Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der Stiftungsbrief der Fürstenschule

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Die Speiseordnung »
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der Stiftungsbrief,

datirt aus Königsberg, wo Georg Friedrich eben residirte. Der Brief lautet, jedoch nach Beseitigung der veralteten Orthographie, wie folgt: „Von Gottes Gnaden, Wir Georg Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, bekennen hiermit für Uns und Unser Erben, und nachkommende Herrschaft vor Jedermänniglich, hohen und niedern Standes, daß, nachdem Wir verschienener Zeit aus eigener Bewegnuß, in Betrachtung, was Wir von Amtswegen schuldig Gott dem Allmächtigen zu Ehren, zur Beförderung und Fortpflanzung reiner und unverfälschter Lehre göttlichen Wortes, auch guter nützlicher Künste und Sprachen, fürnehmlich aber gemeiner Jugend Unserer armen Unterthanen zum Besten, wie dann auch aus sonderlicher Neigung, daß Wir die vorigen Stiftungen wiederum ad pios usus anwenden wollen, eine christliche Particularschule in unserem Kloster Heilsbronn gestiftet und ausgerichtet, und aber solche Unsere Stiftung bis anher durch Unsere fürstliche Briefe nicht konfirmirt haben: Wir aus christlichem Gemüth nicht allein gedachte Unsere Stiftung zu konfirmiren, sondern auch mit reichlicherer und milderer Begnadigung zu vermehren und zu erhöhen Uns fürgenommen; als Wir dann auch vorige und jetzige Fundation unserer Schule in Heilsbronn mit diesem Unserem fürstlichen Briefe in der besten Weis und Form, als es am beständigsten geschehen sollte und könnte, erneuert, versichert und bekräftigt, auch folgenden Inhalts begnadigt haben wollen. 1. und Anfangs, damit solch Unsere Schule Gott zu Ehren und Unsern Landen zum Besten, auch Uns sammt dem ganzen churfürstlichen Haus Brandenburg zu ewigem Ruhm und [18] Gedächtniß so viel und beständiger bestehen bleibe, so wollen Wir von Unseres Klosters Einkünften anstatt der 72 Mönche, so zuvor in diesem Kloster erhalten und desselben Einkünfte unnützlich verzehrt und übel ausgebracht haben, die Zahl voriger Knaben und Schüler gnädig vermehren und forthin 100 Knaben Unsern Landen und Fürstenthum zum Besten im gedachten Unserem Kloster Heilsbronn nothdürftig unterhalten und versehen, auch diese Anordnung thun, damit die also in Gottes Wort und reiner Lehr des Evangelii, auch in Sprachen und freien Künsten unterwiesen und erzogen werden, auf daß Wir zu jeder Zeit, wo in Kirchen und Schulen Mangel an Leuten vorfiele, die Nothdurft an derselben ersetzen und einen Vorrath an gelehrten Leuten durch Gottes Gnad und Segen sammeln mögen. Auch daß die Zellen, so in diesem Kloster vorhanden, also zugerichtet werden, damit die Knaben nicht allein zur Beförderung ihrer Studien, sondern auch zu Erhaltung guter Disziplin und christlicher Zucht in einer gemeinen Habitation mögen behalten werden. 2. Dieweil auch bis anhero in mehrgedachter Unserer Schule große Unordnung fürgelaufen, indem daß darin allerlei Knaben, so an Alter, Ingeniis, Profectibus, Erudition einander ungleich gewesen, ohne Unterschied aufgenommen und bisweilen auch aus fremden Herrschaften eingeschoben worden, deren etliche so kindisch und unsauber, daß sie einer besondern Pfleg und Säuberung bedurft, etliche aber so grob und erwachsen gewesen, daß man sie in Studiis nirgends fortbringen können, daher die Unkosten bei dieser Schule allermeist unnützlich angewendet: daher erfordert die hohe Nothdurft, dies falls gebührlich Einsehen zu haben, daß dies Unser christlich Almosen wohl angelegt und davon fromme, geschickte, gelehrte und tügliche Leute mögen erzogen werden. Demnach so wollen Wir fortan, daß beim Kloster Heilsbronn allein die Landeskinder, so in Unsern Landen und Fürstenthum geboren und erzogen und ohne Mittel Uns unterthan sind, aufgenommen werden, welche ihres Alters jetzo Anfangs von 12 bis 16 Jahr ohngefährlich, auch eines guten und zum Studiren tüglich und fähigen Ingenii sein sollen. 3. Und weil Wir diese Schule den armen unvermöglichen [19] Unterthanen zum Besten gestiftet, damit tügliche Ingenia nicht durch ihrer Eltern Unvermögenheit vom Studiren mit Nachtheil der Kirchen abgehalten werden, so wollen Wir, daß fürnemlich armer, sowohl auch der Kirchen- und Schuldiener und um die Herrschaft wohlverdienter Leut Kinder, die entweder arm und unvermüglich, oder von Gott mit vielen Kindern begabt sind, in diese Unsere Schul angenommen werden sollen. Darneben Wir doch auch gnädig zulassen und verstatten wollen reichen vermüglichen Leuten von Adel oder von der Burgerschaft, ihre Kinder auf ihre Kosten in Unsere Schule zu schicken, doch daß ihre Kinder, andern Knaben gleich, den Legibus und Statutis schuldig und gebührlich Gehorsam leisten. Wollen Wir solches in der Herren Inspectorum und Consistorialen, als der Examinatorum, Discretion gestellt haben. 4. Weil Wir auch nicht für unziemlich halten, daß billig ein jeder für empfangene Wohlthat dankbar und hiedurch dem verbunden sein soll, von welchem er die Gutthaten empfangen hat: also wollen Wir, daß Alle, so in Unserer Schule erzogen werden, sich Uns und Unsern Erben und Nachkommen für andern Herren zu dienen, neben ihren Eltern, Vormündern und Blutsfreunden obligiren und verschreiben auf Maas und Weiß, wie die in Unserer Schulordnung inserirte Forma Obligationis ausweist. 5. Nachdem Wir Uns gnädigst versehen, daß solche Unsere christliche Anordnung mittelst göttlichen Segens, fleißiger Institution der Präceptoren und der Jugend angewendeten Fleiß das gewünschte End erreichen wird, daß Ingenia zu solchen Profecten kommen und so viel in Studiis profitiren werden, daß sie auf Universitäten zu verschicken die Nothdurft sein wird: als wollen Wir es hiemit auf solchen Fall folgender Gestalt gehalten haben: 6. Daß Unsere verordnete Examinatores dieselben für sich bescheiden, selbst auf die Prob stellen und examiniren sollen, und wofern die also qualificirt, auch des Alters befunden, daß sie in Kirchen- oder Schuldiensten zu gebrauchen sein möchten, die zu erledigten Diensten, Andere aber ihrem Gutdünken und der Jugend Geschick- und Tüglichleit nach auf Universitäten zu verschicken, deputiren. Und ob Wir wohl gnädig [20] gemeint, Unsere Stipendiaten fürnemlich ad Studium Theologiae zu halten, so haben Wir doch aus Erfahrung, daß bisweilen unter Unsern Stipendiaten solche Ingenia gefunden werden, die zu andern Facultäten, als zum Studio Juris und Medicinae nicht allein mehr Lust, sondern auch bessere Qualitäten und Dona haben, als zum Studio Theologiae: als wollen Wir gnädig gestatten, daß künftiger Zeit aus Unsern Stipendiaten, der Wir bisher 48 unterhalten, hinfüro aber zu diesen noch zween, und also 50 zu verlegen gnädig bedacht, sowohl auch aus den 100 Knaben dieser zu Heilsbronn aufgerichteten Schule und also von beeden Theilen, als unter den anderthalb Hunderten, 10 Knaben in Jurisprudentia und Medicina mit Unserem gnädigsten Vorwissen und der Examinatorum Gutbedünken verfahren mögen. Soviel auch die Medicos anbelangt, ist Unser Befehl, daß dieselben nicht allein in Medicina, qualis a Galeno et Hypocrate traditur, sondern auch des Theophrasti, sowohl auch studio chirurgiae sich üben sollen. 7. Und wo sich dann also aus Unserer Schule Heilsbronn etliche Knaben befinden würden, welche Profectus gethan, daraus zu hoffen, daß man sie künftiger Zeit in Kirchen, Regimenten und Schulen nützlich zu gebrauchen haben würde, damit solche Ingenia nicht versäumt, sondern hierzu gefördert werden: als wollen Wir gnädig bewilligt haben, daß zum Verlag auf den Universitäten solcher Ingenien von Unseres Klosters Einkünften jährlich über vorige nothwendige Unterhaltung nach Anzahl der Knaben, so über etliche Jahr angezogener Gestalt billig zu befördern, noch in die Eintausend Gulden auf dieselbe Zeit angewendet werden. So viel nun die Zeit des Verlags auf Universitäten, das Examen und Erlaubnuß solcher Knaben und dergleichen mehr anlangt, wollen wir es also damit gehalten haben, wie mit andern Unsern Stipendiaten derenthalben Verordnung beschehen. 8. Wie aber mit nothwendiger Unterhaltung, als Ausspeisung und Kleidung der Knaben, Austheilung der Klassen, und was ein jeder vor Lectiones zu lesen, Kirchenübung und nützlichen praeceptis moralibus soll gehalten werden, item was der Inspectoren, Prälaten, Rectoris und anderer Präceptoren, des [21] Verwalters u. d. g. mehr, Amt, Expedition und Gebühr in diesem allen, sonderlich aber in Anordnung guter Disciplin, soll von Unsertwegen Unser Statthalter und Räthe im Hause Onolzbach, oder wenn Wir mehr solches befehlen werden, mit Unsern Vorwissen und Willen Maas und Ordnung geben. Welche Ordnung Wir also unverbrüchlich wollen gehalten haben, solches hiemit ernstlich befehlend. Jedoch wollen Wir solches alles nach Gelegenheit der Zeit und Sachen zu ändern, zu mindern, zu mehren und wo es die Nothdurft erfordert, wohl gar auf andere Wege anzurichten, Uns ausdrücklich hiemit vorbehalten haben. Als Wir dann auch hiemit befehlen, daß in Aufnehmung, Abschaffung und Verschickung auf die Universitäten der Knaben, Bestellung und Erlaubniß der Präceptorum, und was dergleichen Veränderung anbelangt, in solchen und dergleichen allen nichts ohne Unser oder derjenigen, denen Wir solches befehlen werden, Vorwissen und Bewilligung fürgenommen, viel weniger ins Werk gestellt werden solle. Deß zu wahrer Urkund, mehrer Sicherheit und Haltung haben Wir Uns mit eigener Hand zu End unterschrieben, auch Unser groß fürstlich Insiegel an diesen unsern pergamenen Brief wissentlich hängen lassen. Gegeben zu Königsberg den 19. Julii fünfzehnhundert und in dem einundachzigsten Jahr.

Georgius Fridericus, 
Marchio Brandenb. et Dux Prussiae
manu pp. 

Diesen Stiftungsbrief sendeten die Räthe zu Onolzbach am 5. Dez. 1582, während der Markgraf noch in Königsberg weilte, nach Heilsbronn an Abt, Verwalter und Richter mit folgender Weisung: „Nachdem etc. Georg Friedrich vor seiner Reise außer Landes bewilligt und befohlen. in Heilsbronn eine fürnehmliche Schule zur Ehre Gottes, zur Förderung reiner, unverfälschter Lehr göttlichen Wortes, auch Förderung guter nützlicher Kunst und Sprache, sonderlich aber den armen Unterthanen ober- und unterhalb Gebirgs zum Besten zu bestellen und darauf eine Ordnung verfaßt und approbirt, wie es mit solcher Fürstenschule zu halten sei: als lassen wir euch dieselbe Ordnung, unter J. F. G. [22] Secretinsiegel verfertigt, hierbei zukommen zur genauen Befolgung, besonders für euch, Herr Abt, zu einem fleißigen Aufsehen. Zugleich fügen wir die gegen Schluß der Urkunde angedeutete Speiseordnung bei mit dem Auftrag, einen Ueberschlag zu fertigen über die anzuschaffenden Victualien.“

Es spricht aus obigem Stiftungsbriefe eine wohlthuende, väterliche Gesinnung. Georg Friedrich war überhaupt friedlich gesinnt. Gleichwohl regierte er nicht beglückend. Seine Leidenschaft für die Jagd brachte großes Elend über sein Volk. (Beitr. S. 184–190.) Besonders groß war dieses Elend im Jahr der Fürstenschulstiftung. Daher von allen Seiten der Ruf um Erbarmung. Die Klag- und Bittschriften der Klosterunterthanen wurden dem Markgrafen nach Königsberg nachgesendet. Dieser ließ hierauf unterm 30. August, sonach sechs Wochen nach der Ausfertigung des Stiftungsbriefes, von Königsberg aus durch seine Räthe in Onolzbach den klagenden Unterthanen eröffnen, daß der Wildstand gemindert werden solle. Demzufolge wurde auch noch im Herbst viel Wild, doch bei dem ungeheuren Wildstand immer nur wenig, niedergeschossen und den Unterthanen bekannt gemacht, daß sie zu Ansbach Rothwild um 5, Schwarzwild um 6 Pfennige das Pfund kaufen könnten. Zugleich fragten die Räthe bei Abt, Verwalter und Richter in Heilsbronn an: „Ob man nicht für die Schule, deren Eröffnung nicht mehr fern sei, Wildpret kaufen und einsalzen sollte?“ Die Antwort lautete: „Zum Wildpret braucht man mehr Zuthat von Gewürz, Wein etc., als zu dem gewöhnlichen Fleisch. Da aber dieses jetzt theuer ist, so kommt Wildpret doch vielleicht billiger. Gibt man wöchentlich einmal Wildpret und für jeden der 12 Tische 10 Pfund, so bedürfen wir auf ein Jahr über 62 Zentner, welche angeschafft werden wollen, halb Schwarz–, halb Rothwild.“

Im Laufe des Winters mußte noch gar Vieles, nicht bloß Wildpret, angeschafft und Wichtigeres vorbereitet werden, da die Fürstenschule am 5. April, als am Geburtstage des Markgrafen, eingeweiht werden sollte. Zum Rektor wurde der Dechant Franziskus Raphael von Feuchtwangen, zum Konrektor der Magister [23] Joh. Codomann von Kulmbach ernannt. Beide machten einen Flugbesuch in Heilsbronn zur Besichtigung der ihnen zugedachten Wohnungen, was lange Verhandlungen zur Folge hatte. Ihr Aufzug konnte aber erst drei Monate nach der Schuleinweihung erfolgen. Die zu spät begonnenen Bauarbeiten ruhten während des Winters. Im Laufe desselben mußten Abt, Verwalter und Richter auf Regierungsbefehl ein Verzeichniß über die in der Schopperischen Schule vorhandenen 31 Schüler fertigen und bei Jedem angeben, ob er auf fürstlichen Befehl, oder auf Empfehlung Anderer aufgenommen worden sei. Es ergab sich, daß die Schüler zur Hälfte nicht auf Befehl des Fürsten aufgenommen worden waren. Aus dem am 28. Jan. 1581 gelieferten Verzeichniß ergibt sich folgender Schülerstand: A. Auf fürstlichen Befehl Aufgenommene. 1. Joh. Hertweg, Sohn eines in Schauenstein verstorbenen Pfarrers, seit 1572 in der Schopperischen Schule. 2. Balth. Bernhold aus Gunzenhausen. 3 und 4. Die Gebrüder Georg und Hans Pfenning, Sekretärssöhne aus Ansbach. 5. J. Jak. von Vohnstein aus Krailsheim. 6. Augustin de Felici, der Wälsch. 7. Joach. Döner aus Ansbach. 8. Adam Hancke aus Jägerndorf. 9. Joh. Lang aus Walmersbach. 10. Barth. Hörauf aus Windsbach. 11. Raphael Schuler aus Ansbach. 12. J. Bapt. Weselius. 13. Nik. Weigel, Sohn eines in Ahausen verstorbenen Pfarrers. 14. Johann Hannekam aus Wassertrüdingen. 15. Mart. Dosch aus Weidenbach. B. Nicht auf fürstlichen Befehl, sondern vom vorigen Abt Wunder oder seither auf Fürschriften Aufgenommene: 16. Leonh. Hofmann aus Merkendorf. 17. J. Berth. Haß aus Heidenheim. 18. Joh. Link aus Weißenbronn. 19. Balth. Porphyrius, Predigerssohn aus Heilsbronn. 20. Steph. Körber, Sohn eines verstorbenen Pfarrers aus Weihenzell. 21. Otto Chph. Faber, Richterssohn aus Heilsbronn. 22. Mich. Preu, Schulmeisterssohn aus Heilsbronn. 23. And. Bordtner aus Amberg, durch Herrn Abt Wunder seliger eingenommen. 24. Wolf Melch. Stahel, Pflegerssohn aus Nördlingen, des verstorbenen Prälaten (Wunder) Taufpathe. 25. Wolf Braun aus Windsbach, Sohn eines dort verstorbenen [24] Pfarrers, des Herrn Abts seliger Tauftodt. 26. Jak. Weigenast, Wirthssohn aus Heilsbronn. 27. Absalon Mayr aus Wassertrüdingen. 28. Joh. Geißler aus Schalkhausen. 29. Dav. Hurtel aus Oestheim. 30. Reichhard Vogt, Kaplanssohn aus Weißenburg. 31. Stph. Brotwolf, Stadtschreiberssohn aus Merkendorf. Von diesen 31 Schülern wurden 12 (Nr. 1, 5, 6, 13, 17, 20, 22, 23, 25, 29, 30, 31) zum Übertritt in die Fürstenschule nicht qualificirt befunden und daher, mit Reisegeld versehen, in ihre Heimath zurückgeschickt; die übrigen 19 traten in die Fürstenschule über. Der Beschluß, diese am 43. Geburtstag des Markgrafen einzuweihen, stand unabänderlich fest. Der Vollzug am 5. April 1582 bestand darin, daß der Generalsuperintendent Francisci erst in der Klosterkirche über Psalm 8, 2 („Aus dem Munde etc.“) predigte und dann im Gymnasium eine lateinische Rede hielt. Auf die Einweihung konnte aber die Einberufung der Lehrer und Schüler und die Eröffnung der Schule nicht sofort erfolgen, da die erforderlichen Lokalitäten noch nicht hergestellt und viele andere Requisite noch nicht vorhanden waren. Dazu kamen Verzögerungen durch Augenscheine, Verhandlungen und Zerwürfnisse. Ein Paar Wochen nach der Einweihung wurde Francisci von den Räthen zur Einsichtnahme nach Heilsbronn kommittirt. Er berichtete über den Befund unerfreulich wie folgt: „Die vier Lehrzimmer sind noch nicht hergestellt; auch nicht die Zellen; noch weniger die 7 bis 8 Zellen in dem aufgesetzten dritten Stockwerk. Noch mangelt die innere Einrichtung: Fenster, Thüren, Schlösser, Möbel etc.“ Überdieß hatte man, der Vorschrift entgegen, die Kammern für die Schüler aus mehr als je zwei Mönchszellen gebildet. Abt, Verwalter und Richter erhielten daher einen Regierungsverweis mit dem Befehl, auf ihre Kosten die Zwischenwände nach Vorschrift versetzen zu lassen, was glücklicherweise ohne große Kosten geschehen konnte, da die Zwischenwände aus Brettern bestanden. Zur Zeit konnte man die Zellen oder Kammern noch ganz entbehren, da die Schüler vom Oberland und von Schlesien noch nicht eingetroffen waren. Die wenigen [25] bereits anwesenden Schüler wurden interimistisch „in der alten Communität nächst dem Schlafhaus untergebracht, worin man nichts anderes als Meßgewänder aufbewahrt.“ Die weiteren Bescheide ertheilte Francisci theils mündlich, theils schriftlich. Schriftlich theilte er mit die Speiseordnung, den Lektionsplan und die Vorschriften über das Verhalten der Schüler.

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