Nachlese über das öffentliche und mündliche Gerichtsverfahren, Darmstadt 1818 MDZ München=Google
Betrachtungen über das System, die Natur und die Behandlungsart der Disciplinarsachen (discipline judiciaire) nach französischer Verfassung, mit beigefügten Bemerkungen über d. Frage: Welche Veränderungen hat das französ. System durch die Großherzoglich Hessischen Gesetze u. Verordnungen, u. insbesond. durch das pragmatische Edict über d. Staatsdienst, vom 12. April 1820, erlitten?, Mainz: Stenz, 1830, 55 S. MDZ München=Google
Über chronometrische Tempobezeichnung, welche ohne Chronometermaschine überall sogleich verstanden und angewendet werden kann, Mainz 1817, Schott
Versuch einer geordneten Theorie der Tonsetzkunst. [Da bei allen Google-Scans die Notenbeispiel-Tafeln fehlen, kann man sich an die englischen Übersetzungen halten, wo die Notenbspl. im Text abgedruckt sind.]
in Auszügen unter dem Titel: Die Generalbaß-Lehre zum Selbstunterricht, "Besonders abgedruckt aus dem 4ten Bande der Theorie, und mit Zusätzen zum vorliegenden Zwecke vermehrt", Mainz: Schott 1833, 12+54+3 S. MDZ München=Google
englische Übersetzung: The Theory of Musical Composition, nach der 3. Auflg. übersetzt von James Franklin Warner, Boston: Carter 1846
englische Übersetzung der 3. Auflg. von James Franklin Warner: Godfrey Weber's General Music Teacher: Adapted to Self-instruction, Both for Teachers and Learners; Embracing Also an Extensive Dictionary of Musical Terms, Boston: Wilkins & Carter 1841 Internet Archive=Google