Χορηγός, der Chorführer. Die ursprüngliche Bedeutung hat sich besonders bei den Dorern erhalten, vgl. Athen. XIV 633 A. So heisst im Partheneion Alkmans Agesichora v. 48 κλεννὰ χοραγός und bei Arist. Lysistr. 1314 wird Helena als χ. der spartanischen Frauenchöre gefeiert; auch an die χ. (Männer) für die aeginetischen Frauenchöre zu Ehren der Demie und Auxesie (Herod. V 83) darf man erinnern. Dem Chorführer, der an der Spitze seines Chores einherzieht, fällt in der Regel auch die Anordnung des Chores zu (Plut. Mor. p. 219 E) ebenso wie die Schulung der Sänger; ausnahmsweise übernahm er wohl in älterer Zeit auch das Amt des Flötenspielers (Aristot. Polit. VIII 6 p. 1341 a 30). [2423]
Indem der Kreis der Rechte und Pflichten des Chorführers sich immer mehr erweitert, verschiebt sich die Bedeutung des Wortes. Die Athener gebrauchen in gehobener Sprache das Wort zwar noch in seinem ursprünglichen Sinn (Soph. Ant. 1146. Eurip. Hel. 1467. Plat. Leg. II 665 a), vorzugsweise aber verstehen sie darunter den Träger der als Choregie (s. d.) bezeichneten Liturgie, die einem wohlhabenden Steuerträger die Pflicht aufbürdete, einen Chor für ein Staatsfest auf eigene Kosten auszurüsten, während zur Bezeichnung des ,Chorführers‘ (des Vorsängers und Vortänzers) andere Namen sich einbürgern, wie ἡγεμὼν χοροῦ oder κορυφαῖος (s. d.), vgl. Chor. Da diese Choregen in späterer Zeit vielfach nur mehr die Geldgeber sind, während die Sorge für die Zusammenstellung der Chöre den einzelnen Künstlern (Flötenspielern, Protagonisten u. s. w.) oder einem Technitenverein übertragen wird, so kann man die χ. auch geradezu als τοὺς μισθουμένους τοὺς χορούς (Athen. XIV 633 A) bezeichnen. In Athen sind zudem die Worte χορηγός, χορηγεῖν, χορηγία bald in freierer Weise auch von anderen Liturgien gesagt worden (Thumser Wiener Studien VII 59), woraus sich in der Spätzeit eine sehr mannigfache Verwendung dieser Worte in allgemeiner Bedeutung entwickelt hat, s. die Lexica.