Geschichte von Kloster Heilsbronn/Wassertrüdingen
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Truhendingen. 1360 kaufte der 19. Abt Arnold (s. dort) für 333 Talente Gefälle von einem Hause in der Stadt; der 20. Abt [522] Stromer 1390 für 450 Pfund Gefälle in der Stadt von Herman von Kalkenreut, Kirchherrn zu Röckingen, Kustos zu Onolzbach. Das Kloster verpachtete die in der Stadt erworbenen Liegenschaften und vertrat bei Streitigkeiten seine Pächter und Miethsleute recht kräftig, z. B. 1513 der Abt Bamberger den Bürger Puß, welcher wegen der Einfahrt in die Scheune angefochten wurde. Der Prozeß wurde vom kaiserlichen Landgericht zu Onolzbach entschieden. 1536 wurde der Pächter des einen Hauses wegen Traufrecht und Holzlege von dem Nachbar beim Abt Schopper verklagt. Vom Abt abschlägig beschieden, wendete sich der Nachbar an seinen Lehensherrn, den Markgrafen Georg, welcher an den Abt schrieb: „Von Gottes Gnaden etc. Würdiger, lieber Getreuer und Gevatter. Weil ihr etwa über dieses Haus besiegelte Urkunden haben möget, aus denen die Irrung entschieden werden könnte, so wollet ihr uns diese senden.“ Der Abt antwortete: „Das Haus zu Wassertrüdingen ist frei von allen bürgerlichen Beschwerungen, ein mit Gittern und Thoren verschlossenes Freihaus, darin Niemand keinen Gebrauch noch Gerechtigkeit hat als die, welchen wir dasselbe verleihen, wie aus dem hier anliegenden Brief erhellt. Des Nachbars Ansinnen ist sonach unstatthaft.“