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MKL1888:Hannover

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Hannover“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 130141
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Hannover. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 130–141. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Hannover (Version vom 01.12.2024)

[130] Hannover (hierzu die Karte „Hannover“), preuß. Provinz, bis zum deutsch-österreichischen Krieg von 1866 ein Königreich im nordwestlichen Deutschland, grenzt im N. an die Nordsee, im NO. an Holstein, an den Hauptteil des Hamburger Gebiets und an Mecklenburg, im O. an die Provinz Sachsen und Braunschweig, im S. und SW. an Teile der Provinzen Sachsen und Hessen-Nassau und an die Provinz Westfalen, im W. an Holland und besteht im wesentlichen aus drei Teilen: aus dem Hauptteil an der Elbe, Weser und Aller; aus dem westlichen Teil an der Ems, der mit dem Hauptteil am Dümmersee durch einen 6 km breiten Landstrich zusammenhängt, und aus dem südlichen, der vom Hauptteil ganz durch braunschweigisches Gebiet getrennt ist. Einige kleinere Parzellen liegen noch zerstreut an der Weser und am Harz. Die ältern Bestandteile der Provinz sind: das Herzogtum Bremen zwischen dem Ausfluß der Elbe und Weser, das Land Hadeln nahe der Elbmündung, das Fürstentum Lüneburg zwischen Elbe und Aller, ein Teil des Herzogtums Lauenburg zu beiden Seiten der Elbe, das Herzogtum Verden an der Weser und Aller (südöstlich von Bremen), das Fürstentum Kalenberg an der Leine und bis zur Weser, das Fürstentum Hildesheim an der Innerste und zwischen der Leine und dem Harz, die Grafschaften Hoya und Diepholz zwischen Weser und Hunte, alle im Hauptteil; sodann im westlichen Teil: das Fürstentum Osnabrück, die Grafschaften Lingen und Bentheim, ein Teil des Stifts Münster (Meppen), das Fürstentum Ostfriesland und das Harlingerland mit den Nordseeinseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeroog und Spiekeroog; endlich im südlichen Teil: die Fürstentümer Grubenhagen und Göttingen und getrennt am Harz das zur Grafschaft Hohnstein gehörige Amt Ilfeld. Seit der preußischen Herrschaft sind der Provinz noch das Jadegebiet und durch Vertrag mit Braunschweig (1874) ein Teil des Kommunionharzes einverleibt worden. Der Flächeninhalt der Provinz beträgt 38,424 qkm (697,87 QM.).

[Bodengestaltung.] Der größere Teil ist eine unabsehbare Ebene, in welcher Sandhügel, mit weiten Heiden bedeckt, und Moore abwechseln, während an der Meeresküste und an den Ufern der Flüsse weit hinauf die Marschen sich ausbreiten. Nur die südlichen Gegenden sind gebirgig. Das Hauptgebirge ist der Harz (s. d.), von dem der größte Teil des Oberharzes in H. liegt. Hier befinden sich auch die höchsten Punkte in der Provinz: der Bruchberg 926, der Große Winterberg 902 und das Brockenfeld durchschnittlich 850 m hoch. Zwischen dem Harz im O. und der Weser im W. erstreckt sich vom Eichsfeld nordwärts ein zu den östlichen Wesergebirgen gehöriges Bergland, welches, der Trias-, Jura-, Wealden- und Kreideformation angehörig, aus verschiedenartig streichenden Gebirgsketten besteht, als deren bedeutendste zu nennen sind: der Göttinger Wald mit dem Treppenberg (440 m); der Sollinger Wald (Moosberg 515 m), an der Weser; der Hils (Bloßezelle 469 m) mit dem Ith, links von der Leine; der Sackwald und die Sieben Berge (Tafel 421 m), rechts von der Leine; der Osterwald, südlich, und der Deister (Höfeler 403 m), nordwestlich von Springe, und endlich das Süntelgebirge. (Hohe Egge 446 m), westlich von Münder. Am weitesten gegen N. gehen östlich von der Weser die Lindener (125 m) und die Lokkumer Berge (163 m) vor. Im W. der Weser durchziehen das Gebiet von Osnabrück die beiden Ketten des westlichen Wesergebirges, von denen die südliche, der Teutoburger Wald, in Westfalen, die nördliche in H. etwa bei Bramsche sich verflacht; der höchste Punkt in diesem Teil der Provinz ist der Dörenberg (363 m), nördlich von Iburg. Der Boden in den tiefern Lagen des gebirgigen Teils, der im ganzen etwa 7900 qkm (143 QM.) umfaßt, ist von bedeutender Fruchtbarkeit und nächst den Marschen der Hauptsitz der Landwirtschaft in der Provinz. Die Tiefebene, dem norddeutschen Tiefland angehörig, zerfällt in die Geest und die Marsch. Die Marschen, von ausgezeichneter Fruchtbarkeit, umfassen etwa 2420 qkm (44 QM.) und reichen längs der Flüsse eigentlich nur bis zur Flutgrenze hinauf; doch ist hierher auch das Niederungsland an der Weser und Elbe oberhalb dieser Grenze zu rechnen. Die vorzüglichsten Marschländer sind an der Elbe: das Alte Land, Kehdingen und Hadeln; an der Weser: das Land Wursten und der Rand von Ostfriesland. Alle diese Marschländer sind gegen die Fluten durch Deiche geschützt, die in der Provinz überhaupt eine Länge von 960 km haben. Unausgesetzt finden Neubildungen von Marschen durch Niederschlag fetten Schlammes statt. Das so dem Meer neu abgewonnene Land bildet die Polder oder Groden, die vorzüglich am Dollart an Ausdehnung gewinnen. Die Geest besteht wiederum aus Moor- und Hügelland. Das Moorland (6600 qkm oder 120 QM.) findet sich vorzugsweise an der Landgrenze der Marschen (Hochmoor), sodann zu beiden Seiten der Ems: auf der westlichen, wo das Bourtanger Moor, auf der Grenze gegen die Niederlande, noch fast ganz der Kultur entbehrt, auf der östlichen, wo die Moore des Hümmling liegen, und im SO. von Aurich; ferner zwischen dem Dümmersee und der Weser, am Steinhuder Meer, zu beiden Seiten der Aller und im ehemaligen Herzogtum Bremen. Der ganze ehemalige Amtsbezirk Lilienthal im jetzigen Kreis Osterholz besteht aus Moorkolonien, welche Schiffgräben in einer Länge von 91 km unterhalten, und deren Gründung bis 1232 zurückreicht. Noch wichtiger sind die Fehnkolonien (s. d.) in Ostfriesland. Seit der preußischen Herrschaft wird die Urbarmachung der Moore mit größern Mitteln erstrebt, und so sind zu diesem Zweck die Moore zwischen Ems und Vechte durch Kanäle zugänglich gemacht worden.

[Beilage]

[Ξ]

HANNOVER.
Maßstab 1 : 1 400 000.
[Nebenkarte:] HANNOVER und Umgebung. 1 : 125 000
[Datumsangabe:] V. 87.

[131] Das Hügelland (Sandgeest) nimmt einen Raum von 21,500 qkm (391 QM.) ein und besteht größtenteils aus sandigen, wenig fruchtbaren Flächen. Bekannt ist die Lüneburger Heide (s. d.), im Hohen Mechtin 188 m hoch, die sich zwischen der Aller und Elbe ausbreitet, an der Aller ausgedehnte Sumpfstriche enthält, auf der Höhe weithin nur Heidekraut trägt und nur in den Einsenkungen der Flüsse und Bäche und in dem östlichen Hang zur Elbe (wo der schöne Wald „die Göhrde“) bessern Boden zeigt. Der Kultur der Heide widersteht ein unterhalb der Oberfläche liegender, vorzugsweise aus Quarzsand bestehender fester Stein, Ortstein genannt. Von ähnlicher Beschaffenheit ist der Hümmling (s. d.) im Kreis Meppen, auf der rechten Seite der Ems.

[Gewässer, Klima.] Die drei Hauptflüsse (Elbe, Weser, Ems) erweitern sich an der Mündung zu Meerbusen, unter denen der Dollart (s. d.) an der Ems der bemerkenswerteste ist. Die Elbe bildet im NO. größtenteils die Grenze und nimmt als schiffbare Nebenflüsse die Jeetze, Ilmenau, Seve, Este, Lühe, Schwinge, Oste und Medem auf. Die Weser durchströmt H. etwa in der Mitte in einer Länge von 220 km. Ihr wichtigster Nebenfluß ist die von Celle ab schiffbare Aller, der wiederum die Oker, Fuhse und Leine zufließen. Weiterhin empfängt die Weser rechts die Lesum und Geeste, links die Hunte. Die Ems, im westlichen Teil, durchströmt die Provinz auf mehr als 150 km Länge, ist in dieser ganzen Ausdehnung schiffbar und verstärkt sich (rechts) durch die Aa, Hase und Leda. Noch weiter westlich fließt die Vechte. An Seen ist H. nicht reich. Zu erwähnen sind: das Steinhuder Meer (41 m tief) auf der Grenze gegen Schaumburg-Lippe, der Dümmersee auf der Grenze gegen Oldenburg, der See von Bederkesa und einige andre in den nördlichen Mooren, der Seeburger See unweit Duderstadt und der 724 m hoch liegende Oderteich auf dem Harz. Die Kanäle, sowohl zur Entwässerung der Moore als zur Schiffahrt dienend, sind zahlreich; hervorzuheben sind: der Bremische Kanal zwischen Oste und Hamme, der Kanal von Bremervörde zwischen Oste und Schwinge, der Hadelnsche Kanal, der aus dem See von Bederkesa nach S. zur Geeste (Ringsteder Kanal) und nach N. zur Medem geht, der Emskanal auf der rechten Seite der Ems bei Lingen und Meppen, der Ems-Vechtekanal zwischen Ems und Vechte, der Nord-Südkanal durch das Bourtanger Moor, der Treckschuitenkanal zwischen Aurich und Emden und andre in Ostfriesland etc.

Das Klima ist nach der Lage der Gegenden verschieden: auf dem Harz rauh und großen Schwankungen unterworfen, in der Ebene ziemlich mild, an der Küste, in den Marschen und Mooren feucht. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt nur in der Stadt Hannover über 9° C., sonst etwas darunter, zu Otterndorf und Wilhelmshaven 8,12° C., zu Göttingen 8,20°, zu Emden, Norderney, Lingen und Lüneburg 8,35–8,75°, zu Klausthal auf dem Oberharz in der Höhe von 568 m nur 6° C. Die Regenmenge beträgt in den ebenen innern Landschaften und zwischen den niedern Bergzügen 50–60 cm, an der Küste 70–75 cm, zu Klausthal auf dem Oberharz aber beinahe 150 cm. Die vorherrschenden Winde sind die nordwestlichen, welche besonders im Herbst in heftige Stürme übergehen. Der sogen. Herauch, eine Folge des Ausbrennens der Moore, gereicht den westlichen Teilen nicht selten zur Plage.

[Bevölkerung.] Die Zahl der Einwohner belief sich 1885 auf 2,172,294 Seelen und ist seit 1880 nur um 2,46 Proz. gewachsen. Unter 2,120,168 Einw. im J. 1880 befanden sich 1,842,045 Evangelische, 258,824 Katholiken und 14,790 Juden. Die deutsche Sprache, freilich in vielen Dialekten, wird nur allein gesprochen; im W., namentlich in Ostfriesland, zeigen sich bereits niederländische Klänge; im O., bei Wustrow, findet man noch Spuren aus der Wendenzeit. Die Evangelischen (meist Lutheraner, Reformierte im W.) sind im allgemeinen vorherrschend; die Katholiken sind in den ehemaligen reichsunmittelbaren Bistümern Hildesheim und Osnabrück am zahlreichsten und auf dem Eichsfeld, in Arenberg-Meppen (ehemals zum Bistum Münster gehörig) und in der Niedergrafschaft Lingen fast allein herrschend. An Lehranstalten sind (1886) vorhanden: eine Universität (Göttingen), 23 Gymnasien, 7 Progymnasien, 12 Realgymnasien, 12 Realprogymnasien, 3 höhere Bürgerschulen, 11 Schullehrerseminare, eine technische Hochschule, eine Forstakademie (Münden), eine Bergakademie (Klausthal), eine Kriegsschule (Hannover), mehrere Navigations-, Gewerbeschulen, 4 Taubstummen-, ein Blindeninstitut etc.

[Landwirtschaft, Bodenprodukte.] Die Hauptbeschäftigungen der Einwohner sind: Landwirtschaft in der ganzen Provinz, Viehzucht ganz besonders in den Marschen, Bergbau im südlichen Bergland, Schiffahrt in den Küsten- und Hafenstädten. Von der Gesamtfläche kommen 12,504,68 qkm auf Acker- und Gartenland, 3989,56 qkm auf Wiesen, 13,470,90 qkm auf Weiden, 6050,27 qkm auf Holzungen, 147,55 qkm auf Öd- und Unland. Für den Acker- und Gartenbau kommen in erster Linie die Marschen, in zweiter das südliche Bergland in Betracht. Hier findet man alle norddeutschen Getreidearten, auch Weizen, unter den Handelsgewächsen Raps und im S. auch Zuckerrüben, ferner allerlei Gemüse und Obstarten (Kirschen im Alten Land). Flachs wird überall auf großen Flächen gebaut, jedoch im Bremischen mehr Hanf; Buchweizen ist die Hauptfrucht in den Heidegegenden; der Kartoffelbau findet am wenigsten in den Marschen statt. Allgemein verbreitet ist der Kleebau, und auch die Lupine hat in neuester Zeit auf wenig fruchtbaren Ländereien Verbreitung gefunden. Die Preißelbeeren des Harzes und die Heidelbeeren der Lüneburger Heide bilden wichtige Handelsartikel. Zu den Weiden werden die großen Heideflächen der Lüneburger Heide und des Hümmling gerechnet. Die Waldungen sind am bedeutendsten in dem südlichen Bergland, wo die Buche auf den niedrigen Berglandschaften und die Fichte auf dem Oberharz vorherrschen. Weite Landschaften des Tieflandes, so die Marschen, Moore und große Gebiete des sandigen Hügellandes, sind dagegen ohne jeglichen Waldwuchs. Nach der Zählung von 1883 gab es in H. 198,075 Pferde, 79 Maultiere, 218 Esel, 863,050 Stück Rindvieh, 1,495,698 Schafe, 760,930 Schweine, 195,427 Ziegen und 172,154 Bienenstöcke. Die Pferdezucht, vorzugsweise blühend in den Regierungsbezirken Aurich und Stade (in den Marschen), Hildesheim und Hannover, wird durch das Landgestüt zu Celle unterstützt. Für die Rindviehzucht ist der Regierungsbezirk Aurich (Ostfriesland) von großer Wichtigkeit, nicht allein durch die Zahl, sondern auch durch die vortreffliche Beschaffenheit der Tiere. Die Schafzucht ist am blühendsten in der Landschaft zwischen der Hauptstadt und dem Harz, woselbst auch die meisten feinen Schafe vorkommen; auf der Heide werden die schwarzen Heidschnucken gezogen. Federvieh gibt es überall, während in den Marschen die Gänsezucht besonders stark ist. Jagdbares Wild (auch Hirsche) findet sich vorzüglich in der Göhrde und auf dem [132] Harz; hier werden auch viele Singvögel gefangen, während zu Alfeld eine bedeutende Zucht von Kanarienvögeln betrieben wird. Wichtig ist die Fischerei; für die Seefischerei haben sich schon mehrfach Gesellschaften gebildet, doch haben dieselben immer noch nicht eine sichere Grundlage finden können.

Die Produkte des Mineralreichs sind mannigfaltig. Auf dem Harz gibt es Silber-, Blei-, Eisen- und Kupfererze, Eisenerze auch sonst noch vielfach im Bergland, Steinkohlen in der Gegend von Osnabrück (Piesberg etc.) sowie in der Wealdenformation am Deister, Osterwald etc., mehrfach auch Braunkohlen. Salinen, auf Steinsalzlagern beruhend, gibt es zu Egestorfshall und Neuhall bei Hannover und zu Lüneburg, außerdem mehrere kleinere. Ein anscheinend wichtiger Distrikt für Erdöl erstreckt sich südlich von Celle, wo dasselbe bei Ölheim von einer Aktiengesellschaft durch Bohrlöcher abgezapft wird, zwischen den Dörfern Wieze, Oberg, Hänigsen und Klein-Eddesse hin, vielleicht selbst bis Soltau. Torf, in ungeheuern Lagern, bildet in den waldlosen Teilen des Tieflandes das verbreitetste Brennmaterial. Sonst gibt es noch Gips, Kalk, Marmor, Tafelschiefer, Pfeifenthon, Fayenceerde, Asphalt (1885: 19,401 Ton.), einige Mineralquellen (Rehburg etc.) und mehrere Solbäder. Unter den Seebädern sind Norderney und Borkum die bedeutendsten. Der Ertrag an Mineralien belief sich 1885 unter anderm auf: 580,499 Ton. Steinkohlen, 4663 T. Braunkohlen, 2695 T. Erdöl, 455,303 T. Eisenerz, 6012 T. Zinkerz, 43,626 T. Bleierz und 22,869 T. Kupfererz. Der Gesamtwert der gewonnenen Mineralien betrug 9,5 Mill. Mk. An Kochsalz wurden in demselben Jahr 91,168 T. gewonnen.

[Industrie, Handel, Verwaltung.] Die Industrie beschränkt sich mehr auf die Städte und fehlt in einigen Gegenden beinahe gänzlich. Hervorzuheben sind: die Leinweberei, durch die ganze Provinz verbreitet, wenn auch mehr im S. und größtenteils als Nebenbeschäftigung, fabrikmäßig bei Osnabrück und Hildesheim betrieben, im Anschluß daran die Bleicherei, die Tuchfabrikation und Wollweberei im südlichen Bergland (Einbeck, Göttingen, Hameln); die Baumwollindustrie mit einigen großen Spinnereien und Webereien zu Hannover, Linden etc.; die Fabrikation von Leder, Papier, Holzwaren, Gummi- und Guttaperchawaren (Harburg), Tabak und Zigarren (besonders in der Nachbarschaft von Bremen, in Osnabrück; Emden, Hannover etc.), Zucker (im südlichen Bergland), Branntwein, Bier, chemischen Produkten (Goslar), Thonwaren (Thonpfeifen zu Uslar), Glas, musikalischen, optischen und physikalischen Instrumenten (Göttingen). Besonders wichtig ist die Verarbeitung des Eisens. Hochöfen zur Bereitung des Roheisens gibt es vorzüglich auf dem Harz und bei Osnabrück, großartige Eisengießereien und Maschinenfabriken zu Hannover, Linden, Osnabrück, Hameln, Geestemünde, Harburg, Osterode etc., Maschinenwerkstätten zu Hannover und Göttingen, Gewehrfabriken zu Herzberg, Fabriken für Kleineisenwaren in den Städten des Harzes, im Sollinger Wald (Sensen, Messer) etc. Seeschiffe werden in den ostfriesischen Hafenstädten, zu Papenburg, Geestemünde, Harburg etc. gebaut. Handel und Schiffahrt sind bedeutend. Die hannöversche Reederei zählte zu Anfang 1884: 1005 Segelschiffe und 11 Dampfschiffe mit zusammen 102,892 Registertons Raumgehalt. Größere Schiffe besitzt aber nur Geestemünde. Als die wichtigsten Seeplätze müssen Geestemünde, Emden, Papenburg, Leer, Weener, Karolinensiel, Großefehn und Harburg genannt werden; den natürlichen Mittelpunkt für den Seehandel der Provinz bildet aber Bremen mit seinem Hafenort Bremerhaven, gegen welchen Geestemünde mit seinen vortrefflichen Hafenanlagen ebensowenig aufkommen konnte wie das mit gleichen Anlagen versehene Harburg an der Elbe gegen Hamburg. Die Binnenschiffahrt wird durch die Elbe, Weser, Ems und zahlreiche kleine Flüsse (s. oben) gefördert, hat aber durch die Eisenbahnen verloren. Für diese ist die Stadt H. der Mittelpunkt. Zu den wichtigsten die Provinz durchschneidenden Linien gehören: Berlin-Bremen-Emden, Berlin-Amsterdam (über Hannover und Osnabrück), Berlin-Köln (einerseits über Hannover, anderseits über Kreiensen), Hannover-Altenbeken, Berlin-Frankfurt a. M. (über Kreiensen), von Bremen und Hamburg nach Frankfurt a. M., Venloo-Hamburg und die Linie von Emden in das Ruhrkohlengebirge.

Die Provinz zerfällt nach dem am 6. März 1884 erlassenen und 1. April 1885 in Kraft getretenen Gesetz über die Kreisordnung unter Umänderung der Landdrosteien in Regierungsbezirke und Aufhebung der Ämter in 6 Regierungsbezirke: Hannover mit 13, Hildesheim mit 17, Lüneburg mit 16, Stade mit 14, Osnabrück mit 11 und Aurich mit 7 Kreisen. Die Hauptstadt ist kreiseximiert. H. besitzt eine provinzialständische Verwaltung, ferner sieben Landschaften: für die Fürstentümer Kalenberg, Göttingen und Grubenhagen, für das Fürstentum Lüneburg, für die Grafschaften Hoya und Diepholz, für die Herzogtümer Bremen und Verden, für das Fürstentum Osnabrück, für das Fürstentum Hildesheim und für das Fürstentum Ostfriesland. Gerichtlich bildet die Provinz einen Oberlandesgerichtsbezirk (Celle) mit acht Landgerichten. Militärisch gehört der größere Teil zum Bezirk des 10., die Landdrostei Stade zu dem des 9. Armeekorps. In den deutschen Reichstag entsendet H. 19, in das preußische Abgeordnetenhaus 36 Mitglieder. Das Wappen der Provinz ist ein weißes Roß in rotem Felde, die Farben sind Gelb und Weiß.

Vgl. Guthe, Die Lande Braunschweig und H. (2. Aufl., Hannov. 1880); J. Meyer, Die Provinz H. in Geschichts-, Kultur- und Landschaftsbildern (das. 1886); Rustmann, Heimatkunde für die Provinz H. (Osnabr. 1885); Ringklib, Statistisches Handbuch der Provinz H. (5. Ausg., das. 1885); Tappen, Handbuch für die provinzialständische Verwaltung der Provinz H. (das. 1880); A. Papen, Topographische Karte von H. und Braunschweig (1 : 100,000, 70 Bl., 1832–47).

Geschichte.

Die älteste Geschichte des 1866 dem Königreich Preußen einverleibten Königreichs H. fällt mit der des Herzogtums Braunschweig (s. d.) zusammen. Den Kern beider Länder bilden die welfischen Allodialgüter in Niedersachsen, die 1235 unter der Benennung Herzogtum Braunschweig-Lüneburg als ein deutsches Territorium unter Otto dem Kinde, dem Enkel Heinrichs des Löwen, erscheinen. Otto ist der Stammvater der im J. 1884 ausgestorbenen Linie Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel (neubraunschweigische Linie, anfangs Braunschweig-Lüneburg-Dannenberg) und der jüngern oder neuen Linie Braunschweig-Lüneburg (neulüneburgische Linie), welcher die Königsfamilien von England und dem ehemaligen Staat H. angehören.

Die jüngere Linie Braunschweig-Lüneburg.

Die besondere Geschichte Hannovers beginnt mit der Stiftung der jüngern Linie Braunschweig-Lüneburg. Stifter dieser Linie ist Wilhelm, jüngster [133] Sohn Ernsts I., des Bekenners, der nach dem Tode des Vaters (gest. 1546) und der beiden ältern Brüder, Otto (gest. 1559) und Friedrich (gest. 1553), bei der Teilung mit seinem Bruder Heinrich (1569) den größern und bessern Teil der Lande, Lüneburg und Celle, erhielt. Von seiner Residenz Celle führte Wilhelm auch zuweilen den Titel Herzog zu Celle. Nachdem Wilhelm und Heinrich 1582 die Ämter Hoya, Nienburg, Liebenau und Bruchhausen und 1585 gemeinschaftlich mit Wolfenbüttel die Grafschaft Diepholz mit ihrem Gebiet vereinigt hatten, starb der erstere nach einer trefflichen, nur zuletzt durch anhaltende Schwermut getrübten Regierung 1592 in Celle und hinterließ sieben Söhne: Ernst II., Christian, August, Friedrich, Magnus, Georg und Johann. Nach Ernsts II. Tod (1611) trafen die sechs überlebenden Brüder, als Ersatz für das dem Haus mangelnde Primogeniturgesetz, zur Verhütung der Zerstückelung des Landes durch Teilungen das Abkommen, daß nur einer von ihnen sich vermählen und das Los hierüber entscheiden solle. Es fiel auf Georg (s. Georg 7). Derselbe vermählte sich mit Amalie Eleonore, Tochter Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt, und diese beiden sind die Stammeltern des kurfürstlichen Hauses Braunschweig und des englischen Königshauses. Kraft des Vergleichs von 1611 trat Christian (s. Christian 5), nach Ernsts Tode der älteste der Brüder, allein die Regierung an, der 1617 das durch Herzog Philipps II. Tod erledigte Grubenhagen erwarb. Ihm folgte 1633 August, der dritte Prinz, unter dessen Regierung die Linie Braunschweig-Lüneburg-Dannenberg, die 1634 vertragsmäßig die wolfenbüttelsche Erbschaft angetreten hatte, 1635 einen Teil der erlangten Länder, namentlich Kalenberg sowie Hoya und Diepholz, an Lüneburg abtrat, welche Besitzungen jedoch August wieder seinem jüngern Bruder, Georg, überließ. August trat 1635 dem Prager Frieden bei und starb 1636. Unter seinem Nachfolger Friedrich fiel 1643 Harburg von der mittlern Linie Braunschweig-Lüneburg an die jüngere zurück. Friedrich überlebte alle seine Brüder, auch Georg, welcher 1641 starb, bevor er noch zur Regierung gelangte.

Bei Friedrichs Tod (1648) teilten die zwei ältesten Söhne Georgs, Christian Ludwig und Georg Wilhelm, den Bestimmungen des väterlichen Testaments gemäß das Land, dem zufolge Lüneburg, Grubenhagen, Diepholz und Hoya mit der Residenz Celle an erstern, Kalenberg und Göttingen, die seit 1641 Christian Ludwig besessen hatte, mit der Residenz Hannover an letztern fielen. Auf diese Weise spaltete sich der Stamm wieder in die beiden Linien Celle und H. (Kalenberg). Christian Ludwig von Celle war unablässig bestrebt, die schweren materiellen Schäden, die das Land im Dreißigjährigen Krieg erlitten, wieder zu heilen und durch Verbesserungen in der Verwaltung, strenge Rechtspflege, Sorge für die geistige Entwickelung seiner Unterthanen es seinem brandenburgischen Nachbar gleichzuthun. Aus den Entschädigungen des Westfälischen Friedens fiel ihm gemeinschaftlich mit der Linie H. das Bistum Osnabrück zu, derart, daß der bischöfliche Stuhl alternierend mit einem katholischen Prälaten und einem lutherischen Prinzen aus dem Haus Lüneburg besetzt werden sollte. Bei Christian Ludwigs Tod (1665) entspann sich zwischen den drei ihn überlebenden Brüdern, Georg Wilhelm von Kalenberg und den bisher apanagierten Prinzen Johann Friedrich und Ernst August, ein heftiger Streit über das vom erstern hier noch einmal in Anwendung gebrachte sogen. Kurrecht, wonach dem ältesten die freie Wahl eines der Landlose zustand. Georg Wilhelm (s. Georg 8) beanspruchte die bisher von Christian Ludwig innegehabten Lande Lüneburg und Grubenhagen und setzte seinen Anspruch trotz des heftigen Protestes seines Bruders Johann Friedrich glücklich durch. An den Ereignissen der Zeit thätigen Anteil nehmend, verband sich Georg Wilhelm 1666 mit den Generalstaaten gegen den Bischof von Münster, Bernhard v. Galen, sandte der Republik Venedig Hilfstruppen gegen die Türken, half 1671 dem Herzog Rudolf August von Braunschweig-Wolfenbüttel bei Unterwerfung der Stadt Braunschweig und erwarb durch Vergleich mit diesem die Ämter Dannenberg, Lüchow, Hitzacker und Scharnebeck. Infolge seiner Beteiligung an dem Bündnis gegen Frankreich und Schweden 1675 erlangte er die Fürstentümer Bremen und Verden, mußte dieselben jedoch schon 1679 wieder an Schweden zurückgeben. Nachdem er noch 1689 Sachsen-Lauenburg an sich gebracht hatte, starb er 1705 ebenfalls ohne männliche Nachkommenschaft, daher sein Land nun an die Linie H. (Kalenberg), deren Haupt seit 1665 sein jüngerer Bruder, Johann Friedrich, war, fiel. Dieser war der Vermittler des Friedens zwischen Holland und Münster, und seine Truppen nahmen im Verein mit den Brandenburgern den Schweden die Stadt Bremen. Während in dem Krieg zwischen dem Kaiser und Frankreich (1673–79) sein Bruder Georg Wilhelm auf seiten des erstern stand, focht er auf seiten der Franzosen. Nachdem er bereits 1651 während seines ersten Aufenthalts zu Rom den protestantischen Glauben abgeschworen hatte, trat er nach Übernahme der Regierung mehr und mehr in die Fußstapfen Ludwigs XIV. von Frankreich, den er in seiner Residenz H. möglichst getreu zu kopieren suchte. Gleich seinem ältern Bruder suchte er die Macht der Stände zu brechen, führte dann aber eine so luxuriöse Hofhaltung, daß er ohne die französischen Subsidien nicht ausgekommen wäre. Er starb 1679, auf der Reise nach Italien begriffen.

Sein Nachfolger wurde der jüngste der Söhne Georgs, Ernst August (1679–98, s. Ernst 4), unter dessen Sohn Georg Ludwig zum drittenmal alle Lande des Hauses Braunschweig-Lüneburg vereinigt waren. Derselbe hatte sich 1658 mit Sophie, der Tochter des unglücklichen Böhmenkönigs, Friedrichs V. von der Pfalz, und der Elisabeth, der Tochter König Jakobs I. von England, vermählt, welche jedoch erst 22. März 1701 zur Erbin von Großbritannien erklärt wurde. 1682 proklamierte er für sein Land das Primogeniturrecht, dem zufolge der älteste Sohn, Georg Ludwig, nicht nur ganz Lüneburg-Grubenhagen, sondern auch die Lande des sohnlosen Georg Wilhelm von Celle, dessen einzige Tochter, Sophie Dorothea (s. d.), Georg Ludwig 1682 heimführte, einst allein erben sollte. Anderseits ward der Landeshaushalt ins Gleichgewicht gebracht, die ganze Verwaltung vom Kabinett des Fürsten aus mit Zuziehung von wenigen vertrauten Ministern, des Grafen von Platen und des Herrn v. Grote, geleitet. Als oberste beratende und kontrollierende Behörde stand dem Fürsten der jetzt wieder zu Ansehen gelangende Geheime Rat zur Seite und unter diesem die verschiedenen Verwaltungskollegien, die Kanzlei, hauptsächlich für Rechtssachen, die Kammer für das Finanzwesen, das Konsistorium und der Kriegsrat, alle mit streng gesonderten Ressorts. Sein sehnlichster Wunsch war die Erwerbung der kurfürstlichen Würde für sein Haus. Schon seit 1689 waren die Unterhandlungen darüber im Gang; 1692 wurde dann vom Kaiser die neue [134] (neunte) Kur krëiert und ein Vertrag zwischen jenem und den beiden Linien des Hauses Lüneburg geschlossen, laut dessen gegen Erteilung der Kurwürde an H. unter eventueller Beteiligung von Celle eine ewige Union zwischen den Häusern Habsburg und Lüneburg stattfinden sollte. Bei allen künftigen Königswahlen sagte Lüneburg außerdem die unbedingte Zustimmung zur Wahl des kaiserlichen Erstgebornen zu.

Hannover in Personalunion mit Großbritannien.

Georg Ludwig, Ernst Augusts Nachfolger seit 23. Jan. 1698, vereinigte die Gesamtlande des Hauses Braunschweig-Lüneburg beim Tod seines Oheims und Schwiegervaters Georg Wilhelm (1705); er bestieg kraft seiner Abstammung von den Stuarts mütterlicherseits beim Tode der Königin Anna (1714) als Georg I. (s. Georg 11) den englischen Thron und verband durch Personalunion Großbritannien mit dem deutschen Kurland, durch diese Verbindung der mächtigste unter allen deutschen Fürsten. Der größte Teil seiner Regierung wird von zwei großen Kriegen (dem spanischen Erbfolge- und dem Nordischen Krieg) ausgefüllt, an denen Georg in seiner Eigenschaft als Kurfürst wie als König thätigen Anteil nahm, und die mit einer neuen beträchtlichen Vergrößerung seiner Hauslande endigten. Gleich die Belehnung mit der Kur beim Tode des Vaters führte einen neuen, wenngleich kurzen und wenig blutigen Kampf mit den wolfenbüttelschen Vettern herbei. Diese, welche die Erhöhung der einen Linie ihres Hauses als unerträgliche Zurücksetzung empfanden, verbanden sich, als ihre Proteste dagegen ungehört verhallten, 1700 mit einigen andern deutschen Fürsten in Nürnberg zum Bunde der sogen. korrespondierenden Fürsten, um eventuell durch Waffengewalt die Ausübung der Kur seitens der Lüneburger zu hindern. Ihrem Vorhaben wurde schnell ein Ziel gesetzt durch die in demselben Jahr von Georg Wilhelm und Georg Ludwig unter Konnivenz des Kaisers erfolgende Überrumpelung der wolfenbüttelschen Fürsten in ihren Landen, die sie zur Anerkennung der Kur nötigte. Die Union mit England hat dem Land H. in politischer Beziehung durch das immer höhere Emporwuchern eines eigensüchtigen und beschränkten oligarchischen Adelsregiments zum Nachteil, in materieller aber durch die enge Verknüpfung beider Lande in handelspolitischer und sozialer Beziehung zu großem Vorteil gereicht. Das Land, damals in noch höherm Grad als heute vorzugsweise ein ackerbautreibendes, produzierte weit mehr Feldfrüchte, als es für den eignen Gebrauch bedurfte, und fand in dem Inselreich den besten Abnehmer seines Überflusses, während die sich eben damals entwickelnde reiche Industrie Englands das Kurland zum Entgelt mit allen den Artikeln versorgte, an denen es selbst Mangel litt. Erscheint H. während des 18. Jahrh. auch fast ausschließlich als Trabant Englands in politischer Beziehung, so hob sich dennoch das Ansehen und die Bedeutung des Landes in den deutschen Angelegenheiten infolge dieser Verbindung entschieden über das ihm sonst zukommende Maß empor, und sein Einfluß in den innerdeutschen Angelegenheiten trat nur hinter dem von Brandenburg-Preußen zurück.

Georgs I. Regierung war für H. oder die kurbraunschweigischen Lande, wie sie seit 1705 meist genannt wurden, in jeder Beziehung belangreich. Von der Kampagne am Rhein (Ende 1709) zurückgekehrt, wandte der Kurfürst den auch an seinen Grenzen geführten Kämpfen des Nordischen Kriegs – Bremen, Verden und Vorpommern waren noch in schwedischem Besitz, und der dänisch-schwedische Kampf hatte so einen Teil Niederdeutschlands mit ergriffen – seine ganze Aufmerksamkeit zu. Der mit Dänemark (1712) geplante Defensiv- und Offensivbund gegen Karl XII. kam freilich nicht zu stande; dennoch stand H. seit dieser Zeit hier kampfgerüstet auf der Wacht, bereit, im geeigneten Augenblick einzugreifen, um die zu Osnabrück 1648 vergeblich erstrebten reichen Herzogtümer Bremen und Verden, die das Land trefflich arrondiert hätten, wenn nötig mit Waffengewalt, zu erringen. Inzwischen begnügte sich der Kurfürst, die Protestanten in den niederdeutschen Bistümern Münster, Paderborn, Hildesheim, in letzterm nach einer Verwickelung, die zur militärischer Besetzung des Bistums führte, in seinen Schutz zu nehmen, wie er seinerseits den Katholiken in seinen Landen völlige Glaubensfreiheit gewährte. Die bald darauf erfolgende Erledigung des englischen Throns durch den Tod der Königin Anna führte mit der Übersiedelung des Kurfürsten von Hannover nach London (1. Okt. 1714) keine direkte Verfassungsänderung in dem Kurland herbei; nur indirekt lernte dies allmählich empfinden, daß Statthalter u. Geheimer Rat (der erste Statthalter war der General der Kavallerie v. Bülow) fortan die eigentlichen Regenten waren. Der Geheime Rat behielt die Verhandlungen mit den Ständen, die Kontrolle der Landesverwaltung, der Finanzen, der Rechtspflege, der geistlichen, Militär- und auswärtigen Angelegenheiten sowie unter Vorbehalt kurfürstlicher Bestätigung die Ernennung der Beamten mit Ausnahme der höchsten Chargen, also die eigentliche Regierung des Landes, unter der Bedingung regelmäßiger Berichterstattung an den Landesherrn in seiner Hand. Die unter ihm stehenden Kollegien für die einzelnen Ressorts, Kanzlei, Kammer, Konsistorium, Kriegskanzlei, standen mit ihm durch die ausschließlich aus seiner Mitte entnommenen Departementschefs in steter unmittelbarer Verbindung. Die reichen Einkünfte aus den Domänen, aus direkten und indirekten Steuern, die selbst während der glänzenden Hofhaltung der Fürsten der letzten Generation bei trefflicher Verwaltung zeitweise Überschüsse ergeben hatten, wanderten, unter Abzug der verhältnismäßig beträchtlichen Ausgaben für das Beamtentum und die zu Hannover bestehen bleibende Hofhaltung, in die Kasse des Kurfürsten-Königs und ermöglichten trotz bedeutenden Aufwandes für das stehende Heer aus der Schatulle die Begründung eines bedeutenden Hausschatzes.

Inzwischen führten die Hartnäckigkeit des Schwedenkönigs Karl XII., die drohende Nähe der russischen Truppen in Mecklenburg, die Furcht, daß der Nordische Krieg ganz Niederdeutschland ergreifen und zuletzt nur dem Zaren zum Vorteil gereichen möchte, eine Annäherung des Königs von Dänemark, Friedrichs IV., an Kurbraunschweig und die übrigen dabei interessierten deutschen Fürsten herbei, die zunächst (Anfang 1714) zu dem Braunschweiger Kongreß behufs Einigung über die nordischen Friedenstraktate, ein Jahr später aber zu einer Offensiv- und Defensivallianz zwischen Dänemark und Kurbraunschweig führte mit gegenseitiger Garantie, Dänemarks: für das Verbleiben der damals unter dänischer Verwaltung stehenden schwedischen Herzogtümer Bremen und Verden bei Kurbraunschweig, dieses: für die dauernde Verbindung Schleswigs mit Dänemark. Eine endgültige Sicherung im Besitz der Herzogtümer Bremen und Verden, die wegen ihrer reichen Einkünfte (jährlich 1/4 Mill. Thlr.) wertvoll waren, gewährte der Vertrag von Stockholm (November 1719), worin Schweden sein Anrecht auf die Herzogtümer [135] an H. gegen Zahlung von 1 Mill. Thlr. zedierte, wenngleich die kaiserliche Belehnung mit denselben, in die auch Braunschweig-Wolfenbüttel aufgenommen ward, erst 1733 erfolgte. In die große Politik wurde H. bis zum Tod Georgs I. (1727) nur noch einmal hineingerissen, indem der König-Kurfürst den weit aussehenden Plänen Österreichs und Spaniens zu Anfang der 20er Jahre gegenüber mit Frankreich und Friedrich Wilhelm I. von Preußen die sogen. hannöversche Allianz in Herrenhausen (s. d.) zur Erhaltung des bestehenden Rechtszustandes schloß.

Der Nachfolger Georgs I., Georg II. (1727–60, s. Georg 12), teilte mit seinem Vater die Vorliebe für das deutsche Stammland, wo er sich gern aufhielt. Mit seinem Vetter und Schwager Friedrich Wilhelm I. stand er teils aus persönlicher Antipathie, beruhend auf der Verschiedenheit ihrer Charaktere, teils aus gegenseitiger Rivalität durchweg in einem sehr mißlichen Verhältnis. Die ernstlichste Verwickelung führte 1731 eine Ursache von geringem Belang, die Vorliebe des Preußenkönigs für die langen Soldaten und die Rücksichtslosigkeit seiner Werbeoffiziere im Hannöverschen, herbei. Schon standen die Heere beider Fürsten kampfbereit an der Landesgrenze einander gegenüber, als durch Vermittelung der Herzöge von Gotha und Braunschweig noch im letzten Augenblick dem Bruderkampf vorgebeugt wurde. Ein wirkliches Anrecht auf die Dankbarkeit seiner Erblande erwarb sich der Kurfürst durch die Stiftung der Universität Göttingen (s. d.) 1737, welche, durch die Bemühungen des vortrefflichen Ministers v. Münchhausen ins Leben gerufen und reich dotiert, bald die ausgezeichnetsten Gelehrten Deutschlands und eine große Zahl Studierender an sich zog. Als Kurfürst des Reichs und Garant der Pragmatischen Sanktion stand Georg II. während des österreichischen Erbfolgekriegs 1741–48 auf seiten Maria Theresias. Der Sieg von Dettingen (27. Juni 1743) ist der letzte Sieg, den ein englischer König an der Spitze seiner Truppen selbst errang. Der Siebenjährige Krieg brachte Drangsale aller Art über H. Der Bund Österreichs mit dem alten Feind Frankreich hatte die politischen Verhältnisse verrückt und im Gefolge Englands auch H. zum Bund mit Friedrich d. Gr. von Preußen getrieben. Leider war das Waffenglück der ersten Jahre in Niederdeutschland den preußisch-englischen Streitkräften nur vorübergehend günstig, und selbst die Führerschaft des bewährten Herzogs Ferdinand von Braunschweig, welchen der Preußenkönig bereitwillig seinem Alliierten als Oberbefehlshaber des englisch-holländisch-hessischen Heers überließ, konnte die Verluste der beiden ersten Jahre, vor allen die Niederlage des Herzogs von Cumberland bei Hastenbeck (1757) und die sich daran schließende Konvention von Kloster-Zeven, die das ganze Land den Franzosen ein Jahr lang wehrlos in die Hände gab, nicht völlig wieder gutmachen.

Georgs II. Nachfolger war 1760 sein Enkel Georg III. (1760–1820, s. Georg 13). Die Art und Weise der Regierung blieb auch unter dem neuen Regenten dieselbe, die sie seit 1714 gewesen war, nur daß Statthalter und Geheimer Rat um so selbständiger verfuhren, als der König-Kurfürst fortan seine bleibende Residenz in England, dem Land seiner Geburt, nahm, wo er freilich ein stehendes Kabinett für die Kurlande einrichtete. Bis zu den Zeiten der französischen Revolution, ein volles Menschenalter hindurch, erfreute sich H. gleich dem gesamten Deutschland zum erstenmal wieder einer Zeit ungestörten Friedens. An der innerdeutschen Politik begann H. sich erst seit dem bayrischen Erbfolgekrieg, welcher die Übergriffe und Velleitäten des Kaiserhauses unverhüllt aufdeckte, lebhafter zu beteiligen und zwar diesmal in Übereinstimmung mit der preußischen Politik. Von seiten Österreichs drohte durch die geplante Annexion Bayerns ein völliger Umsturz des bisherigen innern politischen Machtverhältnisses, welcher katholische wie protestantische, große wie kleine Fürsten gleich sehr gefährdete. Daher fanden sich die meisten derselben, unter ihnen auch Georg III., in dem von Friedrich d. Gr. gegründeten Fürstenbund (s. d.) 1785 zusammen, dessen Statuten von Preußen, H. und Kursachsen noch zwei nur für diese drei Kontrahenten verbindliche geheime Separatartikel hinzugefügt wurden, die für den Fall eines Kriegs gegenseitige Unterstützung mit einem Hilfskorps von 15,000 Mann stipulierten, anderseits gemeinsame Maßregeln vorsahen, um das Streben Österreichs, die Mitglieder des Hauses Habsburg in die Koadjutorschaften sämtlicher größerer Hochstifter des Reichs zu bringen, zu nichte zu machen.

Hannover im Zeitalter der französischen Revolution.

An den Kämpfen gegen die französische Revolution nahm H. nicht direkt Anteil; wohl aber wurde ein erst 13,000, dann 16,000 Mann starkes Korps dem König von England unter der Führung des Feldmarschalls Freytag überlassen, das wacker mitkämpfte, bis es bei dem Rückzug des englischen Hauptheers auch seinerseits in die Heimat zurückgesandt wurde. Der Abschluß des Baseler Friedens seitens Preußens (1795) und die darin stipulierte Demarkationslinie bewahrte H. vor den Einfällen der ganz Oberdeutschland verheerenden Franzosen. Das nächste Jahrzehnt war voller Reibungen zwischen H. und Preußen und brachte jenes gerade infolge seiner Verbindung mit England, das sich nicht gleich den übrigen kriegführenden Mächten zu den Stipulationen des Friedens von Lüneville (9. Febr. 1801) verstehen wollte, sondern den Kampf noch zwölf Monate länger fortsetzte, in die mißlichste Lage. Obgleich nämlich H. noch im genannten Frieden definitiv das Hochstift Osnabrück zugesprochen erhielt, war von dem Ersten Konsul doch schon sein Untergang geplant und zwar derart, daß in diesen auch sein Rival, das dem Konsul gegenüber sich spröde zurückhaltende Preußen, mit verwickelt werden sollte. Bonaparte lud nicht weniger als dreimal in den Jahren 1796–1801 Friedrich Wilhelm III. ein, den Kurstaat wegen Verletzung der Bestimmungen des Baseler Friedens und zur Deckung gegen England zu besetzen, und der preußische König erkannte es zuletzt, da Rußland ihm zuvorzukommen suchte, fürs beste, dem heimtückischen Rat zu folgen. So erfolgte denn, da eine Verteidigung des Landes bei der unzureichenden Truppenzahl nicht ratsam schien, die erste Besetzung Hannovers durch 24,000 Preußen unter dem General v. Kleist, die ein Jahr lang bis zum Frieden von Amiens vom Land unterhalten werden mußten. Der Reichsdeputationshauptschluß vom Februar 1803 bestätigte H. im Besitz von Osnabrück; jedoch mußte es dafür auf das an Preußen fallende säkularisierte Hildesheim verzichten. Die Wiederaufnahme des Kriegs auf seiten des von Bonaparte dazu provozierten England führte endlich 1803 auch die Katastrophe über H. herbei. Weder der König noch sein damaliger Kabinettsminister v. Lenthe hatten eine richtige Anschauung von der Lage der Dinge in H. wie von dem, was in einer so kritischen Lage notthat. Die mit großen Kosten aus kleinen Anfängen geschaffene [136] und erhaltene Werbearmee von ca. 20,000 Mann, damals unter Leitung des Feldmarschalls v. Wallmoden-Gimborn, eines rechtschaffenen, persönlich tapfern, doch seiner Aufgabe keineswegs gewachsenen Mannes, war durch die im letzten Jahrzehnt erlittenen Niederlagen im Feld und in der Politik geschwächt und demoralisiert. Als daher der Versuch eines allgemeinen Aufgebots an dem Widerwillen der besitzenden Klassen gescheitert war, sah sich Wallmoden genötigt, dem feigen Drängen landständischer Deputierten nachzugeben und eine von diesen mit General Mortier, dem Befehlshaber des von der Weser her gegen H. anrückenden französischen Heers, zu Sulingen abgeschlossene Konvention (3. Juni 1803) als für sich verbindlich anzuerkennen. Ohne das Schwert aus der Scheide gezogen zu haben, erklärte sich so das immerhin noch gegen 16,000 Mann starke hannöversche Heer einem nicht stärkern Feind gegenüber für besiegt und unterschrieb die Bedingung, jenseit der Elbe, im Lauenburgischen, für die Dauer des Kriegs gleichsam in einer freiwilligen Internierung zu bleiben. Seiner beliebten Praxis gemäß versagte der Erste Konsul auf einen nichtigen Vorwand hin der Konvention seine Ratifikation, und so diktierte der französische Feldherr dem unglücklichen Wallmoden in der Konvention zu Artlenburg an der Elbe (5. Juli 1803) folgende Bedingungen: das hannöversche Heer wird entwaffnet und aufgelöst; Munition und Pferde werden dem Sieger zu teil; das ganze Land bleibt in französischem Sequester.

Die Franzosen hielten H. mit 30,000 Mann besetzt und organisierten dort eine Exekutivkommission und eine Landesdeputation. Zwar wurden die dem Land auferlegten Lasten einigermaßen vermindert, als im Juni 1804 der Marschall Bernadotte Mortier ablöste; indessen betrug der aus dieser Okkupation dem Land erwachsene Schade dennoch 26 Mill. Thlr. Als im Herbst 1805 das französische Korps H. bis auf Hameln räumte, um zum Kampf mit Österreich nach Süddeutschland zu eilen, ward das Land von Russen und Schweden und einer englisch-deutschen Legion besetzt, die sich großenteils aus ehemaligen Soldaten von Wallmodens Heer gebildet hatte. Im Januar 1806 rückten Preußen ein, denen Napoleon nach der Schlacht bei Austerlitz vertragsweise H. zur interimistischen Verwaltung bis zum Ende des Kriegs und zur Vervollständigung der Kontinentalsperre in den hannöverschen Nordseehäfen England gegenüber überwiesen hatte; fast gleichzeitig damit verließen Russen und Schweden das Land. Nach der Niederlage der Preußen bei Jena und Auerstädt nahm indes Napoleon ohne weiteres von H., Kalenberg und Göttingen Besitz; die preußische Besatzung von Hameln kapitulierte. Der südliche Landesteil, Göttingen, Grubenhagen, auch Osnabrück, wurde 1807 dem neuen Königreich Westfalen einverleibt. Im Januar 1810 endlich wurde auch das übrige H. mit dem Königreich Westfalen vereinigt, dessen nach französischem Muster eingerichtete Verfassung und Verwaltung, wie schon 1807 auf Grubenhagen, so jetzt auch auf die Nordhälfte des Landes, die fortan das Nord-, Niederelbe- und Allerdepartement bildete, übertragen wurde. Am 2. Aug. 1810 hielt König Jérôme seinen glänzenden Einzug in der Residenz Hannover und nahm auf dem Altstädter Markte die Huldigung entgegen. Noch im Dezember desselben Jahrs wurde indessen die Verbindung des nördlichen H. und Westfalens durch einen Federstrich Napoleons wieder gelöst, welcher die Ems-, Weser- und Elbmündungen seiner unmittelbaren Gewalt unterstellte (als Departements der Oberems, Weser- und Elbmündung). Mit dem Beginn der Freiheitskämpfe wurde auch H. zunächst von Russen unter Tettenborn im Herbst 1813 besetzt, denen bald eine neue englisch-deutsche Freiwilligenlegion unter Führung des jüngern Wallmoden zur Seite trat. Anfang November trat das alte Ministerium in H. wieder in Aktivität, und der Herzog von Cambridge, der spätere Vizekönig, wurde als Feldmarschall und General-Militärgouverneur vom Prinz-Regenten von England an die Spitze der Regierung gestellt.

Das Königreich Hannover.

Auf dem Kongreß zu Wien 1814 war H. durch den dirigierenden Minister Grafen Münster vertreten, welcher dem Kongreß zunächst die durch den Prinz-Regenten von England selbständig erklärte Erhebung Hannovers zu einem Königreich notifizierte, sodann aber durch seine geschickte Haltung als Vorkämpfer der Mittel- und Kleinstaaten es dahin brachte, daß H. in der Wiener Schlußakte von Preußen Ostfriesland, Hildesheim, Lingen, Meppen und mehrere kleinere Distrikte gegen die Abtretung Lauenburgs erhielt. Letzteres wurde dazu verwandt, um Dänemark für die Abtretung Norwegens an Schweden zu entschädigen. Die Landesverfassung beruhte seit alter Zeit in allen (auch den später hinzugekommenen) Provinzen auf einer aus drei Ständen, den Prälaten, der Ritterschaft und den Städten, zusammengesetzten Landesvertretung, in welcher jeder Stand wieder eine eigne Kurie bildete. Ein wichtiger Schritt, der den heilsamsten Reformen die Bahn zu brechen schien, war es, als 1814 die Konstituierung einer allgemeinen provisorischen Ständeversammlung für das Königreich H. erfolgte. Dieselbe bestand aus 10 Deputierten der alten geistlichen Stifter, aus 43 ritterschaftlichen, 29 städtischen und 3 nichtadligen Deputierten. Sie beschäftigte sich nur mit Finanz- und Steuersachen, ohne der Verfassung zu gedenken. Die Umgestaltung der Verfassung verzögerte sich noch mehrere Jahre und vollzog sich unter dem Einfluß der reaktionären Tendenzen, welche damals in mehreren deutschen Staaten an Boden gewannen. Die neue Verfassung, entworfen vom Geheimen Kabinettssekretär Rehberg, wurde 7. Dez. 1819 proklamiert. Die Volksvertretung sollte fortan in zwei Kammern zerfallen. Die Erste Kammer sollte, außer einigen Prälaten, nur aus den Standesherren und den Deputierten der Ritterschaft bestehen, die Zweite dagegen aus den übrigen Prälaten sowie aus den Deputierten der Städte, Flecken und freien Landeigentümer. Ihre Befugnisse überstiegen nicht die der frühern Ständeversammlung und bestanden vornehmlich in dem Recht, Steuern zu bewilligen und über die Finanzverwaltung Aufsicht zu führen; dagegen war ihnen in der Gesetzgebung nur eine beratende Stimme zugesichert. In den folgenden Jahren wurde in den Finanzen eine leidliche Ordnung hergestellt. Die Regierung blieb in den Händen einer kleinen Zahl altadliger Familien und weniger bürgerlicher Büreaukraten.

Die erste Opposition äußerte sich unmittelbar nach und unter Einwirkung der französischen Julirevolution und ihrer Nachwehen in den süddeutschen Staaten, und wenn auch ein gedankenloser Studentenputsch in Göttingen 1831 schnell erstickt wurde, so traten doch bald reife Männer mit einem festen und zeitgemäßen Programm auf den politischen Schauplatz. Die von ihnen aufgestellten Forderungen glichen im großen und ganzen den in Süddeutschland [137] um dieselbe Zeit geltend gemachten, nur daß hier die Vertretung des bisher politisch rechtlosen Bauernstandes und die Vereinigung der königlichen Domänen- mit der Landeskasse in den Vordergrund gestellt wurde. Graf Münster, der leitende Kabinettsminister, machte (1831) dem allgemein beliebten Herzog von Cambridge Platz, welcher von König Wilhelm I. (IV.), dem Nachfolger Georgs IV. seit 1830, zum Vizekönig von H. ernannt wurde. Der Herzog kam der Volksstimmung durch den einer Kommission von 21 Mitgliedern vorgelegten Verfassungsentwurf entgegen, der sich fast alle Forderungen des Volkes zu eigen machte. Im J. 1832 in beiden Kammern zur Annahme gelangt, erhielt der Entwurf im darauf folgenden Jahr die königliche Sanktion und wurde 26. Sept. 1833 als neues Landesgrundgesetz publiziert. Die hauptsächlichsten Vorzüge desselben bestanden in der Durchführung des Zweikammersystems unter gerechterer Beteiligung des Bauernstandes an der Landesvertretung, dem Zugeständnis eines freilich nur beschränkten Steuerbewilligungsrechts, des Budgetrechts, der Initiative zur Gesetzgebung in derselben Art, wie sie der Regierung zustand. Vereidigung aller Staatsdiener auf die Verfassung und Ministerverantwortlichkeit sollten dem Lande die Gewähr für die Wahrung des Errungenen bieten. Die Wirkung dieser Verfassung war zunächst die, daß diejenigen Elemente, die in hervorragender Zahl in der Zweiten Kammer vertreten waren, energisch für die neue Verfassung und deren Fortentwickelung unter der Leitung Stüves (s. d.) eintraten, während die feudalen Elemente der Ersten Kammer das neue Grundgesetz offen und insgeheim unter der Führung Scheeles, dem sich bald der Graf Münster zugesellte, befehdeten. Im Augenblick, als die Spannung zwischen beiden Kammern eine immer heftigere wurde, starb Wilhelm IV. (20. Juni 1837); ihm folgte Ernst August, 5. Sohn König Georgs III., im Königreich H., während in Großbritannien die weibliche Linie des Hauses Braunschweig-Lüneburg auf den Thron kam.

Hannover seit seiner Trennung von Großbritannien.

„Ich werde den Hannoveranern ein gerechter und gnädiger König sein“, lautete das erste Wort des neuen Regenten in seiner Erwiderung auf die Bewillkommnungsrede des Stadtdirektors seiner Residenz; seine erste That indes war die Vertagung der Ständeversammlung, worauf das denkwürdige Patent vom 5. Juli 1837 folgte, worin der König seinen Regierungsantritt bekannt machte und zugleich seine Überzeugung aussprach, daß das neue Staatsgrundgesetz für ihn nicht rechtsverbindlich sei, sowie die Wiederherstellung des frühern Rechtszustandes in Aussicht stellte. Das Patent war nur von dem neuernannten Staats- und Kabinettsminister v. Scheele, der auf das Staatsgrundgesetz gar nicht verpflichtet war, kontrasigniert. Fast die gesamte Bevölkerung des Landes nahm diesen Schlag, den die öffentliche Meinung Deutschlands und Europas verdammte, ruhig hin. Man erkannte erst den Ernst der Lage, als wenige Monate später die Ständeversammlung aufgelöst, die bisherigen Staatsminister entlassen und als Departementsminister wieder angenommen, die Verfassung von 1833 formell, mit Berufung auf Art. 56 der Wiener Schlußakte, als den König nicht bindend für ungültig erklärt wurde (30. Okt. bis 1. Nov. 1837). Zugleich wurde die Einberufung der Stände zur Beratung eines neuen königlichen Verfassungsentwurfs angekündigt. Doch erst als sämtliche Landesbeamte zur Einsendung von Dienst- und Huldigungsreversen auf Grund dieses neuen Rechtszustandes aufgefordert wurden, machte sich die Stimme des Volksgewissens in jenem berühmten Protest der sieben Göttinger Professoren: Dahlmann, Albrecht, Jakob und Wilhelm Grimm, Gervinus, Ewald und Weber Luft, in dem diese erklärten, daß sie die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes und die Wiederherstellung der Verfassung von 1819 nicht für gerechtfertigt, durch ihren auf jenes Gesetz geleisteten Eid sich fortwährend für verpflichtet hielten, eine nach andern Grundsätzen als der Verfassung von 1833 gewählte Ständeversammlung als rechtmäßig nicht anerkennen, demgemäß auch weder als Mitglieder der Universität an der Wahl eines Abgeordneten teilnehmen, noch eine etwa auf sie fallende Wahl annehmen würden, den jetzt geforderten Huldigungseid aber nicht leisten könnten. Alle sieben Professoren wurden sofort kraft königlicher Machtvollkommenheit ihres Amtes entsetzt, drei von ihnen, Dahlmann, Gervinus und Jakob Grimm, wegen Verbreitung des Protestes des Landes verwiesen. Als der Bundestag, den zahllose Eingaben hannöverscher Gemeinden zum Einschreiten gegen die Regierung aufforderten, 5. Sept. 1839 jede Einmischung ablehnte und die Erwartung aussprach, der König werde eine befriedigende Vereinbarung mit den Ständen herbeizuführen wissen, durfte der Staatsstreich als gelungen gelten. Die Regierung wußte auch wirklich die Zustimmung der neu einberufenen Kammern zu einem Verfassungsentwurf zu gewinnen, und 6. Aug. 1840 wurde die neue Verfassung publiziert.

Dieselbe wich in betreff der Erbfolge von dem Staatsgrundgesetz von 1833 darin ab, daß nur die geistige Unfähigkeit des Thronerben eine Regentschaft erforderlich machen sollte. Die Verfassungsfrage verschwand vorläufig aus den Debatten der Landesvertretung, und man begnügte sich, der Regierung, an deren Spitze 1844 nach Scheeles Tod Herr v. Falcke trat, in ihrem Bestreben zur Hebung des materiellen Wohls des Landes hilfreiche Hand zu leisten. Das Jahrzehnt von 1839 bis 1848 ist in dieser Beziehung ein recht fruchtbares; nur nach einer Richtung hin, der handelspolitischen, wo die Regierung aus Eifersucht auf den von Preußen begründeten Zollverein von ihrem Sonder-Steuerverein nicht lassen wollte, wurde eine verkehrte Politik verfolgt, für welche das Land selbst am meisten büßte.

Noch kurzsichtiger als hierin zeigten sich der König und seine Regierung in allen rein politischen Fragen. Auf die Ende 1847 an ihn gerichtete Forderung um Öffentlichkeit der Kammerverhandlungen hatte er mit einem stolzen „Niemals“ geantwortet; aber schon wenige Monate später sah er sich unter der Einwirkung der Revolution von 1848 zu zehnfach weiter gehenden Zugeständnissen genötigt. Seiner eignen formellen Erklärung entgegen gestattete er die Beschickung des Frankfurter Parlaments aus seinem Land und verhieß 20. April die Herstellung der 1833er Verfassung in ihren wesentlichsten Bestimmungen. Ein liberales Ministerium, Stüve-Bennigsen, trat an die Spitze der Verwaltung, das jedoch bezüglich der deutschen Frage und ihrer endgültigen Lösung der partikularistischen Richtung zuneigte. Dies trat zuerst in ihrer Erklärung vom 7. Juli 1848 klar zu Tage, worin es hieß, der König werde eine Reichsverfassung, welche die Selbständigkeit der Einzelstaaten nicht sicherstelle, nie annehmen. Die neue Verfassung, welche der König 5. Sept. 1848 bestätigte, änderte besonders die Zusammensetzung der Ersten Kammer, in welche nunmehr auch Vertreter des Handels- und Gewerbestandes berufen wurden. Einige Monate später begannen [138] die Verhandlungen zu Berlin, deren Resultat das Dreikönigsbündnis vom 26. Mai 1849 zwischen Preußen, H. und Sachsen und der Verfassungsentwurf vom 28. Mai waren. H. trat dem Bündnis nur mit der Klausel: vorbehaltlich des Einverständnisses der übrigen Regierungen, insbesondere Österreichs, bei. Dieser Vorbehalt gab dann bei den ersten Akten selbständigen Auftretens des Bundes H. wie Sachsen den Vorwand, aus dem von den drei Teilnehmern gebildeten Verwaltungsrat ihre Vertreter abzuberufen und so dem preußischen Projekt den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Immer mehr lenkte auch H., gleich den übrigen Mittelstaaten, in die verlassene Bahn wieder ein, und als im September 1850 der alte Bundestag wieder zusammentrat, nahm die Regierung keinen Anstand, ihn auch ihrerseits zu beschicken. Ende 1850 hatte die konservative Partei endlich wieder so sichern Fuß gefaßt, daß der König kein Bedenken trug, dem Ministerium Stüve-Bennigsen die lange erbetene Entlassung zu erteilen und ein konservatives, Münchhausen-Lindemann-Rössing, an seine Stelle zu berufen. Dennoch hielt der König, durch die herben Erfahrungen der letzten Jahre in seinen schroffen Ansichten erschüttert, seitdem bis zu seinem 18. Nov. 1851 erfolgten Tod an einer mittlern Richtung fest, die ebensowenig den entschieden liberalen Forderungen wie den reaktionären Gelüsten Gehör schenkte. Eine seiner letzten Handlungen war 7. Sept. seine Zustimmung zu dem hannöversch-preußischen Vertrag über den Beitritt Hannovers zum Zollverein vom 1. Jan. 1854 an.

Der neue König, Georg V. (s. Georg 15), bezeichnete seinen Regierungsantritt mit einem Kabinettswechsel, der eine Anzahl Reaktionäre an die Stelle der Männer der Münchhausenschen Richtung setzte. Neben Scheele traten Bacmeister, Windthorst und Borries ins Kabinett. Als indes der Versuch dieses Ministeriums, eine Verfassungsänderung in reaktionärem Sinn herbeizuführen, an der Festigkeit der Zweiten Kammer gescheitert war, mußte es schon im Herbst 1853 einem entschiedenen, Lütken-Lenthe-Wedemeyer, Platz machen, und als auch dies den Verfassungskonflikt in der dem König allein genehmen Weise nicht zu lösen vermochte, auch zugleich in eine schiefe Stellung zum Bundestag geriet, berief König Georg im Sommer 1855 ein drittes Kabinett, ausschließlich aus Vertretern der feudal-ritterschaftlichen Partei, Kielmannsegge-Platen(-Hallermund)-Borries. Den langwierigen Verhandlungen mit der Kammeropposition bereitete eine königliche Proklamation vom 1. Aug. 1855 ein Ende, worin erklärt wurde, daß in anbetracht der Unfruchtbarkeit aller bisherigen Bemühungen zur Herstellung verfassungsmäßiger Zustände die vom Bundestag gewünschte Verfassungsrevision auf dem Weg der Oktroyierung vorgenommen werden würde. Der 4. August brachte die angekündigte Oktroyierung in Form einer königlichen Verordnung. Darin wurden die vom Ausschuß des Bundestags angefochtenen Bestimmungen der Verfassung von 1848 und die damit zusammenhängenden Vorschriften der ständischen Geschäftsordnung wie auch mehrere andre Gesetze neuern Datums für erloschen erklärt, das Wahlgesetz und die Zusammensetzung der Kammern von 1840 wiederhergestellt. In dieser Richtung schritt das neue Ministerium nun weiter vor, und so oft die Kammern den Absichten des Königs oder seiner Berater Widerspruch entgegensetzten, wie dies besonders in finanziellen Fragen betreffs der Domänenverwaltung und der königlichen Zivilliste der Fall war, mußten Kammerauflösungen, eventuell Oktroyierungen darüber hinweghelfen. Der reaktionären Haltung im Innern entsprach die konservativ-großdeutsche Richtung des Kabinetts in den deutschen Angelegenheiten. So protestierte H. am Bundestag im Februar 1860 entschieden gegen die von Preußen in Vorschlag gebrachte Zweiteilung des Bundesheers, da durch eine solche die Selbständigkeit der gemischten Kontingente beseitigt und der Verfall der mittlern und kleinern deutschen Staaten herbeigeführt würde. Ebenso suchte es Preußens Anspruch auf Führung der zu schaffenden maritimen Streitkräfte in der Nord- und der Ostsee durch seinen fortgesetzten Widerspruch zu entkräften. Dem immer stärker hervortretenden Zug nach nationaler Einigung, wie er sich gleichzeitig im Nationalverein, in den deutschen Abgeordnetentagen, in den Sammlungen für die deutsche Flotte etc. aussprach, wurde von oben herab jedes mögliche Hindernis, Verfolgung aller Art bereitet.

Das im Dezember 1862 neugebildete Ministerium Hammerstein, welches sich aus Vertretern verschiedener Richtungen zusammensetzte, verfolgte in der innern Politik im ganzen dieselbe konservative Richtung, während es bei äußern Fragen, der ausgesprochenen Sinnesart des Königs nachgebend, die Rücksicht auf Wahrung der Souveränität des „Welfenhauses“ stetig in den Vordergrund treten ließ. Die vom Kabinett in der schleswig-holsteinischen Frage eingehaltene Richtung, die auf die Erhaltung der Integrität des dänischen Gesamtstaats ausging, stand nicht nur zur Haltung der Zweiten Kammer, sondern selbst zu den Beschlüssen des Bundestags in schroffem Widerspruch. Zwar hatte H. dem letzten Beschluß des Bundestags gemäß seine Truppen nebst den sächsischen als Exekutionsheer nach den Herzogtümern gesandt; doch mußte es noch vor Ablauf des Jahrs 1863 die Demütigung erleben, daß sie von den Truppen der beiden Großmächte aus den Herzogtümern herausgedrängt wurden. Das Gefühl des Widerspruchs, in welchem ein Teil seiner Bevölkerung zu ihm stand, und der steten diplomatischen Niederlagen in allen deutschen Fragen trieb den König in eine immer extremere Richtung hinein, wie sich dies aus der Neubildung des Kabinetts (Herbst 1865) ergab, dessen Seele fortan der ebenso begabte wie antinational gesinnte Minister des Innern, Bacmeister, wurde.

Bis gegen Ende März 1866 blieben die diplomatischen Beziehungen Hannovers zu Preußen noch erträglich. Die Kriegsrüstungen in den Monaten April und Mai nötigten indes das Berliner Kabinett, aus der bisher H. gegenüber eingehaltenen Reserve hervorzutreten, und als Graf Platen in Berlin eröffnen ließ, daß, falls der Bund die Mobilmachung anordnen würde, auch H. sich dem nicht werde entziehen können, auch den Anträgen Sachsens und Bayerns beistimmte, welche die Mobilisierung der Bundeskontingente und Sicherheitserklärungen seitens Preußens verlangten: da antwortete Preußen mit der Mobilmachung des westfälischen Armeekorps und zugleich mit einer Depesche vom 9. Mai, die dem König Georg zum letztenmal einen Neutralitätsvertrag mit Preußen anbot. Doch siegte auch jetzt wieder der österreichische Einfluß, und die letzten höchst maßvollen Forderungen Preußens vom 20. Mai wurden von der Hand gewiesen, als in demselben Augenblick der österreichische General Prinz zu Solms-Braunfels, ein Halbbruder des Königs, in Hannover eintraf mit Versprechungen und Darlegungen, welche Österreich und seinen Bundesgenossen eine ziemlich sichere Aussicht auf glänzende Erfolge zu gewähren schienen. [139] Von diesem Augenblick an suchte H. Preußen auszuweichen und die Verhandlungen über die Neutralität hinzuziehen. So trat es trotz der unzweideutigen Erklärungen des letztern dem Antrag auf Mobilisierung der Bundeskontingente bei. Auch die preußische Sommation vom 15. Juni verfehlte ihre Wirkung, denn der Gedanke einer militärischen Führung Norddeutschlands durch Preußen hatte nun einmal in den höchsten Kreisen Hannovers eine Erbitterung hervorgerufen, welche gegen jede gründliche Erwägung taub machte. Am 16. erfolgte daher die Ablehnung der in der Sommation gestellten Forderungen und infolge davon die preußische Kriegserklärung. H. aber sprach sich an demselben Tag in Frankfurt dahin aus, es werde unter allen Umständen zu Österreich stehen. Die Armee wurde in aller Eile nach Göttingen geworfen, wohin in der Nacht zum 16. Juni auch der König mit dem Kronprinzen gegangen war. Die Okkupation des Landes durch Preußen vollzog sich in wenigen Tagen (s. Preußisch-deutscher Krieg). Am 20. bereits übernahm General Vogel v. Falckenstein, welchem v. Hardenberg als Zivilkommissar an die Seite trat, die oberste Leitung in H.; die ganze Verwaltung blieb unter neuen Chefs in ihrem alten Bestand. Das Schicksal der hannöverschen Armee aber entschied sich sehr rasch. Nachdem König Georg die noch im letzten Augenblick zu friedlicher Vermittelung oder zum Eingehen ehrenvoller Neutralität gebotene Hand des Gegners starr zurückgewiesen, kam es bei Langensalza (27. Juni) zwischen der nach dem Süden aufbrechenden hannöverschen Armee und der numerisch weit geringern Avantgarde Falckensteins unter General Flies zu einem blutigen Zusammenstoß, aus dem zwar die Hannoveraner siegreich hervorgingen, aber die Überzeugung gewannen, daß sie auf die Dauer der preußischen Übermacht nicht widerstehen könnten. So ward denn aufs neue unterhandelt und 29. Juni eine Kapitulation vereinbart, laut welcher die Munition und das Kriegsmaterial den Preußen übergeben, die Mannschaften entwaffnet und nach Hause geschickt wurden, die Offiziere ihre Degen behielten, allein mit der Verpflichtung, dieselben in dem gegenwärtigen Krieg nicht gegen Preußen zu gebrauchen. Der König wie der Kronprinz endlich erhielten unter Zusicherung ihres Privatvermögens die Erlaubnis, ihren Wohnsitz außerhalb Hannovers zu nehmen, wo es ihnen beliebe. Bekanntlich begab sich Georg V. mit einem kleinen Kreis treuer Anhänger nach Hietzing bei Wien.

Am 20. Sept. ergriff der König von Preußen mittels Patents vom Königreich H. Besitz, das dem preußischen Staat mit Beibehaltung seiner Einteilung in Landdrosteien, seines Konsistoriums etc. einverleibt wurde. Die preußische Verfassung ward 1. Okt. eingeführt. Die Bevölkerung konnte sich teilweise (namentlich der Adel, die lutherische Geistlichkeit und die Einwohner der Residenz) nicht mit der neuen Herrschaft befreunden. Die Beziehungen zum Welfenhof in Hietzing waren lebhaft und die Hoffnungen auf seine Wiederkehr keineswegs erloschen. Selbst nach dem Krieg von 1870 regten sich die welfischen Agitationen wieder, zumal der Sohn Georgs V., der Herzog von Cumberland, nach seines Vaters Tod (12. Juni 1878) die Gelegenheit der Versöhnung mit Preußen nicht ergriff, sondern seine Successionsrechte in vollstem Umfang wahrte. Freilich erklärten die Anhänger des Welfentums, daß sie die Wiederherstellung des selbständigen Königreichs H. nur auf gesetzlichem Weg durch eine freie That der deutschen Fürsten und Völker erstrebten. Die preußische Regierung fuhr inzwischen fort, die Provinz mehr und mehr mit dem preußischen Staat zu verschmelzen, und führte 1885 eine neue Provinzial- und Kreisordnung ein, durch welche die Landdrosteien in Regierungsbezirke verwandelt, an die Spitze der Kreise Landräte gesetzt und infolge eines neuen Wahlgesetzes das Übergewicht der Ritterschaft im Provinziallandtag beseitigt wurde.

Vgl. Hüne, Geschichte des Königreichs H. und Herzogtums Braunschweig (Hannov. 1824–30, 2 Bde.); Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg (2. Aufl., Götting. 1855–57, 3 Bde.); Schaumann, Handbuch der Geschichte der Lande H. und Braunschweig (Hannov. 1864); Heinemann, Geschichte von Braunschweig und H. (Gotha 1883–1886, Bd. 1 u. 2); Köcher, Geschichte von H. und Braunschweig 1648–1714 (Leipz. 1884 ff.); Ebhardt, Die Staatsverfassung des Königreichs H. (Hannov. 1860); Grotefend, Geschichte der landständischen Verfassung des Königreichs H. (das. 1857); Oppermann, Zur Geschichte des Königreichs H. von 1832 bis 1860 (2. Aufl., Berl. 1868, 2 Bde.); v. Sichart, Geschichte der königlich hannöverschen Armee (das. 1866–71, 4 Bde.); Meding, Memoiren zur Zeitgeschichte (Leipz. 1881–84, 3 Bde.); von der Wengen, Geschichte der Kriegsereignisse zwischen Preußen und H. 1866 (Gotha 1885).

Hannover (hierzu der Stadtplan), Hauptstadt der gleichnamigen preuß. Provinz sowie des gleichnamigen Regierungsbezirks (s. unten), Stadtkreis, liegt unter 52° 20′ nördl. Br. und 9° 45′ östl. L. v. Gr., in einer

Wappen der Stadt Hannover.

sandigen, aber wohl angebauten Ebene, 55 m ü. M., an der Leine, die hier die Ihme aufnimmt. H. besteht aus der Altstadt, der schönen, erst 1746 angelegten Ägidien-Neustadt auf dem rechten Leineufer, der Kalenberger Neustadt zwischen Leine und Ihme (schon im 13. Jahrh. vorhanden, aber erst seit 1714 mit Stadtgerechtigkeit versehen), den frühern Vorstädten Gartengemeinde und Glocksee und der seit 1845 am Bahnhof entstandenen Ernst-August-Stadt. Jenseit der Ihme liegt der Vorort Linden. Die neuen Stadtteile, welche den alten Kern im N., O. und SO. umgeben, sind durchaus regelmäßig gebaut und in ihren meist breiten, geraden Straßen mit prächtigen Gebäuden besetzt, meist Leistungen der hannöverschen Architekturschule, die H. zu einer der schönsten Städte Deutschlands machen. Von Straßen sind namentlich hervorzuheben: die Friedrichs- und Königsstraße, die Karmarsch-, Grupen- und Ständehausstraße (mit elektrischer Beleuchtung), die Straße „Am Schiffgraben“, besonders aber die Georgsstraße, die, wie die Friedrichsstraße, nur auf einer Seite Häuser hat und mit lauter palastähnlichen Gebäuden besetzt ist, vor denen angenehme Alleen und Boskette sich hinziehen. Unmittelbar neben modernen Straßen stehen im Innern der Stadt schmale mittelalterliche Häuser mit hohen Giebeln und Ecken, besonders in der Schmiede- und Marktstraße. Von öffentlichen Plätzen sind zu nennen: der Ernst-August-Platz am Bahnhof, mit hübschen Teppichbeetanlagen und dem Reiterstandbild des Königs Ernst August, modelliert von A. Wolff, der Theaterplatz mit dem Bronzestandbild des Komponisten H. Marschner, modelliert von Hartzer, und den Denkmälern des Generalstabsarztes Stromeyer und des Gründers der technischen Hochschule,

[Beilage]

[Ξ]

HANNOVER.
Maßstab 1 : 25,000.
Adolf-Straße B4
Ägidien-Kirche C4
Ägidien-Platz D4,5
Ägidien-Straße, Große CD4,5
v. Alten-Denkmal C4
v. Alten-Garten A5
Altstädter Masch C5,6
An der Strangriede B1
Apostel-Kirche D3
Aquarium D4
Archiv-Straße C4
Arndt-Straße C3
Bäcker-Straße BC4
Bade-Anstalt (a. d. Masch) C4
Bahnhof, Am D4
Bahnhof, Küchengarten A4
Bahnhof, Linden- A6
Bahnhof-Straße CD4
Bahnhof, Zentral- D3,4
Ballhof-Straße C4
Baring-Straße CD4
Barlinge, Die große DE5
Bella-Vista C5
Berg-Garten A1
Berg-Straße C4
Blumenauer-Straße AB4
Bödeker-Denkmal C4
Breiten-Straße CD4,5
Burg-Straße C4
Bürger-Straße E2
Celler Straße CD3–E2
Christus-Kirche C3
Damm-Straße C4
Deister-Straße AB5
Döhrener Straße, Alte D6
Dreifaltig­keits-Kirche E3
Düwel-Straße, Große u. Kl. E5
Eich-Straße E3,4
Eilenriede E3
Engel­bosteler Damm C2,3
Ernst-August-Denkm. u. Platz D4
Ernst-August-Straße C4
Escher-Straße C3
Evangel. Vereins-Haus D4
Ferdinand-Straße DE4
Finanz-Direktion C4
Friederiken-Stift B4
Friedrich-Straße C4,5
Gas-Anstalt B4
Georgs-Garten A2
Georgs-Platz D4
Georgs-Straße CD4
Gewerbe-Verein BC3
Godehardi-Kirche A5
Goseriede C3
Goethe-Straße BC4
Großer Garten A1
Grupen-Straße C4
Güter-Bahnhöfe E5 u. C2
Hahnen-Straße B2
Hainhölzer Straße C2,3
Haller Straße D3
Hannöversche Bank C4
Haupt-Wache C4
Haus der Väter C3
Heinrich-Straße DE3,4
Henrietten-Stift u. Straße E5
Herrenhäuser Allee AB1–3
Herrenhäuser Schloß A1
Herschel-Straße C3
Hildes­heimer Straße D5,6
Humboldt-Straße B4
Intendantur, Königliche B4
Israeli­tischer Friedhof B1,2
Joseph-Straße C3
Justiz-Gebäude D3
Kaiser-Wilhelm-Gymnasim. D3
Kalenberger Straße BC4
Kanonenwall, Am B4
Karmarsch-Straße C4
Kasernen: B2,C2,D2,B3
Klages-Markt C3
Knochen­hauer Straße C4
Köbelinger Straße C4
König-Straße DE4
Königsworther Platz B3
Konzerthaus C4
Körner-Straße C3
Krankenhaus, Allgemeines B4,5
Krankenhaus, Militär- B4
Kreuz-Kirche C4
Krieger-Denkmal E4
Landes-Kredit-Anstalt C3
Landschaft-Straße D4
Lange Laube BC3
Lange Straße C4
Laves-Straße DE4
Leibniz-Haus C4
Leibniz-Monument B4
Leibniz-Realschule D3
Leihhaus C4
Lein-Straße C4
Liebfrauen-Straße D5
Lindener Kirche A4
Lister-Turm E2
Lyceum D4
Marien-Straße D5
Markt-Kirche, u. Straße C4
Marschner-Denkmal D4
Marstall B2,3
Marstall-Straße C4
Maschinenbau-Aktien-Gesell­schaft, Hannö­verische A5
Mausoleum A1
Militär-Reitinstitut D1
Militär-Straße AB1
Misburger Damm E5
Museum, Provinzial- D4
Museum, Städtisches C4,5
Neuen Haus, Am E4
Nikolai-Kapelle, u. Straße C3
Odeon C3
Orangerie­gebäude A1
Oster-Straße C4
Packhof-Straße, Große u. Kl. C4
Packhof CD3
Palais, Königl. C4
Paulus-Kirche D5,6
Polytech­nikum B2
Post und Telegraph D3
Prinzen-Straße D4
Provinzial-Ständehaus D4
Rathaus, Altes u. Neues C4
Reichs-Bank CD4
Residenz-Schloß, Königl. C4
Sand-Straße C2
Sankt Andreas-Kirchhof BC3
Sankt Clemens-Kirche B4
St. Nikolai-Friedh., Alt. u. Neu. C3,B1
Schiller-Straße u. Denkmal CD4
Schloß-Straße C4
Schloßwender Straße BC3
Schmiede-Straße C4
Schützenhaus C5
Schwur­gerichts­gebäude CD4
Sedan-Straße D3
Seminar D3
Sieges-Straße E4
Solms, Villa B3
Sophien-Straße D4
Synagoge C4
Technische Hochschule, Königl. (Welfenschloß) B2
Theater, Königliches D4
Theater, Residenz- C4
Theater, Städtisches C4
Tierarznei-Schule C3,4
Tiergarten-Straße E4
Tivoli D4
Turnhalle D5
Uhland-Straße C2,3
Ulanen-Straße BC3
Vahren­walder Straße CD2
Victoria-Straße A4
Volgers-Weg DE3
Wall-Straße, Große CD4,5
Warmbüchen-Kamp u. Str. D4,5
Wasser­leitungs-Hochreserv. A5
Wasserwerke, Neue B6
Waterloo-Platz BC4,5
Waterloo-Säule B5
Weißekreuz-Straße D3,4
Welfen-Schloß u. Garten B2
Welfen-Kaserne, -Platz, -Straße D2,3
Wiesen-Straße D5,6
Windmühlen-Straße CD4
Zellen-Gefängnis D3
Zeughaus C4,5
Zions-Kirche B5
Zoologischer Garten, Nach d. E4

[140] Karmarsch, von Hartzer, der Georgsplatz mit der Erzstatue Schillers von Engelhard, der Ägidienplatz, der Waterlooplatz, auf ihm die mit einer Viktoria gekrönte, 47 m hohe Waterloosäule und nahe bei demselben das Bronzestandbild des Generals v. Alten und das Leibnizdenkmal, der Welfenplatz, Friederikenplatz etc.

Unter den gottesdienstlichen Bauwerken (11 luther. Kirchen, eine reformierte und eine kath. Kirche, eine der Freien Gemeinde und eine Synagoge) verdienen Erwähnung: die restaurierte Marktkirche aus dem 14. Jahrh., mit interessanten Denkmälern, schönen Glasmalereien und Altären und dem höchsten (99 m) Turm der Stadt; die Neustädter Kirche mit einem zierlichen, 1700 erbauten Turm und dem Grabmal des Philosophen Leibniz; die 1333 erbaute Kreuzkirche mit alten Epitaphien und Denkmälern; die 1864 vollendete gotische Christuskirche, nach den Plänen des Baurats Hase aufgeführt; die hübsche kath. Kirche und die Schloßkirche (früher Kirche des Minoritenklosters) mit einer Kreuzigung von L. Cranach, einer Sammlung kunstvoller mittelalterlicher Kirchengeräte und Reliquien, die zum großen Teil von Heinrich dem Löwen 1172 aus Byzanz nach Braunschweig und von da 1671 durch den katholischen Herzog Johann Friedrich nach H. gebracht wurden, und einem kostbaren Evangeliarium aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrh., das im 14. Jahrh. Karl IV. aus Braunschweig nach Prag entführte; die Dreifaltigkeitskirche, schöner Ziegelbau aus dem Jahr 1880 vom Architekten Hehl; die Synagoge, ein dreischiffiger Zentralbau mit achteckiger Kuppel, wurde 1864 von Oppler erbaut. Groß ist die Zahl hervorragender Profanbauten. Die bedeutendsten derselben sind: das königliche Schloß (1630–40 erbaut, 1817 restauriert), ein umfangreicher, im Innern prachtvoll eingerichteter Bau mit großartigem Portal, jetzt Generalkommando des 10. Armeekorps; das Palais des Königs Ernst August mit dessen Privatbibliothek (32,000 Bände), Kupferstich-, Waffen- und Münzsammlungen (jetzt Oberpräsidium); das königliche Archivgebäude mit der 120,000 Bände und 2000 Manuskripte enthaltenden Bibliothek; das neue Gebäude des Landesdirektoriums; das königliche Reitinstitut; das Rathaus, ein unregelmäßiges, aus dem 15. und 16. Jahrh. stammendes, durch alte Skulpturen und Wahrzeichen interessantes Gebäude, 1882 renoviert, im Innern mit prachtvollen Wandgemälden von Schaper; das königliche Schauspielhaus (1852, von Caves), eins der größten Deutschlands; das alte Zeughaus, in dessen Nähe der Beghinenturm, ein Überbleibsel der alten, 1357 angelegten Befestigungen; das 1856 von Hase im romanischen Stil erbaute Museum mit Sammlungen des Historischen Vereins für Niedersachsen, der Naturhistorischen Gesellschaft und der an Gemälden und Skulpturen reichen Kunstsammlung; das (1886 noch im Bau begriffene) Kestner-Museum mit wertvollen Sammlungen etrurischer, römischer und griechischer Altertümer, Kupferstichen (120,000) etc.; das neue Justizgebäude, das Zellengefängnis u. v. a. Als ganz besonders hervorragend sind zu nennen der Bahnhof und das Welfenschloß. Der erstere wurde während der Jahre 1876–80 mit einem Kostenaufwand von 22,500,000 Mk. errichtet und gilt als Muster aller neuern Bahnhofsanlagen, das letztere, ein vollendeter Prachtbau, wurde an Stelle des ehemaligen Schlosses Montbrillant vom Hofbaumeister Tramm 1859 begonnen und nach der Annexion des Königreichs 1866 zur polytechnischen Hochschule umgebaut, der großartigste Schulbau Deutschlands. Unter den mittelalterlichen Privatgebäuden, die indessen mehr und mehr verschwinden, sind die Häuser: „Isern Pforte“, die „Alte Kanzlei“, das Leibnizhaus etc. immer noch wohl erhalten.

Die Zahl der Einwohner ist seit 1864 bedeutend gestiegen. Damals betrug sie, das angrenzende Linden inbegriffen, 79,649, 1871 ohne dasselbe schon 87,641, 1880: 122,843, 1885 inkl. Militär 139,746 Seelen. Ihrer Religion nach zählte man 1880: 108,974 Evangelische, 10,130 Katholiken und 3450 Juden. In Bezug auf die Industrie nimmt H. unter den deutschen Städten einen hohen Rang ein. Hervorzuheben sind besonders: Eisengießerei und Maschinenfabrikation, Fabriken für Tabak, Leinenwaren, Pianinos, Wagen, Schokolade, Lampen, lackierte Waren, Strohhüte, Farben, Zündhölzer, Tapeten, Glas, Asphalt, Parfümerien, Stearinkerzen, Watte, Bronzewaren, Öfen; zahlreiche Etablissements zur Erzeugung von Messern und Nägeln, Bierbrauereien, Branntweinbrennereien etc. Der Handelsverkehr ist ein äußerst lebhafter, begünstigt durch die Lage der Stadt, durch Einmündung zahlreicher Straßen und mehrerer Eisenbahnen. H. bildet Knotenpunkt der Linien Braunschweig-Landesgrenze bei Peine-Löhne, H.-Kassel und H.-Altenbeken der Preußischen Staatsbahn, während wenige Kilometer von der Stadt entfernt andre wichtige Linien von verschiedenen Richtungen her einmünden. Eine mehrfach verzweigte Pferdebahn vermittelt den Verkehr in der Stadt und mit den angrenzenden Orten Linden und Herrenhausen. Der Handel befaßt sich vorzugsweise mit den dort erzeugten Fabrikaten, außerdem bilden Handelsartikel: Eisen-, Gummi- u. Zuckerwaren, Schokolade, Wein (besonders französische Rotweine), Geschäftsbücher, Kaffee, Reis, Häute und Felle, Steinkohlen, Pferde etc. Seit 1876 hat H. eine Hauptstelle der deutschen Reichsbank. Außerdem bestehen: eine Landeskreditanstalt, eine Bank für Handel und Gewerbe nebst andern Banken, eine Handelskammer, verschiedene Versicherungsgesellschaften, ein Handels- und Gewerbeverein, eine Börse sowie sehr besuchte Leder-, Garn-, Leinen-, Woll- und Gemüsemärkte. An Wohlthätigkeitsanstalten etc. besitzt H. 8 Zivilhospitäler und Krankenhäuser, ein Militärlazarett, Waisenhaus, Institut für hilflose Bürgerkinder, eine Blindenanstalt etc.

Unter den Bildungsanstalten steht die technische Hochschule (1886 mit 190 Studierenden und 175 Hospitanten) obenan. Außerdem befinden sich in H. 3 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 2 höhere Bürgerschulen, eine Handelsschule, ein Lehrer- und ein Predigerseminar, eine jüdische Lehrerbildungsanstalt, ein Lehrerinnenseminar, eine Präparandenanstalt und eine Tierarzneischule; außerdem mehrere Bibliotheken und wissenschaftliche Sammlungen (s. oben). Eines hervorragenden Rufs erfreut sich das Theater. Von größern Zeitungen erscheinen dort: der „Hannoversche Kurier“, die „Hannoversche Post“ und die „Deutsche Volkszeitung“. H. ist Geburtsort der Königinnen Luise von Preußen und Friederike von Hannover sowie des Astronomen Herschel, Ifflands, der beiden Dichter Schlegel, Leisewitz’ u. a. An öffentlichen Behörden befinden sich hier: das Oberpräsidium der Provinz und die königliche Regierung des Regierungsbezirks H., ein Landeskonsistorium und ein Konsistorium, eine königliche Eisenbahn- und eine Oberpostdirektion, ein Landgericht (für die 16 Amtsgerichte zu Burgwedel, Hameln, H., Kalenberg, Koppenbrügge, Lauenstein, [141] Münder, Neustadt a. R., Obernkirchen, Oldendorf im Regierungsbezirk Kassel, Polle, Pyrmont, Rinteln, Rodenberg, Springe u. Wennigsen) nebst Kammer für Handelssachen, eine Generalkommission für Hannover und Schleswig-Holstein und andre Provinzialbehörden, ein Landratsamt für den Landkreis H. etc. H. ist Sitz des Stabes des 10. Armeekorps, der 19. und 20. Division, der 38. und 39. Infanterie-, der 19. und 20. Kavallerie-, der 10. Feldartilleriebrigade und hat ein Regiment Füsiliere Nr. 73, ein Inf.-Reg. Nr. 74, ein Regiment Ulanen Nr. 13, ein Feldartillerie-Reg. Nr. 10, ein Train-Bat. Nr. 10 zur Garnison. Außerdem hat H. eine Kriegs- und eine Militärreitschule. Die städtischen Behörden setzen sich zusammen aus 16 Magistratsmitgliedern und 24 Bürgervorstehern. – Das Wappen (s. Fig.) bildet eine zweigetürmte Burg mit offenem Thor. Zwischen den Thorflügeln befindet sich ein Kleeblatt, zwischen den Türmen ein Löwe. Doch kommen auch Löwe und Kleeblatt allein vor.

Die Umgebung Hannovers, wenn auch flach, ist doch nicht ohne Reiz. 2 km im NW. der Stadt liegt Herrenhausen (s. d.), nach welchem eine prächtige vierfache Lindenallee führt. Links von derselben der Georgspark mit der Villa Solms und dem Jägerhof. Im O. der Stadt, unmittelbar an den Tivoli-Stadtteil angrenzend, in welchem das Tivoli, ein großartiger Konzertgarten, sich befindet, dehnt sich die Eilenriede aus, ein schöner, mit Buchen, Eichen und Nadelholz bestandener Wald, der von S. durch O. bis zum N. die Stadt umzieht. Am Eingang wurde 1884 das von Volz in Karlsruhe entworfene, prächtige Kriegerdenkmal errichtet; in ihm liegt der Zoologische Garten.

Geschichte. Der Stadt H. geschieht zuerst 1163 Erwähnung, wo sich Heinrich der Löwe hier aufhielt. Von diesem erbte sie 1202 sein Sohn, Pfalzgraf Heinrich, der sie 1223 seinem Neffen Otto dem Kinde, dem Stifter der ältern braunschweigischen Linie, überließ. Beim Einfall des jungen Königs Heinrich in die welfischen Lande unterwarf sich H. 1227 dem Grafen Konrad von Lauenrode, wurde aber 1241 an Otto zurückgegeben. Bei der 1269 zu Quedlinburg vorgenommenen Teilung der welfischen Lande fiel H. dem Herzog Johann zu, von dessen Sohn Otto dem Strengen die Stadt 1309 mit einer Mauer umgeben ward. Derselbe hatte 1283 die Lehnshoheit des Bischofs von Hildesheim für H. anerkennen müssen, ein Verhältnis, das jedoch schon im 14. Jahrh. sein Ende erreichte. 1369 kam die Stadt an Herzog Magnus von Braunschweig. Nachdem sie Herzog Heinrich der ältere 1486 vergeblich belagert und 1490 ebenso erfolglos sich derselben mit List zu bemächtigen versucht hatte, fiel sie 1495 bei der Länderteilung an Herzog Erich den ältern von Kalenberg. Schon 1386 war sie dem Hansabund beigetreten, und im 15. Jahrh. waren Handel, Schiffahrt und Industrie zu ansehnlicher Blüte gelangt; doch sank die Stadt wieder infolge der Zwistigkeiten, welche die 1533 von seiten der Bürgerschaft bewirkte gewaltsame Einführung der Reformation hervorgerufen. Die Stadt hob sich jedoch wieder, seit Herzog Georg von Celle 1636 hier seine Residenz aufgeschlagen, zu welchem Zweck das Barfüßerkloster zum Residenzschloß eingerichtet ward. 1680 wurde die Altstadt mit der Neustadt vereinigt. Als Kurfürst Georg Ludwig 1714 den englischen Thron bestieg, verließ der Hof die Stadt, doch blieb ein Hofstaat daselbst bestehen. 1747 wurde die Ägidien-Neustadt angelegt. Am 26. Aug. 1745 ward hier der Traktat von H. zwischen England und Preußen abgeschlossen, worin England versprach, für Preußen gegen Anerkennung des Kaisers Franz I. von Maria Theresia den Besitz Schlesiens zu erwirken; hier kam auch 8. Febr. 1814 der Friede zwischen Rußland und Dänemark zu stande. Seit 1815 königliche Residenz dem Namen nach, war H. dies in Wirklichkeit erst seit 1837. Im Krieg von 1866 besetzten es die Preußen 17. Juni, und durch die Annexion ward es Hauptstadt der preußischen Provinz H. Vgl. „H. und Umgegend, Entwickelung und Zustände seiner Industrie und Gewerbe“ (Hannov. 1874); „Urkundenbuch der Stadt H.“, herausgegeben vom Historischen Verein für Niedersachsen (das. 1860 ff.); Jugler, Aus Hannovers Vorzeit (das. 1876); Hartmann, Geschichte der Residenzstadt H. (das. 1880); Unger, H., Führer durch die Stadt und ihre Bauten (das. 1882); Kalbe, Führer durch H. und Umgebung (das. 1886).

Der Regierungsbezirk H. (s. Karte „Hannover etc.“), 5718 qkm (103,85 QM.) groß, umfaßt das Fürstentum Kalenberg und die Grafschaften Hoya (beide Gebiete jedoch nicht vollständig) und Diepholz, hat (1885) 484,813 Einw. (Zunahme gegen 1880: 5,68 Proz.) und umfaßt die 13 Kreise:

Kreise QKilom. QMeilen Einwohner Einw. auf 1 qkm
Diepholz 628 11,41 21129 34
Hameln 575 10,44 49293 86
Hannover (Stadt) 25 0,45 139746 5590
Hannover (Land) 287 5,21 29311 102
Hoya 520 9,44 25675 49
Linden, Stadt u. Land 304 5,52 58475 192
Neustadt a. R. 581 10,55 28363 49
Nienburg 497 9,03 23929 48
Springe 407 7,39 29524 73
Stolzenau 627 11,39 26909 43
Sulingen 513 9,32 17371 34
Syke 754 13,70 35088 47


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 419
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[419] Hannover, Provinz, hat einen Flächeninhalt von 38,481 qkm (698,92 QM.) und zählt (1885) 2,172,702 Seelen (56 auf 1 qkm), darunter 1,883,673 Evangelische, 269,134 Katholiken, 4533 andre Christen und 15,009 Juden. Das Wappen der Provinz ist ein blauer Löwe in goldenem, mit roten Herzen belegtem Feld (Herzogtum Lüneburg). – Der Regierungsbezirk H. besteht seit 1886 aus 13 (früher 12) Kreisen. Aus dem Kreis Linden wurden gebildet: Kreis Linden (Stadt), 5,83 qkm (0,1 QM.) groß mit (1885) 25,570 Einw., Kreis Linden (Land), 296,54 qkm (5,38 QM.) groß mit (1885) 32,894 Einw.


Jahres-Supplement 1891–1892
Band 19 (1892), Seite 431
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[431] Hannover. Die Bevölkerung in der Provinz H. betrug nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1890 2,278,361 Seelen und hat seit 1885 um 105,659 Seelen oder 4,88 Proz. zugenommen. Davon entfallen auf die Regierungsbezirke

  Einwohner Zunahme
Hannover 526212 41332
Hildesheim 476263 17571
Lüneburg 420093 19829
Stade 338195 12279
Osnabrück 299478 8353
Aurich 218120 6295

Die jährliche Zunahme mit durchschnittlich 0,97 Proz. ist stärker als in den Jahren 1880–85 (jährlich 0,49 Proz.) und ungefähr gleich der in den Jahren 1875–80 beobachteten (0,99 Proz.). Nach dem Geschlecht entfallen auf 100 männliche 100,3 weibliche Personen. Städte mit mehr als 20,000 Einw. besitzt die Provinz sieben, nämlich: H. 163,593 Einw., Osnabrück 39,929, Harburg 35,081, Hildesheim 33,481, Linden 28,035, Göttingen 23,689, Lüneburg 20,665 Einw.