Geschichte von Kloster Heilsbronn/Das Gerichtswesen

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1. Das Gerichtswesen.

Während der Klosterzeit waren die Verwaltungsbeamten und Richter insgesammt Mönche, bis der 26. Abt Wenk den ersten weltlichen Beamten, den Richter Hans Hartung, in seinen Dienst nahm, welcher Verwaltungsbeamte und Richter zugleich war. Unter dem letzten Abt wurde neben dem weltlichen Richter ein weltlicher Verwaltungsbeamte, Pet. Proll, angestellt, nach diesem Barth. Cornberger mit dem Titel „Klosterverwalter.“ Nach ihm fungirten als Verwalter während der markgräflichen und preußischen Zeit: Kasp. Reichenbacher, Friedr. Faber, Fried. Hainold, Balth. Straß, Joh. Müller, Gg. Lud. Müller (floh vor Tilly’s Reitern), G. F. Förster, Ben. Krebs, Cph. Rephun, G. Ch. Stöhr, Dav. Jung, Lor. Schaumann, Nik. Stoffel, G. Sam. Bachmann, Urb. Zindel, G. And. Rosa, Just. Bernhold, Balth. Kern, Jak. und Chph. Weinhard. Neben diesen Verwaltern fungirten nach Hartung als Richter: H. Weikersreuter, Fr. Faber (nachmals Verwalter), G. Keck, B. Stieber, L. Ayrer (floh nicht vor Tilly’s Reitern), W. Ziemetsheuser (verfertigte einen Zollern–Brandenburgischen Stammbaum), J. A. Faber, G. Eyermann, J. Herbst, G. Ch. Appold, Nik. Stoffel (nachmals Verwalter). Nach Letzterem wurde kein Richter mehr angestellt, sondern jedem Verwalter ein Gegenschreiber oder Adjunkt beigegeben, nämlich P. K. Kern, Cl. Kleß, L. M. Beer und Ebenauer. Zeuge des Todtenregisters und der in der Kirche und an der Außenmauer vorhandenen Leichensteine sind 13 der genannten Verwalter und Richter in Heilsbronn begraben worden, nämlich 1. Cornberger, starb 1587. Der Prediger und Poeta laureatus Ley spricht sich in lateinischen Versen sehr anerkennend über den Verstorbenen aus. Einer anderen Aufschreibung zufolge wurde derselbe zwei Jahre [185] vor seinem Tode nach zwanzigjähriger Amtsführung wegen Unterschleif, Fälschungen und Veruntreuung von Vormundsgeldern removirt. 2. Reichenbacher, dem Todtenregister zufolge „ein gottesfürchtiger, redlicher, verständiger Mann und getreuer Schul- und Kirchenfreund“, starb schon nach fünfjähriger Amtsführung 1590. 3. Straß, kaufte das Schloßgut in Bonhof, starb 1617, „hinterließ keinen guten Nachruhm.“ 4. Krebs trat 1642 in den verödeten Amtsbezirk und ordnete in dem Chaos sehr Vieles mit großer Umsicht und Thätigkeit. Gleichwohl bemerkten nach seinem Tode die Regierungsräthe i. J. 1651: „Hat mehr eingenommen, als in Rechnung gebracht, hat öde Güter zu seinem Nutzen gebraucht; seine Relikten haben sein Amtsmanual weggeschafft und sollen bei Strafe dasselbe wieder beischaffen.“ Ähnliches ergab sich als 5. Jung 1676 starb. Es kam mit seinen Relikten ein Vergleich zu Stande. 6. Bachmann kam in Untersuchung und in’s Gefängniß, wurde kassirt und starb 1714. 7. Zindel kam vom Amte wegen Vorenthaltung herrschaftlicher Papiere, verarmte und starb 1745. 8. Nosa starb 1724; 9. Bernhold (nebst Hocker der Schöpfer des Heilbronnens, Beitr. S. 28) 1731; 10. Kern 1753; 11. Billing 1763; 12. Jak. Weinhard 1779 und 13. Chph. Weinhard. Die zuletzt Genannten wurden in der Weinhardischen Gruft auf dem alten Kirchhofe, jetzt Schulgarten, begraben. Im Anfang des 19. Jahrhunderts traten bayerische Landrichter an die Stelle der Klosterverwalter. Von den obengenannten Richtern wurden in Heilsbronn begraben: Keck 1623, Stieber 1627, Ayrer 1635, Eyermann 1667. Die anderen Verwalter und Richter kamen von Heilsbronn weg, z. B. Joh. Müller. Er wurde Rath in Kulmbach und von dort aus nach Westphalen zu den lang hingezogenen Friedensverhandlungen kommittirt. Von Osnabrück aus schrieb er nach Heilsbronn an den Verwalter Krebs: „Der Herr kann leicht erachten, in was für Langerweil ich nun bald in’s zweite Jahr hier sitzen muß. Die hiesigen Tractationes betreffend geht es eben langweilig damit her, bevor in Puncto der Reichs-Gravaminum. Denn gleichwie in hundert und mehr Jahren die [186] evangelischen und katholischen Stände sich darin nicht haben vereinigen können, also steht es nochmals damit hart an, wiewohl stark darin negotiert wird. Doch hofft man, noch dieses Jahr auf guten Progreß in so schweren Sachen, wenn nicht casus armorum zwischen beeden Armeen das Werk verdirbt oder gar übern Haufen wirft. Der ewige Friedensfürst wolle Segen und Gedeihen verleihen.“ Der Briefschreiber starb 1648 in Osnabrück noch vor dem Friedensschlusse. J. Ad. Faber wurde kassirt. Das Verhältniß zwischen den jeweiligen Verwaltern und Richtern war in der Regel feindselig. Sie wurden alternirend von Onolzbach und Bayreuth angestellt, und die Regierungen schürten stets das Feuer, indem jede den von ihr angestellten Beamten gegen die andere Regierung aufstachelte, wie wir oben im IX. und XI. Abschn. zur Genüge gesehen haben.

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