelehrten Studien, die man für unstandesgemäß und unnütz hielt, noch mehr aber, weil er sich mit einem schlichten Bauermädchen seines Heimathsdorfes verheirathet hatte, verachtet und verfehmt.

Das Vorurtheil gegen diese Mißheirath war so stark, daß selbst unser vielfach aufgeklärter und einer späteren Zeit angehöriger Chronist Holberg dieselbe für ganz unanständig erklärte, es aber doch unternahm, dieselbe zu entschuldigen und zwar unter Anderem aus dem Grunde, weil Tycho de Brahe, nachdem er im Zweikampf seine Nase verloren hatte, eine von Messing und Silber componirte Nase trug und es für ihn doch „mißlich gewesen wäre, mit solch einer metallenen Nase ein adliges Fräulein zu bekommen“.

Der junge Fürst kehrte sich indeß nicht an diese Acht. Er hielt sich zur Nährung seines Wissensdrangs mehrere Tage bei dem Gelehrten auf, ließ sich von ihm seine Instrumente vorlegen und über seine mannigfachen Forschungen und Entdeckungen belehren. Beim Scheiden hing er ihm als Ausdruck seiner Verehrung eine goldene Gnadenkette um und nahm dafür das Geschenk eines Himmelsglobus an.

Diese ostensible fürstliche Anerkennung schürte den Haß des Adels gegen den abgefallenen Genossen noch heftiger. Die Verfolgungen nahmen immer größere Ausdehnung an, und der Prinz besaß nicht die Macht, sie zu unterdrücken. Tycho de Brahe sah sich genöthigt, dem undankbaren Vaterlande den Rücken zu kehren. Er ging nach Deutschland, wo ihn Kaiser Rudolph II. als einen ihm „vom Himmel geschenkten“ Mann empfing und ihm in Prag ein eigenes Haus gab.

Dieses Schicksal wäre Tycho de Brahe sicher erspart geblieben, wäre nicht der Reichskanzler Kaas schon am 29. Juni 1594 gestorben, denn dieser galt als ein Freund der Gelehrten und Förderer wissenschaftlicher Lehren und war zugleich selbst ein Mann reicher Kenntnisse. Er war ledig geblieben, um sein ganzes Ich einsetzen zu können für die Interessen des Reichs. Als er in seinem sechzigsten Jahre sein Ende nahen fühlte, ließ er den jungen Prinzen kommen, unterrichtete ihn über den Zustand des Reichs und belehrte ihn, welcher Fürsten Freundschaft er suchen sollte. Seinem Vater habe er, so war seine Rede, auf dessen Todtenbette versprechen müssen, daß er sich mit allem Fleiße und aller Treue bemühen wolle, die königliche Krone auf des Sohnes Haupt zu bringen. Der Tod rufe ihn eher ab, als der Prinz die Jahre der Mündigkeit erlangt habe. So sei er außer Stande, sein Versprechen zu erfüllen. Hierauf übergab er dem Prinzen den Schlüssel zu dem Gewölbe, in welchem die Kleinodien des Reichs, Krone, Scepter, Schwert und Reichsapfel seit König Friedrich’s Tode verwahrt lagen.

„Weil mich Gott,“ fügte er dann nach des Chronisten Zeugniß mit brechender Stimme hinzu, „jetzt von dieser Welt hinwegnehmen will, so will ich diesen Schlüssel an niemand Anderes als an Eure königliche Majestät ausliefern. Nehmet also die Reichskleinodien von Gott selbst, und wenn die Zeit kommt, so traget Eure Krone mit Ruhm und Ehren; regiert das Scepter mit Weisheit und Gnade; führt das Schwert mit Gerechtigkeit und haltet den Apfel mit Rath und Fürsichtigkeit.“

In der Umgebung des Königs befanden sich bei diesem Acte die übrigen Räthe der Regentschaft: Jürgen Rosenkranz (der auf dem Bilde dem Könige zunächst Stehende), Peter Güldenstern, der Reichsmarschall, der Reichsadmiral Peter Munk, der Schatzmeister Christoph Valkendorf und als Fünfter der Oberst Jürgen Sufeldt.

Als er das einundzwanzigste Jahr erreicht hatte, wurde der Prinz unter glänzenden Festen als König Christian IV. gekrönt. Er hat das Vermächtniß des sterbenden Kanzlers treu erfüllt und sein Reich zu Macht und Ehren gebracht. Nur in dem Kampfe gegen die katholische Liga war er unglücklich. Nach der Niederlage bei Lutter am Barenberg drängten ihn die vereinigten Heere von Wallenstein und Tilly über Holstein hinaus bis an die äußersten Marken von Jütland. Doch erhielt er in dem Frieden von Lübeck diese Provinzen nicht blos zurück, sondern wußte sich auch von den Kriegskosten frei zu machen.

Er widmete von da an seine ganze Kraft der Hebung seines eigenen Reichs. Sein rastloses Streben ging dahin, die Macht und den Reichthum der Städte zu heben, ein Nationalheer, namentlich eine Flotte zu schaffen, das Volk aufzuklären, den Gerichten Unabhängigkeit, dem Rechte eine sichere Grundlage zu geben. Zur Förderung dieser Zwecke nahm er sich die Leute, wie er sie fand. Geist und Genie galten ihm dabei mehr als ein Adelsbrief. Um Ordnung in die Gesetzgebung zu bringen, welche sich in einer Unzahl von Gesetzbüchern verzettelt fand, von denen sich die einzelnen oft widersprachen, auch vielfach in unverständlicher Sprache geschrieben waren, ernannte er eine Commission gelehrter und rechtschaffener Männer. „Von nun an,“ waren des Königs eigene Worte, „soll das Recht nicht mehr im Schafte des Spießes stecken, sondern auf der Wagschale der Gerechtigkeit liegen.“

Vor Allem aber ging sein Streben auf die Förderung von Handel Und Schifffahrt, auf die Gründung von Colonien.

So wenig auch die Gunst der Kriegsgöttin ihm zur Seite stand, denn auch ein zweiter Krieg mit Schweden endete für ihn ohne Glück, war er doch persönlich voll Muth und kühner Tapferkeit. Seine rege Thätigkeft umfaßte das Größte und das Kleinste. So war er auch seiner Kinder eigner Hof- und Lehrmeister.

Die Historiker erzählen von ihm, er sei für Dänemark das gewesen, was Ludwig XIV. für Frankreich war.
Fr. Helbig.