Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 3, 1)

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Autor: Diverse
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Titel: Miscellaneen
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aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 103–114
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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X.
Miscellaneen.


1.
Den 22sten April starb ein uns Bambergern merkwürdiger Mann Christoph Kropfeld, Pfarrer zu Kirchehrenbach. Er ist der Stifter der im März d. J. neu errichteten Pfarre Gieg unweit Scheslitz. Er bestimmte nicht nur dem Pfarrer sein hinlängliches Auskommen, sondern er verbesserte auch den herkömmlich genau zugeschnittenen Unterhalt des Schullehrers. Er führte sein Unternehmen so ganz frey vom Eigennutze aus, daß er sich nicht einmahl das Patronatrecht, oder nur die Ernennung des ersten Pfarrers vorbehielt, sondern sie ganz dem Fürsten überließ. Nur empfahl er den bisherigen Caplan zu Scheslitz| H. Philipp Holl, der auch als Schriftsteller nicht unbekannt ist, und für den die Gemeinde eine entschiedene Vorliebe bezeigte, welcher dann auch vom Fürsten zum ersten Pfarrer in Gieg ernannt wurde. Kropfeld gab ebenfalls zu der Pfarrey Hochstall, die erst vor 2 Jahren errichtet wurde, 1000 fl. her. Solche Handlungen, die für das Wohl der Menschen so wichtig sind, von einem Manne, der unter eine solche Classe von Menschen gehört, die man sonst vom Eigennutze nicht frey spricht, in den Tagen ausgeübt, wo das allgemeines Beste zwar so oft im Munde geführt und von Autoren in prosa et metro verkauft wird, doch fast zum leeren Schalle herabgewürdiget worden, und dem Privatinteresse weit nachstehen muß, verdienen als Beyspiele öffentlich aufgestellt und zur Nachahmung empfohlen zu werden.

Verklärter, auch im Priestergewande
Frey vom Eigennutze!
Menschenwohl war dein Streben.
Und für das bautest du dauerhafter,
Als fühlende Mitbürger für deinen Nachruhm
Dankbare Nachkömmlinge werden dann noch
Froh ihre Empfindungen
Ueber deiner Wohlthat Größe
Dem Allmächtigen zujauchzen,
Wenn dein Mausoläum verwittert,
In Staub schon lange dein Marmor zerfiel.


2.
 Zu Wirzburg starb am 4. May Herr D. Johann Nepomuk Endres, geheimer und geistlicher Rath, Canonicus bey dem Stift Haug, und Professor des Kirchenrechts, im 61sten Jahre seines Alters. Die meisten seiner Dissertationen schlagen ins Kirchenrecht ein. An seine Stelle ist| Herr D. Johann Philipp Gregel, zeitheriger ausserordentlichen Professor der Rechte, zum ordentlichen Professor des Kirchenrechts ernannt, und demselben zugleich eine Präbende im Collegiatstift Haug ertheilt worden.


3.

 Am 16. May starb zu Arklitten in Preußen der königl. Preußische General-Lieutenant und Ritter des Johanniter Ordens Herr Albrecht Dietrich Gottfried Graf von und zu Egloffstein, im 72sten Jahre seines ruhmvollen Alters.


4.

 Im Monat May starb zu Anspach der Cammermedailleur Götzinger im 57sten Jahre seines Alters, der durch seine Schwefelabdrücke antiker Gemmen sich vornämlich bekannt gemacht hat. Von ihm und seinen Arbeiten geben Nachricht Meusels Miscellaneen. 2tes Heft S. 19. und dessen Museum für Künstler. 1 St. S. 51.


5.

 Zu Pfersdorf starb Herr Pfarrer Goebel, der viele Jahre treu und redlich seinem Amte vorgestanden hat; an seine Stelle kommt der Candidat Brunquell.


6.
 Vor kurzem starb zu Eisfeld Herr Superintendent Joh. Salomo Fehme, nach einem vieljährigen Krankenlager. Ein Schlagfluß hatte ihm seine Zunge gelähmt, und ihn ausser Thätigkeit gesetzet. Von ihm sind verschiedene gedruckte Arbeiten vorhanden z. B. Erquickende Aussichten in die lezten Führungen und den endlichen Ausgang| redlicher und standhafter Knechte Jesu. Eine Predigt bey dem Begräbnis des Herrn General-Superintendents Kern. Zu Eisfeld wird sein Andenken noch lange im Segen blühen.


7.

 Zu Poppenhausen bey Heldburg starb im Monat Junius Herr Pfarrer Schneegaß, ein stiller und gelassener Mann, an der Schwindsucht.


8.
 Nach Rieth, wo Herr Pfarrer Gnüge stand, von dem im 6ten Hefte des 2ten Bandes einige Erwähnung gethan wurde,[1] ist Herr Pfarrer| Dietzel zu Heßberg berufen worden. An Herrn Dietzels Stelle ist der bisherige Rector und Collaborator| Herr Dietzel zu Heldburg gekommen. Die erledigte Stelle in Heldburg wurde Herrn Candidat Hofmann aufgetragen.


9.

 Herr M. Kellner, Verfasser der Gebote Jesu, bisher Prediger zu Kühndorf im Hennebergischen, geht als Diakonus nach Suhl.


10.

 Nach Eisfeld ist der bisherige Pfarrer zu Möbriz als Caplan ernennet. Ihm folgt Herr Candidat Schuster von Eisfeld.


11.

 Herr Joh. Christ. Gendtner, bisheriger Superintendent zu Königsberg in Franken, ist an Herrn Fehmels Stelle nach Eisfeld gekommen.


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12.

 Herr Candidat Brehm ist Collaborator in Hildburghausen geworden.


13.

 Herr Rath, Professor und Bibliothekar Zenker in Anspach ist von seinem Fürsten mit Beybehaltung seiner bisherigen Function zum Assessor des kaiserlichen Landgerichts Burggrafthums Nürnberg und Burggräfl. Rath ernennt worden.


14.

 Die Wahl eines Seniors in der Reichsstadt Frankfurt ist den 30. Jun. auf Herrn D. und Prof. Hufnagel in Erlangen gefallen. Er hat am 6ten Sonntag nach Pfingsten in seiner Vaterstadt Schwäbischhalle eine rührende Abschiedsrede gehalten, welche allgemeinen Beyfall erhielt. Er ist nach Erlangen zurückgegangen, um seine Vorlesungen zu endigen, und dann seinen neuen Beruf anzutreten.


15.

 Herr Manger, Pfarrer in Oberschwarzach, welcher sich im Schulwesen besonders ausgezeichnet, hat von seinem Fürstbischoff ein Canonicat im Stift Neumünster zu Wirzburg erhalten.


16.

 Herr M. Joh. Albrecht Bauriedel, der einen Commentar über Hellfelds Pandecten herausgegeben, ist als Schloßprediger zu Hemhofen bey den Herren Winkler von Mohrenfels angestellt worden.


17.
 Herr Hofrath und Professor Glück zu Erlangen hat vor kurzen einen ehrenvollen und vortheilhaften| Ruf in seine Vaterstadt Halle bekommen, indem ihm die Stelle eines Vicedirectors der dortigen Universität mit 800 Rthlr. Besoldung, und der Hoffnung, nach dem Tode des jetzigen Directors, Hrn. Geh. Rath Nettelbladts, in dessen Würde und Gehalt einzurücken, angeboten worden ist. Um denselben wegen dieses Rufs zu entschädigen, und bey der Erlangischen Universität beyzubehalten, ist seine bisherige Besoldung von 600 Rthlr. auf 1000 Rthlr erhöhet worden, mit der Versicherung, daß demnächst noch eine weitere Gehaltsvermehrung erfolgen soll.


18.
 Bey dem von des Herrn Fürsten von Hohenlohe Neuenstein Durchlaucht zur Entscheidung der mit seinen unruhigen Unterthanes in den Ämtern Neuenstein und Kirchensall etc. entstandenen Irrungen ist der Herr Justizrath und Amtmann Müller in Weikersheim als adelicher Beysitzer ernannt worden. Gedachter Herr Justizrath hatte die Freundschaft, diese seine Beförderung sämmtlichen benachbarten Beamten in einem besonderen Schreiben zu notificiren, in dem er sich folgendermaßen erkläret: „Dieses (erwähnte Beförderung) hat mich auf eine schickliche und anständige Art veranlasset, und bewogen, von dem meinem Herrn Vater dem fürstlichen Neuensteinischen Herrn geheimen Rath von Müllern in Cünzelsau – von Ihro k. k. Majestät Joseph II. Glorreichen Andenkens mittelst ertheilten Adels Diplomatis cum Privilegio Vsus et non Vsus verliehenen Allerhöchsten Gnade gleichfalls Gebrauch zu machen und von nun an die adeliche Würde anzunehmen und deren ihm und den seinigen| daher zukommenden Ehre und Vortheilen sich theilhaftig zu machen.“

 Da ich nun auch unter der Zahl derjenigen bin, die der Herr Amtmann und Justizrath von Müllern mit einem solchen Schreiben beehret hat, so halte ich es für meine Pflicht, diese Nachricht zur weitern Bekanntmachung in dieses Journal einrücken zu lassen.

L. F. E. Amtsk. 


19.

 Am 7ten Jul. ist Herr Prof. Degen als Director und Inspector der Fürstenschule zu Neustadt an der Aisch von Anspach abgereist, nachdem er vorher noch das unbeschreibliche Vergnügen erlebt hatte, daß ihm von dem königl. Preußischen Herrn Geheimen Oberfinanzrath und Brandenburg-Anspachischen wirklichen geheimen Rath und Director des Anspach-Bayreutischen Finanzwesens, von Bärensprung, ein hoffnungsvoller Sohn zur weitern Ausbildung für die Akademie übergeben wurde.


20.
 Pater Conrad vom heil. Kreuzberge führte voriges Jahr die gewöhnliche Procession aus dem Oberlande nach Wallthürn. Unterwegs wird eine kurze Anrede an bestimmten Orten, die Stationen genannt werden, an die Wallfahrer von der Absicht der Wallfahrt gehalten. Bey jeder Station werden auch einige Vaterunser gebetet, für das Anliegen eines jeden, der 3, 6 und 9 Kr. bringt. Bey verschiedenen Stationen soll Pater Conrad gesagt haben: „Es wären doch viele bey den Gegenwärtigen, die in Wallthürn| würden Messe lessen lassen wollen. In Wallthürn würden und könnten die Messen nicht alle gelesen werden, die dahin gebracht würden. Auf dem Kreuzberge würden sie sicher gelesen; denn sie hätten Mangel. Sie könnten also das Geld für dieselben ihm geben. Bey seiner Rückkunft würde er besorgen, daß sie alle auf dem Kreuzberge gelesen würden.“ Pater Conrad war glücklich und spickte einen ziemlichen Beutel mit Meßstipendien. Noch besser aber war es, daß er das Geld für die Memento in einen besondern Beutel gethan hatte: denn in Wallthürn wurden seine Ansinnungen wegen der Messen bekannt, und wurde ihm vom Capuciner-Guardian, der ihn ganz unvermuthet mit harten Drohungen noch in der Matratze überfiel, der Beutel für die Messen abgenommen. P. Guardian soll gedroht haben, ihn mit Fahne und Procession in Verhaft zu nehmen, wenn er den Beutel mit den Meßgeldern nicht ausliefern würde.


21.
Aus Wirzburg. 

 Den 17ten Jun. wurde den verschiedenen weltlichen Officianten und allen denen, die die Sache angeht, öffentlich auf der geistl. Regierung ein Decret vorgelesen, des Inhalts: sich künftig in keinem Falle an den Nuntius Zoglio zu München zu wenden, und dieß bey Suspensions- und andrer großen Strafe. Einzig nach Köln hätten sie also sich für immer zu wenden.


22.
 Der Herr Fürstbischoff von Wirzburg läßt in der Wirzburger Diöcese die von ihm vor einigen Jahren selbst angefangenen Kirchen- und Schulen Visitation durch seinen würdigen Weihbischoff,| Hn. Fahrmann, auf Kosten der Hofkammer fortsetzen.


23.
Wirzburg den 25 Jun. 

 In unserm Hochstifte sollen 6 Fruchtmagazine errichtet werden, um einer künftigen Brodtheurung zuvorzukommen. Unser für das Wohl seiner Unterthanen väterlich sorgender Fürstbischoff hat dazu schon vor einiger Zeit seine Bewilligung gegeben, und die Kammer macht Anstalten zur Ausführung dieses Vorhabens.


24.

 Den Alumnen des fürstbischöfflichen Seminariums zu Wirzburg ist in einem besondern Rescripte unter dem 31 Jul. von Sr. Hochfürstl. Gnaden die Lesung aller protestantischen Bücher, vorzüglich aber derjenigen, die auf Religion einen Bezug haben, gnädigst untersagt worden. Dieß ist eine Folge des durch Herbarius Jonas Katechismusbüchlein und zum Theile auch durch dieses Journal erregten Lärmens.


25.
Aus Wirzburg am 1 Aug. 
 Vermuthlich wird mirs niemand verargen, wenn ich historisch erzähle, was zeither hier öffentlich gesprochen, gethan und verhandelt worden ist. Für dießmahl eine kleine Geschichte von einem Katechismusbüchlein, das unter dem erdichteten Namen Herbarius Jonas aufgetreten ist. Dieser Katechismus ward hier bekannt, und war, noch eher als man’s vermuthete, in vieler Händen. Sogleich eiferten die Prediger, worunter sich die Domprediger Behringer und Winter, ein Franziskaner| und Capuziner besonders ausgezeichneten, mit vieler Hitze gegen dasselbe. Unter diesen Umständen ward endlich der Fürst und seine Regierung aufmerksam auf diese Schrift. Der hiesige Bücher-Censor, Geistl. Rath Günther, fand Gelegenheit, sein Richteramt auszuüben. Man confiscirte die zerstreuten Exemplare von allen Orten und Ecken; inquirirte, wo sich nur einige Spuren von der Existenz oder gar von der Abstammung der verderblichen Schrift zeigten. Es wurde eine besondere Untersuchungs-Commission aus geistlichen und weltlichen Räthen in dieser Angelegenheit niedergesetzt. Allein bis jetzt ist der Verfasser noch unbekannt geblieben. Doch stehen die weiteren Resultate dieser Untersuchung noch zu erwarten. Das Bemerkungswertheste bey der Erscheinung dieses maskirten Herbarius war nicht sowohl der Inhalt des Buches selbst; denn es enthält nichts neues, als vielmehr die wunderliche Gährung, die es unter Menschen von jeder Klasse hervorbrachte. Alles sprach von dem neuen Katechismus; einer raunte es dem andern ins Ohr, was für Irrthümer und Ketzereyen darin enthalten seyn; da wurde nach allen Seiten hin und her gerathen, wer doch der Verfasser seyn möchte; und gewiß traf manchen unschuldigen ein geheimer Verdacht.



  1. Wir ersehen aus verschiedenen Nachrichten unserer Herren Correspondenten, daß dis dort gewiß mit allem Glimpf und gutem Vorbedacht gethanene Erwähnung dieses 70jährigen Mannes bey einigen seiner Herren Amtsbrüder einen Widerwillen erregt habe, der – wir gebens jetzt den Herren zu überlegen, da sie mit weniger erhitztem Blute der Sache nachdenken können – leicht zu ärgerlichen Auftritten hätte Veranlassung geben können. Was wir gesagt haben, kommt nicht aus einer Quelle, sondern aus mehreren; es ist im strengsten Verstande wahr, und gründet sich auf das eigene Zeugniß dieser mit Widerwillen Erfüllten, auf die öffentlichen Verhandlungen vorm Consistorium, und das Geständniß der ganzen Gegend. Man legt uns also, da man gegen die Wahrheit des mit allem Glimpf Gesagten nichts vorzubringen weiß, besonders [107] zur Last: daß wir ihm das Prädicat Herr versagt, die Regel nicht beobachtet: de mortuis nil nisi bene, und daß uns leicht jeder in einer Anwandlung böser Laune, oder um Gewinnstes willen, etwas Ungleiches zuschreiben könnte, das wir drucken ließen. Das erste geschah ohne Absicht, und ist ein Fehler des Abschreibers, den wir oben durch die Zusetzung dieses Prädicats, weil ein so großer Wehrt darauf gelegt werden will, wieder gut gemacht haben. Für übereilte Aufnahme sind wir gesichert, da wir nicht unsern Herren Correspondenten nur auf ihr Wort glauben, sondern immer nähere Nachrichten von andern einzuziehen bemühet sind, ehe wir drucken lassen, auch gar manches Anekdötchen, zumahl aus jenen Gegenden, weils nicht nutzet und frommet, lieber ungedruckt lassen, so ein glaubhafter Beytrag es zur Charakter-Schilderung unsers Jahrzehends seyn könnte. Das Sprichwort de mortuis nil nisi bene ist, wie die allermeisten Sprichwörter, viel zu allgemein. Wenn es durchgängig anwendbar seyn sollte, so würde man gar nicht mehr sagen dürfen: Der war ein frommer, gelehrter, dem Sinn seines Herrn und Meisters sich gemäß betragender Prediger; jener ein fauler, unwissender und zanksüchtiger Mann. Der suchte seiner ihm anvertrauten Gemeinde Bestes, aß um zu leben, und setzte auf sein ererbtes [108] Geld weiter keinen Wehrt, als den Geld überhaupt in den Augen vernünftiger Leute haben muß; und jener versah sein Amt maschinenmäßig, lebte um zu essen und zu trinken, und maß seinen Werth nur immer nach der Schwere des auf ihn ohne sein Zuthun geerbten Geldes. So würde man bey Verstorbenen von Verdienst und Nichtverdienst, von Gelehrsamkeit und Ungelehrsamkeit, von einem sittlichen und bescheidenen oder von einem unsittlichen und unbescheidenen Betragen gar nicht mehr reden dürfen; so würde, – doch wo das hinführt, findet wohl jeder leicht selbst. So viel ein für allemahl zu unserer Rechtfertigung.