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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Adam Francisci

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Bartholomäus Wolschendorf »
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2. Adam Francisci,[1]

der zweite Titularabt von 1590 bis 93, gleichfalls kein Franke, sondern ein Schlesier, geboren 1540, war der Sohn eines Wagners in Jägerndorf, einem Besitzthum der Markgrafen von Ansbach und von denselben oft besucht. Der Markgraf Georg Friedrich wurde während eines Besuches daselbst aufmerksam gemacht auf den talentvollen, strebsamen, aber armen Wagnerssohn und machte es diesem möglich, in Wittenberg seine unterbrochenen Studien fortzusetzen und zu vollenden, auch dort zu magistriren. Dort lebte und lehrte er, beaufsichtigte zugleich die dort studirenden Zöglinge aus der ansbacher Schule, bis ihm der Markgraf eine Pfarrstelle in Ansbach verlieh. Hier heirathete er i. J. 1574. Unter seinen Hochzeitsgästen war der letzte Klosterabt Wunder laut folgender Ausgabsposition in der Mönchsrechnung: „5 Gulden, so der Herr Abt auf Herrn Adams, Predigers zu Onolzbach, Hochzeit verehrt hat.“ Im Jahr darauf wurde er mit seinem älteren Kollegen Limmer (damals gleichfalls noch Pfarrer [8] in Ansbach) nach Heilsbronn kommittirt, um die Schopper’sche Schule zu visitiren. Späterhin wurde er Generalsuperintendent. Als solcher installirte er, wie vorhin erwähnt, seinen ehemaligen Kollegen Limmer, als ersten Titularabt in Heilsbronn. Im folgenden IX. Abschnitt werden wir sehen, daß und wie durch ihn die Fürstenschule eingerichtet wurde. Körperlich leidend wurde er vom Markgrafen zum Nachfolger des removirten Abts Limmer ernannt. Er zog im Juni 1590 in Heilsbronn ein, kränkelte fortwährend, starb schon nach drei Jahren und wurde in der Klosterkirche begraben. Die Schrift um seinen Leichenstein lautet: A. Chr. 1593, 4. Cal. Oct. obiit reverendus et clarissimus vir dominus Adamus Francisci, monasterii heilsbronnensis abbas 37, anno aetatis 54, gubernationis 4, cujus anima requiescat in pace. Auf einer Messingtafel in der Mitte des Steines standen die Worte:

Cui decus ingenii triplicisque scientia linguae
Et purae studium relligionis erat
Eloquio et claris cui par virtutibus alter
Vix fuit, hic tumulum praesul Adamus habet.

An der Wand hing des Abts Bildniß und eine bildliche Darstellung der göttlichen Gerechtigkeit und Erbarmung. Darunter standen die Worte: Klaglieder Jeremia 3, 22 und erklärende lateinische Verse, zehn Zeilen mit der Unterschrift: M. W. G. S., wahrscheinlich: Magister Wenzeslaus Gurkfelder. Hierauf in lateinischer Sprache ausführliche Nachricht über des Abts Geburt, Charakter, Gelehrsamkeit, Studien in Wittenberg, Übersiedelung nach Ansbach, Beförderung an die Stelle des Generalsuperintendenten Karg, Übersiedelung nach Heilsbronn, seine Verdienste um die durch ihn eingerichtete Fürstenschule, seine Krankheit, seinen Tod und schließlich die Angabe, daß seine Frau und seine Kinder ihm dieses Monument gewidmet haben. Dann folgt die Grabschrift seiner Frau, Margaretha, geborenen Schuhmann, die bei seinem Tode noch lebte, daher eine Lücke zur nachträglichen Einstellung ihres dereinstigen Todesjahres. Als solches wurde späterhin 1595 eingeschrieben. Die Wittwe erhielt, wie die Wittwe [9] Limmers, eine Pension aus der Klosteramtskasse. Der Prediger und Poeta laureatus Lei fügte der Inskription über Francisci’s Tod im Leichenregister einen lateinischen achtzehnzeiligen Panegirikus bei, den er bei der Gedächtnißrede rezitirt hatte. Daß bei der Beerdigung am 30. September das Geleit zahlreich war, erhellt aus folgenden Einträgen in der Klosteramtsrechnung: „19 fl. verausgabt im Steinhof für die schon Vormittags einberufenen 4 Geistlichen und 5 Beamten von Merkendorf, Waizendorf und Neuhof mit ihren Gegenschreibern und Dienern über Mittag, die Mahlzeit zu 5 Batzen, dazu 1 fl., 3 Ort, 9 dt. für 11 Maas Wein a 32 dl. Nachmittags kamen von Onolzbach Geistliche, Bürgermeister und andere Beamte, die Speisen und Wein im Steinhof erhielten; deßgleichen die Gäste im Haus der Wittwe.“ Eingedenk des nach Limmer’s Tod vom Abt zu Ebrach beanspruchten Gauls mußte man auch nach Francisci’s Tod eines gleichen Anspruchs gewärtig sein. Darauf deutet ein markgräflicher Erlaß d. d. Erlangen, 26. Okt. 1593, worin Verwalter und Richter in Heilsbronn aufgefordert werden, wachsam zu sein, da der Abt von Ebrach mit Reißigen, drei Kutschen und Mönchen durch Erlangen gekommen sei.



  1. Vgl. Stillfried S. 48.
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