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MKL1888:Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 10431044
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Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 1043–1044. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Korrespondenzblatt_zum_f%C3%BCnfzehnten_Band (Version vom 09.05.2021)
[1043]
Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band.
Ausgegeben am 24. Oktober 1889.

H. Hengsten in Wien. Sie finden die vermißte Biographie im Supplementband des Konversations-Lexikons, der auch das Register enthalten und die wichtigsten Artikel des Hauptwerks bis zur Gegenwart fortführen wird.

H. Hoffmann in W. Die Frage, ob der inländische Besitzer ausländischer Staatspapiere sich der Kouponsteuer des fremden Staats zu unterwerfen habe, wird von mehreren Nationalökonomen, so von A. Wagner, Roscher, Vocke u. a., bejaht. Die genannten Schriftsteller begründen ihre Ansicht damit, daß der Inländer, welcher sein Vermögen in russischen, englischen oder italienischen Staatspapieren fruchtbringend anlegt, auch seinerseits zur Befriedigung der Bedürfnisse des Staats, dessen Existenz und Einrichtung er seinen Zinsertrag verdankt, beitragen müsse. Auch die Handelswelt rechnete bisher mit der Kouponsteuer als einem gegebenen Faktor. Der Bankier, welchem Koupons ausländischer Papiere an Zahlungs Statt gegeben oder verkauft werden, zieht seinen Kunden die betreffende Steuer ab, da ihm selbst wiederum bei der Einlösungsstelle diese Summe gekürzt wird.

Gleichwohl hat das deutsche Reichsgericht neuerdings im entgegengesetzten Sinn erkannt. Nach der Ansicht unsers obersten Gerichtshofs ist der inländische Besitzer eines ausländischen Staatspapiers nicht verpflichtet, die von dem auswärtigen Staat auferlegte Kouponsteuer zu tragen, es sei denn, daß dieselbe gleichzeitig mit der Emission verfügt wurde. In dem letztern Fall hat nämlich der Gläubiger durch den Kauf des Papiers in den Zinsabzug gewilligt. Er hat in dem Kaufvertrag die Kouponsteuer (als eine Vertragsbedingung) genehmigt. Anders dagegen liege die Sache, wenn der auswärtige Staat erst geraume Zeit nach erfolgter Emission die Kouponsteuer anordne. Hier könne er die Besitzer seiner Papiere in fremden Staaten nicht zwingen, die Kouponsteuer nachträglich anzuerkennen. Eine dahin gehende Verordnung habe allerdings für die eignen Unterthanen, nicht aber für Ausländer bindende Kraft. Hielte man an der bisherigen Auffassung der Nationalökonomen und der Handelswelt fest, so müßte man dem ausländischen Schuldner ein Recht zugestehen, das dem Inländer zugehörige Eigentum einzuziehen. Dies wäre aber um so bedenklicher, als in geldarmen Ländern die Anleihen gerade auf das Kapital des Auslandes gerichtet sind.

A. Z. in B. Mambour (richtiger Mambours) ist der Titel des Stadtvogts oder Schutzherrn, den sich die Stadt Lüttich zum Schutz ihrer Freiheiten gegen den Bischof zuerst 1465 aus den benachbarten weltlichen Fürsten wählte.

J. Moser in Mannheim. Der Orden pour le mérite ist so, wie er auf unsrer Tafel abgebildet wurde, durchaus richtig. Das Bildnis Friedrichs II. in der Mitte ist eine ganz außerordentliche Verleihung, und soweit unsre Erkundigungen reichen, kam eine solche Ausschmückung nur dreimal vor: Kaiser Wilhelm I. (das Exemplar Friedrich Wilhelms III.), Kronprinz Friedrich Wilhelm, später Kaiser Friedrich III., und Graf Moltke. Jedenfalls ist diese Verleihung höchst selten und gehört nicht zur Regel, und nur letztere war für unsre Tafel maßgebend.

S. M. in München. Der Name Georg Dannenberg als Inhaber des durch zahlreiche Romane bekannten Pseudonyms „Golo Raimund“ war nicht der richtige Name des Verfassers, sondern eine Erfindung des Verlegers Karl Rümpler in Hannover, der auf diese Weise die Aufmerksamkeit des Publikums von der wirklichen Verfasserin ablenkte. Als solche hat sich die vor einiger Zeit verstorbene Frau Bertha Frederich, geborne Heyn, in Hannover, Witwe des ehemaligen hannöverschen Hofmalers Dr. med. Frederich, herausgestellt. Einen kurzen Artikel über Golo Raimund wird der schon erwähnte Register- und Supplementband bringen.

K. M. in Mannheim, und viele andre. Auf eine Anfrage, ob die Besitzer des Eisernen Kreuzes als „Inhaber“ oder als „Ritter“ zu bezeichnen seien, hat die Generalordenskommission erwidert, daß bezüglich der Frage, inwieweit den Besitzern des Eisernen Kreuzes das Prädikat „Ritter“ gebührt, eine Allerhöchste Entscheidung nicht ergangen ist. Es stehe hiernach in dem Belieben der beteiligten Personen, sich „Ritter“ oder „Inhaber“ dieser Auszeichnung zu nennen.

[1044] L. R. in Prag. Allerdings wird das Wort „Investition“ auch im Sinn von „Kapitalanlage“ gebraucht. Vielleicht dient es Ihnen, wenn wir eine Definition anführen, die in der „Zeitschrift für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt der Österreichisch-Ungarischen Monarchie“, 1. Jahrg., 47. Heft, enthalten und vermutlich auf Professor Dr. L. v. Stein zurückzuführen ist. „Ihrem Begriff nach ist eine Investition nicht eine Kapitalanlage im allgemeinen, sondern die Vermehrung der produktiven Kraft irgend eines Unternehmens durch eine neue, dem alten Kapital hinzugefügte und mit ihm zur geschäftlichen Einheit erwachsende neue Kapitalanlage.“

v. W. in Berlin. Die Stadt Rom hat erst seit kurzem (1888) die Wölfin mit den beiden Säuglingen aus ihrem Wappen entfernt, statt dessen den Wappenschild bekrönt und den Stern Italiens links neben die Inschrift S. P. Q. R. gesetzt, wie es unsre Abbildung auch bereits darstellt.

Otto Born, Neumühle-Düben. Das Sultanat Obbi oder Obbia an der ostafrikanischen Küste liegt im Somalland nördlich von der Mündung des Flusses Dschuba (Juba) oder Webi. Nach den italienischen Berichten hat der Landesherr die Schutzherrschaft Italiens nachgesucht, und dieselbe ist ihm denn auch nach Prüfung der Verhältnisse zugestanden, die Thatsache aber in Gemäßheit der Berliner Kolonialakte den Vertragsmächten mitgeteilt worden. Die Küste wurde bekanntlich schon früher von der Deutschen Ostafrikanischen Gesellschaft beansprucht, doch hat das Deutsche Reich den Schutz über dieselbe nicht übernommen. Die Italiener beabsichtigen in Obbi eine Kohlenstation anzulegen und von hier Handelsverbindungen mit dem Innern anzuknüpfen. Eine Spezialkarte von „Sansibar und dem benachbarten Teil von Deutsch-Ostafrika“ finden Sie im 14. Band.

S. K. in Gotha. Neuere, bei Gelegenheit des hundertsten Geburtstags angestellte Untersuchungen haben ergeben, daß August Neander nicht am 16., sondern am 17. Jan. 1789 geboren ist.

Julius Koch in Breslau; E. Waldeyer in P. Der Kardinal Charles Martial Allemand Lavigerie wurde 31. Okt. 1825 als Sohn eines Zolleinnehmers zu Bayonne geboren, wurde im Seminar St.-Sulpice in Paris zum Geistlichen gebildet und bekleidete später die Lehrkanzel für Kirchengeschichte an der Sorbonne. Infolge der Blutthaten in Syrien (1860) ward Lavigerie mit einer Mission in dieses Land betraut und dadurch allgemein bekannt, namentlich kam er in nahe Verbindungen mit dem französischen Kaiserhof. Dann ging Lavigerie nach Rom, wo ihn Papst Pius IX. zum Hausprälaten ernannte, 1863 wurde er auf den Bischofsstuhl von Nancy erhoben und 1867 auf den Vorschlag Napoleons III. zum Erzbischof von Algier ernannt. Hier war er unermüdlich thätig, er gründete neue Kirchen, Waisenhäuser für verlassene arabische Kinder und entwickelte einen außerordentlichen propagandistischen Missionseifer, so daß er sehr bald in Konflikt mit dem damaligen Militärgouverneur von Algerien, Mac Mahon, geriet. Doch wuchs sein Einfluß derart, daß Lavigerie vom Papst zum Primas des afrikanischen Erdteils ernannt wurde und in der Folge die Würden eines apostolischen Delegaten für den Sudân, die Sahara und Äquatorialafrika bekleidete. Auf dem römischen Konzil (1869) war Lavigerie einer der eifrigsten Anhänger des Unfehlbarkeitsdogmas, ohne jedoch eine besondere Rolle zu spielen. Leo XIII. ernannte ihn zum Kardinal und erhob ihn auf den wiederhergestellten erzbischöflichen Stuhl von Karthago, doch behielt Lavigerie seine frühere Residenz Algier bei. Seine Versuche, in die französische Nationalversammlung gewählt zu werden, schlugen zweimal (1870 und 1871) fehl. Lavigerie arbeitete seitdem unablässig an seinem großen religiös-humanitären Werk, der Abschaffung der Sklaverei in Afrika in Verbindung mit der katholischen Mission. Mit seinen Predigten und Vorträgen in der St.-Sulpicekirche zu Paris, in St.-Gudule zu Brüssel und in London hatte er beispiellosen Erfolg; auch Italien, wo er in Rom, Neapel, Mailand Vorträge hielt, sucht er für sein Werk zu gewinnen. Schriftstellerisch bethätigte sich der Kardinal durch Herausgabe von Lehrbüchern; auch seine akadem. Vorträge über die „Irrlehren des Jansenismus“ erschienen im Druck (1858).

Karl Buchwald in Wien. Ihre Militärangelegenheiten hier im Korrespondenzblatt zu besprechen, müssen wir aus Rücksicht für unsre übrigen Leser ablehnen. Wenden Sie sich an eine deutsche Behörde.

v. W. in Königsberg. Sie finden „Hydrokarbongas“ unter dem Stichwort Wassergas.

v. M. in R. Ruy Blas, der Held des Schauspiels von Victor Hugo, ist lediglich eine Erfindung des Dichters, der sich selbst darüber in dem Vorwort ausgesprochen hat. Die Königin ist zwar dem Namen, aber nicht dem Wesen nach historisch. Die Sache finden Sie besprochen bei Morel-Fatio, „Études sur l’Espagne“, 5. Serie (Par. 1888), und in einem kürzlich erschienenen Aufsatz von K. Heigel: „Maria Anna von Neuburg, Königin von Spanien“ (im 7. Hefte der Zeitschrift „Vom Fels zum Meer“ 1888/89).

Karl Zehnder in M. Die Schachspieler zweiten und dritten Ranges, über welche von verschiedenen Zeitschriften teils aus Pietät, teils aus besonderer Gunst biographische Notizen gebracht werden, und die sich auf Hunderte belaufen, können im Konversations-Lexikon nicht berücksichtigt werden. Einen Artikel über die „Problemkunst“ finden Sie im Register- und Supplementband, der sich unmittelbar an das Hauptwerk anschließen und neben dem „Register“ der nicht als selbständige Artikel vorkommenden Schlagworte auch die notwendig gewordenen Nachträge und Ergänzungen bringen wird.

H. G. in Charkow. Die Stadt Magdeburg, d. h. der alte Kern derselben, hat jetzt nur noch eine katholische Kirche; eine zweite befindet sich in Sudenburg, eine dritte in Neustadt. Die Liebfrauenkirche steht jetzt als Kirche unbenutzt.

Krauß in Budapest. König Alfons XII. von Spanien ist erst nach dem Druck des Artikels gestorben, weshalb sein Todestag nicht erwähnt sein kann. Übrigens ist letzterer am Schluß des 7. Bandes, der doch wohl längst in Ihrem Besitz ist, im „Nekrolog“ verzeichnet.

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Dr. Rose in M. Das sogen. Baptisterium zu Winland, eins der im Art. „Baukunst“ (S. 496) erwähnten Rundgebäude in Grönland, soll nach Palfreys „History of New England“ eine von dem Gouverneur Arnold um 1670 erbaute Windmühle sein. Vgl. Gust. Storm in den „Jahrbüchern der königlichen Gesellschaft für nordische Altertumskunde in Kopenhagen“ 1887, S. 296.



Druck vom Bibliographischen Institut in Leipzig.
(Holzfreies Papier.)