RE:Χορηγία

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Liturgie für wohlhabende Steuerträger zur Ausrüstung eines Chores
Band III,2 (1899) S. 24092422
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Χορηγία,[1] die Liturgie, die einem wohlhabenden Steuerträger von Gesetzes wegen die Pflicht aufbürdete, einen Chor für ein Staatsfest auf eigene Kosten auszurüsten, s. Χορηγός.

Wenn auch schon in der Zeit der Tyrannenherrschaft in Athen wie im übrigen Griechenland chorische Aufführungen stattgefunden haben, bei denen einzelne Männer die Kosten der Chorstellung auf sich genommen haben mögen, so kann von einer gesetzlichen Ordnung der Ch. erst seit der kleisthenischen Zeit die Rede sein, und erst nach dem damals in Athen getroffenen Vorbild sind auch in anderen Staaten späterhin ähnliche Einrichtungen getroffen worden. Indem wir für die allgemeinen Bestimmungen, die für die Ch. so wohl wie für andere Liturgien gelten – bestimmtes Vermögensausmass, untere Altersgrenze, periodische Befreiung u. a. – auf den Artikel über die Liturgie verweisen, geben wir zunächst eine Übersicht über die für alle athenischen Ch. giltigen Einrichtungen, dann über die Sonderbestimmungen der ,Phylen-Ch.‘ und der ,skenischen‘ Ch., und schliessen daran die Nachweisungen über ausserathenische Ch.

Die Choregie in Athen. Allgemeine Bestimmungen.

Zu den Ch. für die athenischen Stadtfeste wurden nur Bürger herangezogen, deren Vermögen ein bestimmtes Mass überschritt. Metoeken sind, soviel wir wissen, nur für die Lenaeen zu Ch. verpflichtet worden, vgl. Schol. Aristoph. Plut. 953. H. Schenkl Wiener Studien II 190 (die Einwände Thumsers Wiener [2410] Studien VII 57f. scheinen mir nicht stichhaltig). Wenn Lysias XII 20 ganz allgemein von den Ch. spricht, die seine Familie geleistet hat, so wird man ausser an die Lenaeen vor allen an die Ch. bei den Festen der Demen zu denken haben, von denen die Metoeken schwerlich entbunden waren. Ebenso ist wohl auch die Bestimmung der Inschrift CIA II 86 (erste Hälfte des 4. Jhdts.) zu verstehen, μὴ ἐξεῖναι αὐτοὺς (die sidonischen Kaufleute) μετοίκιον πράττεσθαι μηδὲ χορηγὸν μηδένα καταστῆσαι. Glaubte ein als Chorege Bestellter, dass ein anderer statt seiner durch die gesetzlichen Bestimmungen zur Ch. bestimmt erscheine, so konnte er durch den Process der ἀντίδοσις (s. d.) die Liturgie auf jenen zu überwälzen suchen (Dem. XX 130).

Für alle athenischen Staatsfeste, an denen chorische Agone stattfinden (wozu in weiterem Sinne auch die dramatischen Agone und die Wettkämpfe der Pyrrhichistenchöre gehören), sind solche Choregien von Gesetzes wegen festgestellt. Diejenige für die lyrisch-dithyrambischen Chöre an den grossen Dionysien ist gewiss gleich bei der Neuordnung der Phylen durch Kleisthenes geregelt worden, da bereits für Ol. 68, 1 (508/7 v. Chr.) der Agon von Männerchören für dieses Fest bezeugt ist (Marm. par. ep. 46); gleichzeitig damit wird die auf ähnlicher Grundlage beruhende Ch. der apollinischen Thargelien eingerichtet worden sein, vgl. Χορικοὶ ἀγῶνες. Da ferner in Athen tragische Chöre schon für 534 v. Chr. bezeugt sind (Marm. par. 43), so wird vermutlich in kleisthenischer Zeit auch für diese Chöre durch Anordnung von Ch. von Staatswegen Vorsorge getroffen worden sein; das Verzeichnis der dionysischen Siege CIA II 977 scheint, wie Bruchstück α erschliessen lässt, in der That bis in jene Epoche zurückzureichen. Erst in nachpersischer Zeit ist die Ch. für Komödenchöre der städtischen Dionysien eingerichtet worden, wie Bruchstück α der Siegerliste CIA II 971 in Verknüpfung mit der Nachricht des Aristoteles Poet. 5, 1449 b ergiebt. An den Lenaeen (s. d.) haben zwar Komödienaufführungen schon in viel früherer Zeit stattgefunden, doch bleibt der Zeitpunkt, an dem zuerst von Gesetzes wegen Choregen für dieses Fest angesetzt worden sind, im unklaren, da nach Aristoteles Poet. 5 die Komödenchöre in älterer Zeit aus Freiwilligen bestanden. Bezeugt ist Ch. an den Lenaeen durch Aristophanes Ach. 1150 und Schol. Aristoph. Plut. 953. So lange der Staat die skenischen Agone der Lenaeen leitete – seit der Zeit des peloponnesischen Krieges gab es auch Tragödienaufführungen an den Lenaeen –, musste er auch Choregen dafür stellen. Aristoteles erwähnt in der Ἀθηναίων πολιτεία keine Lenaeen-Ch., und die erhaltenen Inschriften nennen immer nur schlechtweg Choregen κωμῳδῶν und τραγῳδῶν, ohne das Fest, auf das sich die Liturgie bezog, näher zu bezeichnen, so dass man wohl dabei immer an die städtischen Dionysien zu denken hat.

In sehr frühe Zeit wird endlich auch die Ch. für das Panathenaeenfest hinaufreichen, das schon in der Pisistratidenzeit mit ähnlichen Vorführungen, wie späterhin, ausgestattet gewesen sein wird. Dass die Ch. für das jährlich wiederkehrende Fest (die sog. kleinen Panathenaeen, s. d.) bestellt [2411] wurden, geht aus [Xen.] de rep. Ath. 3, 4 hervor, vgl. Lys. XXI 2. Dem. XXI 156. Ausser für lyrische Chöre gab es an diesem Feste auch Choregen für die Pyrrhichistenchöre (CIA II 1286. Lys. XXI 2), die nach Altersklassen in drei Gruppen zerfielen (CIA II 965). Die Phylenzugehörigkeit spielt bei diesen Choregen keine Rolle (sie werden daher CIA II 533 nicht erwähnt).

Ausserdem sind noch jährliche Choregien für die Prometheia und Hephaisteia, an denen auch die Phylen Anteil haben, bezeugt durch [Xen.] de rep. Athen. 3, 4 und CIA II 553; wir haben es aber hier vermutlich mit einer Einrichtung zu thun, die nur durch wenige Jahrzehnte in Kraft war, s. Χορικοὶ ἀγῶνες. Endlich sind noch für die nach Delos entsendeten Chöre besondere Choregen durch den Archon bestellt worden, Aristot. Ἀθην. πολ. 56, 3. Ch. auch noch für anderweitige auswärtige Feste anzunehmen, sind wir nicht berechtigt. Wenn aber Demosthenes XX 22 die Zahl der Männer, welche jährlich für Ch. Hestiasis und Gymnasiarchie nötig seien, nur auf ungefähr 60 beziffert, so bleibt er gewiss beträchtlich hinter der Wirklichkeit zurück.

Gemeinsam ist allen diesen Choregen die Verpflichtung, den Chor ordnungsgemäss zusammenzubringen (Xen. Hier. 9, 4), sie tragen Verantwortung und Strafe, wenn z. B. Fremde zu solchen Chören, wo ihre Mitwirkung verboten ist, zugelassen werden (Plut. Phok. 30). Sie haben die Räumlichkeit beizustellen, in der der Chor eingeübt wird (s. Χορηγεῖον); sie verpflegen den Chor und in der Regel wohl auch die Lehrer und Musiker (s. u.). Sie müssen die Choreuten in der Weise kleiden und ausstatten, wie die Aufführung es erfordert. In wie weit in einzelnen Fällen auch Geldgeschenke an die Choreuten üblich waren, lässt sich nicht feststellen, vgl. [Xen.] de rep. Athen. 1, 13. Darüber, dass die Choregen in jeder Weise ihre Pflichten erfüllen, wird besondere Aufsicht geführt, Xen. Hier. 9, 4. Aber wirksamer als solcher staatlicher Zwang war der persönliche Ehrgeiz der Choregen, bei den öffentlichen Agonen den von ihnen ausgestatteten Chören, bezw. den Schaustellungen, bei denen ihre Chöre mitwirken, zum Siege zu verhelfen. Die Kosten der Liturgie waren daher sehr bedeutend (Xen. Hipparch. 26), und dass mehr als einmal Choregen weit über das Ausmass dessen, was sie leisten konnten, für ihre Liturgie aufwendeten, wird mehrfach bezeugt; vgl. Antiphanes II 98 K. Der Sprecher von Lysias XXI 2 hat für acht Choregien innerhalb eines Jahrzehnts 14 900 Drachmen aufgewendet, dabei aber zahlreichere Choregien geleistet, als er verpflichtet war, und diese wohl auch in glänzenderer Weise, als sonst üblich war.

Je nach der Bedeutung des Festes und der Beschaffenheit des Chors sind die Kosten der einzelnen Choregien sehr verschieden. Bei Lysias XXI 2f. werden die Auslagen für einen Männerchor an den grossen Dionysien σὺν τῇ τοῦ τρίποδος ἀναθέσει auf 5000 Drachmen berechnet, für einen Männerchor an den Thargelien auf 2000, für einen tragischen Chor auf 3000, für einen komischen auf 1600, für einen Knabenchor auf 1500, für einen kyklischen Chor an den kleinen Panathenaeen auf 300, für Pyrrhichisten (vielleicht von verschiedenen Altersklassen, vgl. CIA II 965) [2412] das einemal auf 700, das anderemal auf 800 Drachmen. Bei Lysias XIX 29. 42 werden die Kosten für zwei Tragödienchoregien mit 5000 Drachmen angegeben. Diese Angaben beziehen sich auf die letzten Jahre des 5. Jhdts. Die Auslagen werden im Laufe der Zeiten vielfach sich verändert haben, wobei auch die Änderungen der einzelnen Dichtungsarten, für welche Chöre erforderlich waren, von Einfluss gewesen sein müssen. Dass auch in demosthenischer Zeit der dionysische Männerchor grössere Ausgaben erheischte, als ein tragischer Chor, bezeugt Dem. XXI 156. Inwieweit den Choregen auch Staatszuschüsse zuflossen, was man vielleicht aus Dem. IV 36 schliessen könnte, wissen wir nicht.

Als Lohn für seine Mühen muss der Chorege sich mit den Ehren des Festtages begnügen und mit den Auszeichnungen, die ihm im Falle eines Sieges zu teil werden. Er erscheint bei dem Festaufzug und beim Proagon (s. d.) an der Spitze seines Chors bekränzt und im Purpurgewande (Athen. XII 534 C. Dem. XXI 22), das nur dem Komoedenchoregen nicht eignet (Aristot. Eth. Nicom. IV p. 1123). Seine Person ist am Festtage wie die der Choreuten heilig, da er im Dienste des Festgottes steht, Dem. XXI 16. 56. Im Falle des Sieges wird er öffentlich bekränzt, Dem. XXI 55. 64. Die Aufschriften der von ihm selbst gestifteten Weihgeschenke (s. u.), sowie die von Staatswegen aufgezeichneten Siegerlisten (s. Didaskalien) überliefern der Nachwelt seinen Namen.

Infolge der grossen Forderungen, die an die einzelnen Choregen gestellt wurden, war es schon seit dem Ende des 5. Jhdts. schwierig, die nötige Zahl geeigneter Steuerträger zu finden. Bei den skenischen Chören behalf man sich eine Zeit lang durch die Einrichtung der Synchoregie, s. u. Auch Demosthenes XX 22 deutet auf die Möglichkeit, bei Choregien Syntelie einzuführen, wie bei der Trierarchie. Wenn er behauptet, es sei leicht, die nötige Anzahl von Liturgen zu finden, so wird er durch die Thatsache widerlegt, dass selbst für die Ch. der dionysischen Männerchöre schon um die Mitte des 4. Jhdts. nicht immer opferwillige Steuerträger ermittelt werden konnten (Dem. XXI 13. Schäfer Demosthenes und seine Zeit II 103f.). Eine Anzahl von Choregien, zuerst wohl die der Hephaisteia und Prometheia, dann die der Lenaeen, sind offenbar schon im 4. Jhdt. völlig eingegangen. Für die chorischen Aufführungen an den grossen Dionysien half man sich durch eine neue Einrichtung, die zwischen 319 und 306, wahrscheinlich 309/8, in Kraft trat (vgl. Köhler Athen. Mitt. III 232). Der Staat übernimmt von da ab alle Auslagen der früheren Choregen (wenigstens dem Namen nach) auf eigene Rechnung und bestellt für die Leitung der Spiele einen eigenen Beamten, den Agonothetes (s. d.); von diesem wird aber erwartet, dass er grössere Zuschüsse aus Eigenem leiste, und bald scheint auch der Hauptteil der Festesauslagen von ihm bestritten worden zu sein. Damit war für Athen die Liturgie der Choregen abgeschafft, die aber anderwärts auch in hellenistischer Zeit noch weiter bestand.

Die Choregie für die athenischen Phylenchöre.

Die Choregen für die 10 Chöre, [2413] welche für die Dithyrambenaufführungen an den Dionysien von den Phylen alljährlich gestellt werden (s. Χορκοὶ ἀγῶνες), werden von den Phylen gewählt (Dem. XX 130. XXXIX 7. XXI 13), und zwar wohl schon lange Zeit vor dem Feste (Dem. IV 36, vgl. Brinck Diss. Hal. VII 79), da der Archon, wie es scheint, unmittelbar nach seinem Amtsantritt die etwaigen Einreden der gewählten Choregen zu prüfen hat (Aristot. Ἀθην. πολ. 56). Zu den Thargelien stellen jährlich fünf Phylen je einen Choregen, dem dann eine zweite Phyle zur Ergänzung des Chors zugelost wird (Antiph. VI 11). Für die Choregen der Knabenchöre besteht die Bestimmung, dass sie über 40 Jahre alt sein müssen (Aeschin. I 11. Aristot. Ἀθην. πολ. 56); doch war der Sprecher von Lysias XXI. Rede kaum über 25 Jahre, als er παιδικῷ χορῷ die Ch. leistete. Der Chor (s. d.) durfte nur aus Angehörigen der betreffenden Phyle zusammengestellt werden, wobei auf jene, die ohne genügenden Grund der Teilnahme sich zu entziehen suchten, wohl ein gewisser Zwang ausgeübt werden durfte (Antiph. VI 11). Über die Art, wie der Chor zusammengebracht wurde und über die Fürsorge, die seiner Verpflegung zugewendet wurde, berichtet Antiphon VI 11–13, vgl. Plut. de glor. Athen. 6; über den Aufwand für die Festgewänder vgl. Dem. XXI 16. Auch die Verpflegung des Didaskalos und des Flötenspielers musste während der Einübungszeit des Chores der Chorege besorgen. Der Didaskalos, d. i. der Dichter und Componist des Chorstückes, der in älterer Zeit auch Lehrer des Chores war, wurde dem Choregen im 5. Jdht. zugelost, vermutlich in der Weise, dass durch das Los die Reihenfolge bestimmt wurde, in der die Choregen den Didaskalos wählen durften (Antiph. VI 11. Aristoph. Av. 1404. Bergk Litt.-Gesch. II 503). Der Didaskalos erhielt damals wohl vom Staate für seine vom Archon zur Aufführung angenommene Dichtung einen bestimmten Sold (Xen. Hier. 9, 4) und hatte seinerseits den Flötenspieler beizustellen (Plut. de mus. 30). Im 4. Jhdt. hatten sich diese Verhältnisse dahin verändert, dass nun die Flötenspieler den Choregen zugelost werden (Dem. XXI 13), während der Didaskalos dem Flötenspieler untergeordnet erscheint (Dem. XXI 59). Vermutlich hat damals der Flötenspieler selbst die Chordichtung, die ihm ein Dichter zur Verfügung gestellt hatte, beim Archon eingereicht und dafür von Staatswegen einen Sold bekommen; wenn, wie CIA II 1246 lehrt, die Wiederaufführung eines älteren Dithyrambos des Timotheos gestattet war (Köhler Athen. Mitt. X 233), so lag vielleicht für Timotheos ein Sondergesetz vor, ähnlich jenem, dass die Wiederaufführung aeschyleischer Stücke gestattete.

Wie der Chor selbst, so erscheint auch sein Führer, der Chorege, bei den chorischen Agonen der Dionysien und Thargelien, der Prometheia und Hepaisteia (CIA II 553) als Vertreter der Phyle, die ihm für seine Bemühungen Dank und Ehren zollt, vgl. CIA II 553. 557. CIA IV 2, 563 c. 563 d. Wenn auch der Sieg seines Chors eigentlich ein Sieg der Phyle ist, so ist es doch schon seit dem 5. Jhdt. üblich, in der gewöhnlichen Sprechweise den Choregen als ,Sieger‘ zu bezeichnen. Als Vertreter der Phyle kommt ihm auch bei der Bestellung der Richter für die Phylenchöre [2414] ein Anteil zu (Lys. IV 3. Isokr. XVII 33). Er übernimmt im Namen der Phyle den Siegeskranz und den von Staatswegen der siegreichen Phyle ausgesetzten Preis, den Dreifuss (Xen. Hier. 9, 4. Simon. 147 B.) aus der Hand des Archon; ihm fällt dafür auch die Aufgabe zu, diesen Dreifuss in angemessener Weise aufzustellen. Wir besitzen noch eine grosse Anzahl von Inschriftsteinen, die einst als Basen solcher Dreifüsse dienten. Die älteren dieser Inschriften (die man als ,choregische‘ zu bezeichnen pflegt) nennen die Phyle als Siegerin, öfters ohne dass die Gattung des Chores (παίδων, ἀνδρῶν) beigefügt wäre, den Namen des Choregen und des Didaskalos, wozu noch der Name des Archon gefügt werden kann, vgl. CIA I 336: Οἰνεὶς ἐνίκα παίδον, Εὐρυμένες Μελετεῶνος ἐχορέγε Νικόστρατος ἐδίδασκε. Die Inschriften des 4. Jhdts. nennen regelmässig ausser dem Archonten auch den Flötenspieler, dessen Name anfangs meist hinter dem des Didaskalos, später vor ihm seine Stelle findet, vgl. CIA II 1244: Αἰγηΐς ἀνδρῶν ἐνίκα, Εὐαγίδης Κτησίου Φιλαΐδης ἐχορήγει, Λυσιμαχίδης Ἐπιδάμνιος ηὔλει, Χαρίλαος Λοκρὸς ἐδίδασκε, Εὐθύκριτος ἦρχε (Ol. 113, 1 = 328/7 v. Chr.). Etwas verschieden lautet die Formel auf den Basen der Thargeliendreifüsse; hier ist der Chorege Vertreter nicht nur seiner eigenen Phyle, sondern auch der ihm zugelosten zweiten Phyle, die mit der ersten einen gemeinsamen Chor stellt; hier wird daher der Chorege an erster Stelle als Sieger genannt, vgl. CIA II 1236: Αἴσιος Μνησιβούλο Σφήττιος χορηγῶν ἐνίκα Ἀκαμαντίδι Πανδιονίδι παίδων, Εὐκλῆς ἐδίδασκε, Εὐδαμίσκος ηὔλε, Χίων ἧρχεν (Ol. 103, 4 = 365/4 v. Chr.).

Die Choregen der jüngeren Zeit haben sich vielfach nicht begnügt, die Preisdreifüsse auf einfachen Plinthen aufzustellen, sondern sie haben dafür reichgeschmückte Basen oder auch ganze Bauwerke aufführen lassen, in denen oder auf denen die Dreifüsse ihren Platz fanden, vgl. Reisch Griech. Weihgeschenke 63f. 101f. Erhalten ist heute von diesen choregischen Bauten nur noch der zierliche Rundbau des Lysikrates (s. d.) aus dem J. 334. Dazu kommt der zu Stuarts Zeit noch im wesentlichen unversehrte Fassadenbau des Choregen Thrasyllos (s. d.) aus dem J. 319 und das schon im Altertum zerstörte, aber von Dörpfeld (Athen. Mitt. X 219) nach den vorhandenen Baustücken reconstruierte Monument des Choregen Nikias aus demselben Jahr. Während die Inschrift des Lysikratesdenkmals nur darin von der üblichen Formel abweicht, dass der Chorege an erster Stelle genannt ist, tragen die Weihinschriften der beiden Bauten von 319 den grösseren Ansprüchen der Choregen Rechnung durch die Formel: ἀνέθηκεν χορηγῶν νικήσας ... φυλῇ. In der Agonothetenzeit wird die Weihinschrift der Preisdreifüsse den veränderten Rechtsverhältnissen entsprechend umgestaltet, vgl. CIA II 1292: ὁ δῆμος ἐχορήγει, Πυθάρατος ἧρχεν, ἀγωνοθέτης Θρασυκλῆς Θρασύλλου Δεκελεεύς· Ἱπποθωντὶς παιδῶν ἐνίκα, Θέων Θηβαῖος ηὔλει, Πρόνομος Θηβαῖος ἐδίδασκε.

Die Choregie für die dramatischen Aufführungen in Athen.

Über die Art, wie die Choregen für die dramatischen Chöre in älterer Zeit bestimmt wurden, können wir nur aus der [2415] später üblichen Ordnung Schlüsse ziehen. Ein Inschriftstein von Ikaria (CIA IV 3, 5 a p. 135) aus der zweiten Hälfte des 5. Jhdts., der über die Liturgien für ein dionysisches Demenfest und die Einsetzung von Choregen für Tragoeden handelt, ist zu fragmentiert, um Aufklärungen über die städtischen Ch. geben zu können. Aristoteles (Ἀθην. πολ. 56) berichtet, dass der Archon jährlich aus der gesamten Bürgerschaft drei der Reichsten als Choregen für die Tragoeden bestimmte und dass er vordem auch für die Komoeden fünf Choregen zu bestellen hatte, während zur Zeit, wo die Ἂθηναίων πολιτεία verfasst wurde (um 328 v. Chr.), diese Choregen von den Phylen gewählt wurden. Da es sicher steht, dass die Tragoeden- und Komoedenchöre ohne Rücksichtsnahme auf die Phyleneinteilung zusammengebracht worden sind (s. Chor), so darf es als wahrscheinlich gelten, dass auch schon zur Zeit der Einrichtung der skenischen Choregien die Phylenzugehörigkeit bei der Bestellung der Choregen nicht in Betracht kam. Übrigens wissen wir, dass im 5. Jhdt. für die Komoeden nur drei Choregen bestellt wurden, da die Festordnung der Dionysien damals nur für drei Komoedien Raum bot. Erst seit der Zeit, da die Chorpartien einen geringeren Umfang hatten, wurden jedesmal fünf Komoedien aufgeführt (sicher vor 388, wie die Didaskalie des aristophanischen ,Plutos‘ lehrt).

Schon im 5. Jhdt. hat man Versuche gemacht, die Lasten der dramatischen Ch. weniger empfindlich zu machen, indem man je zwei Personen zu gemeinsamer Übernahme der Ch. verband. Aristoteles berichtete (Schol. Arist. Ran. 404), dass unter dem Archontat des Kallias σύνδυο ἔδοξε χορηγεῖν τὰ Διονύσια τοὶς τραγῳδοῖς καὶ τοῖς κωμῳδοῖς. Der Scholiast, der diese Nachricht zur Erklärung einer Stelle der (an den Lenaeen aufgeführten) ,Frösche‘ beibringt, fährt fort: ὥστε ἴσως ἦν τις καὶ περὶ τὸν Ληναικὸν ἀγῶνα συστολή, χρόνῳ δὲ ὕστερον οὐ πολλῷ τινι καὶ καθάπαξ περιεῖλε Κινησίας τὰς χορηγίας. Diese Angabe könnte höchstens für die Lenaeen Geltung haben, für die Aristoteles (in der Ἀθηναίων πολιτεία) keine Ch. kennt (s. o.), sie wird aber auch in dieser Beschränkung kaum richtig sein, da man bei den bezeugten Lenaeenaufführungen des 4. Jhdts. nicht überall an ‚freiwillige‘ Choregen wird denken können. Dagegen wird die Nachricht über die Einführung der Synchoregie durch Inschriften bestätigt; die Entscheidung, ob unter Kallias der Archon von 406/5 oder der von Ol. 92, 1 = 412/11 zu verstehen ist, hängt von der Beurteilung der Inschrift. CIA IV 2, 1280 b ab (s. u.). Als Vorbild diente vermutlich die Syntrierarchie, deren ältestes Beispiel in Ol. 92, 2 (411/10 v. Chr.) fällt (Boeckh Staatshaushalt² I 210), auch für die Liturgie der Eutaxia ist Syntelie zweier wenigstens für die spätere Zeit bezeugt. CIA II 172 um Ol. 110. Fraglich ist, ob neben der Gruppe der wohlhabenden Bürger, die zur Synchoregie herangezogen wurde, noch eine Gruppe der Steuerkräftigsten weiterbestand, für die die Einzelchoregie in Kraft blieb. Dass dabei die Abpaarung der Choregen nach einem festen Schema erfolgte, ersehen wir daraus, dass dasselbe Paar mehrmals zu gemeinsamer Ch. herangezogen wurde, vgl. CIA II 1280. Die ganze Einrichtung scheint aber nur von kurzer [2416] Dauer gewesen zu sein; als Demosthenes 355 v. Chr. (XX 23) den verblümten Vorschlag machte, die Syntelie auch bei den Ch. einzuführen, bestand sie offenbar nicht mehr, ja der Redner scheint sich ihrer gar nicht mehr zu erinnern. Die CIA II 1280 verzeichneten Tragoedien-Ch. zweier Choregenpaare fallen in die letzten Jahre des 5. oder in die ersten des 4. Jhdts. (Reisch Mus. cert. 44. Capps Amer. journ. of archaeol. 1896, 323). Der CIA IV 2, 1280 b von Synchoregen mit einem Drama des Sophokles errungene Sieg wird von Foucart Rev. de philol. XIX (1895) 119 auf die 401 erfolgte Aufführung des Oedipus Col. bezogen, während Koehler die Inschrift für voreuklidisch hält, in welchem Fall die Einführung der Synchoregie auf den Kallias von 412/11 angesetzt werden müsste. Der in der gleichen Inschrift erwähnte Sieg des Aristophanes mag kurze Zeit vor dem Tragoedensieg fallen. Das Epigramm des Steines aus Vari CIA II 1285 hat mit städtischer Synchoregie kaum etwas zu thun (s. u.). Die Redner dieser Epoche thun bei Aufzählung von Choregien der Synchoregie keine Erwähnung (Lys. XIX 29. 42. Is. V 36), auch nicht bei der Ch. für den Komoediendichter Kephisodoros im J. 402 (Lys. XXI 4) und der Tragoeden-Ch. von 410 (Lys. XXI 1); allerdings hatten sie kein Interesse daran, zu sagen, dass ihre Clienten bei den Liturgien Gehilfen hatten. Möglicherweise ist also die Synchoregie schon damals wieder abgeschafft worden, als die Zahl der an einem Tage aufgeführten Komoedien infolge der geringeren Inanspruchnahme der Chöre von drei auf fünf erhöht wurde, wodurch sich die Leistungen der Choregen für die einzelnen Stücke beträchtlich verringern mussten. Durch eine Reduction des Chores oder durch Bewilligung eines Staatszuschusses mögen auch die Lasten für die Tragoedienchoregen damals in ähnlicher Weise herabgesetzt worden sein. Dagegen werden die Grammatikernachrichten, welche die völlige Abschaffung der Ch. schon für die Zeit um 400 voraussetzen (Platonios de differ. com. p. XIII 24. Vita Aristoph. p. XXVIII 65 Dübner), durch das Zeugnis des Aristoteles und der Inschriften zur Genüge widerlegt. Die skenische Ch. ist vielmehr erst zu Ende des 4. Jhdts. gleichzeitig mit der Ch. für dithyrambische Chöre durch die ,Choregie des Demos‘ (s. o.) ersetzt worden. Seit dieser Zeit hatte der Agonothetes (s. d.) als Mandatar des Demos auch für die dramatischen Chöre zu sorgen.

Eine genauere Abgrenzung der Verpflichtungen, die der skenische Chorege noch ausser der Verpflegung des Chores (Aristoph. Nub. 338 u. Schol.; Ach. 1155) zu erfüllen hatte, lässt sich auf Grund der spärlichen Überlieferung nicht geben. Wo der Dichter zum Unterricht nicht ausreichte, musste der Chorege einen besonderen Lehrer mieten (Dem. XXI 59); er musste sich auch bereit finden lassen, erforderlichenfalls einen Nebenchor von Tänzern oder Statisten oder einen vierten Schauspieler (zu den drei vom Staate bezahlten) zu stellen. s. Παραχορήγημα. Er hatte aber auch noch für manche anderweitige Erfordernisse der Aufführung zu sorgen (vgl. Aristoph. Pac. 1022) und scheint auch die Statisten beigestellt zu haben (Plut. Phok. 19, vgl. Nik. 3). Wenn bei einer Komoedien-Ch. ferner auch die σκευῆς ἀνάθεσις erwähnt wird [2417] (Lys. XXI 4), so wird anzunehmen sein, dass er auch bei der Beschaffung der Schauspielertrachten mitzuwirken hatte oder freiwillig mitwirkte; vgl. Le Bas-Waddington 92 (Teos), wo ein Agonothet τὰ πρόσωπα καὶ τοὺς στεφάνους weiht. Vielleicht wurden in späterer Zeit die im Dionysosheiligtum geweihten Gewänder, wie das in Delos geschehen zu sein scheint (Bull. hell. VII 109 nr. V Z. 17), wieder zu weiterer Verwendung im Festdienst gegen eine Leihgebühr an die Choregen verliehen (s. u.), die dann nur für die ἔκσκευα πρόσωπα zu sorgen hatten. Dass die Choregen auch von Kleidervermietern die Gewänder mieten konnten, bezeugt Poll. VII 78. Sicher ist, dass von der Freigebigkeit und dem Geschmacke des Choregen der Erfolg eines Stückes wesentlich beeinflusst werden konnte, Plut. Demosth. 29, vgl. Is. V 36. Wenn trotz alledem die skenische Ch. weniger kostspielig ist, als die für einen Männerchor (Lys. XXI 2. 4. Demosth. XXI 156), so erklärt sich das aus der verschiedenen Beschaffenheit des Chors (s. d.), der Verschiedenartigkeit des vom Choregen gestifteten Weihgeschenkes (s. u.), vielleicht auch daraus, dass der Staat einen bestimmten Zuschuss für den Chor gewährte, worüber aber keine Nachrichten vorliegen.

Was das rechtliche Verhältnis der dramatischen Choregen zur Staatsbehörde betrifft, so ist es nominell der Staat, der als Veranstalter der Festspiele die nötigen Chöre beistellt. In ältester Zeit hatte der Dichter selbst für seinen Chor Sorge getragen. Seit der staatlichen Organisation erhält er, sobald sein Werk zur Aufführung angenommen ist, vom Archon den Chor (χορὸν διδόναι, χορὸν λαβεῖν, s. Chor o. S. 2386. 2394. Ob der Staat irgend einen Einfluss auf die Zusammensetzung der Chöre nahm, wissen wir nicht, vermutlich hat er die Aufgabe, den Chor zusammenzubringen, ebenso wie die Pflicht, ihn entsprechend auszustatten, auf den Choregen überwälzt. In welcher Weise die Choregen mit den einzelnen Dichtern zusammengestellt wurden, ob die Dichter um die Choregen oder die Choregen um die Zuweisung der Dichter losten, ist nicht überliefert, das letztere wird aber wahrscheinlich durch die Analogie der dithyrambischen Dichtungen (s. o. S. 2410). Bei Wiederaufführungen älterer Stücke treten an Stelle der Dichter die Protagonisten, vgl. Plut. Alex. 29. Man sagt: κωμῳδοῖς χορηγεῖν Κηφισοδώρῳ (Lys. XXI 4. Kock Fragm. Com. I 800), Ἐκφαντίδῃ χορηγεῖν (Aristot. Polit. 1341 a 30), wie man bei einer Dithyrambench. sagt: τῇ φυλῇ χορηγεῖν (Is. V 36). Die Schauspieler, die in älterer Zeit der Dichter in Sold nimmt, werden seit der Zeit, da der Staat die Schauspieler prüft und zu besonderem Wettkampf zulässt – also etwa seit Mitte des 5. Jhdts. (vgl. Lipsius S.-Ber. Sächs. Gesellsch. d. Wiss. XXXIX 1887, 281) – aus der Staatskasse besoldet (Strattis frg. 1 K. Aeschin. II 19. Plut. Alex. 29) und von der Behörde den Dichtern zugelost (Phot. Suid. Hes. s. νεμήσεις ὑποκριτῶν. A. Müller 360), bis im 4. Jhdt. eine neue Art, die gemieteten Schauspieler unter die Dichter aufzuteilen, eingeführt wurde (CIA II 973). Dass der Chorege für ihre Verpflegung zu sorgen pflegte, scheint aus Dem. XIX 200 hervorzugehen.

Da der skenische Chor nicht, wie der Dithyrambenchor, [2418] Vertreter einer Phyle ist, vielmehr nur für den Zweck einer bestimmten Aufführung unter der Obsorge des Choregen zu einer Einheit zusammengefasst wird, so erscheint der dramatische Chorege in noch höherem Grade wie der Chorege der Phylenchöre als der Vertreter des Chors. Als solcher tritt er selbst in den Wettkampf ein (vgl. Is. V 36. Dem. XXI 59) und hat ebenso Anteil am Sieg, wie der Dichter (der als Lehrer des Chores erscheint), ein Anteil, den Bethe De scaenicorum certaminum victoribus (Ind. schol. aest. Rostock 1894) zu gering geschätzt hat. Da so der Sieg gewissermassen zwischen Dichter und Choregen geteilt erscheint, wird in den officiellen Urkunden keiner von beiden ausdrücklich als Sieger bezeichnet, sondern eine Form gewählt, die Choregen und Dichter als coordiniert erscheinen lässt. So heisst es in der ältesten erhaltenen Weihinschrift eines skenischen Choregen von 476 v. Chr. (Plut. Them. 5): Θεμιστοκλῆς Φρεάρριος ἐχορήγει Φρύνιχος ἐδίδασκεν, vgl. CIA II 977. In nichtamtlicher Formulierung kann sowohl der Chorege (Lys. XXI 4. Ps.-Andokid. V 42. CIA II 1282. 1285. IV 2, 1280 b), wie der Dichter als Sieger bezeichnet werden.

Da der skenische Chor keinen zur Weihung bestimmten Ehrenpreis erhält, ist es dem Choregen und dem Dichter allein überlassen, ob und in welcher Weise sie durch ein Weihgeschenk die Erinnerung an den Sieg festhalten wollen. Natürlich hat der Chorege aus eigenem Interesse für ein solches Weihgeschenk Sorge getragen; im athenischen Dionysosheiligtum wurde in der Regel, wie es scheint, ein Pinax (Plut. Them. 5. Aristot. Polit. VIII 6), ein Gemälde oder eine Relieftafel mit entsprechender Darstellung und Aufschrift, geweiht (Reisch Gr. Weihgeschenke 116). So erklärt es sich, dass uns nur wenige auf skenische Weihgeschenke bezügliche Inschriftsteine erhalten sind. Häufig wurde aber von den Choregen auch in ihren Heimatsgemeinden ein Anathem zur Verherrlichung eines städtischen Sieges aufgestellt; auf solche Weihgeschenke wird man die in den Demen gefundenen Inschriften beziehen dürfen, die ausser den Choregen auch die Namen des Dichters-Didaskalos enthalten, da Aufführungen neuer Stücke in der Regel nur in der Stadt anzunehmen sind, vgl. den Stein von Eleusis CIA IV 2, 1280 b (Athen. Mitt. 1894, 174).

Choregie in den attischen Demen.

Die natürliche Voraussetzung, dass die ausserhalb Athens nachweisbaren Choregien nach dem Muster der stadtathenischen Liturgien eingerichtet waren, gilt in erster Linie für die attischen Demenfeste. Wir besitzen noch das Bruchstück eines Decretes aus der zweiten Hälfte des 5. Jhdts., in dem genaue Bestimmungen über die Ch. für Tragoedien in Ikaria gegeben waren, auch die ἀντίδοσις erwähnt wird, CIA IV 3 p. 134, 5 a. Im 4. Jhdt. sind die Choregen in der Regel von Demarchen bestellt worden (in Salamis vom salaminischen Archon, Aristot. Ἀθην. πολ. 54, 8), in vielen Demen wohl nur auf vorhergehende freiwillige Selbstmeldung opferwilliger Demoten. Lyrisch-dithyrambische Chöre und Choregen sind, abgesehen von den Poseidonien im Peiraieus, die in besonderer Art organisiert waren, [Plut.] vit. orat. 842 A, für Salamis (CIA II 1248, Knabenchor) [2419] und für Rhamnus CIA IV 2, 1333 c (Knabenchor) bezeugt. Vielleicht bezieht sich auch die Inschrift eines Choregen von Ikaria CIA IV 2, 1281 b, die Nikostratos als Didaskalos nennt, auf einen Dithyrambenagon des Demos; für freiwillige Beistellung eines Männer- und Knabenchors bei den Dionysien von Eleusis wird ein Thebaner belobt CIA IV 2, 574 b. Skenische Choregen sind ausser für die (den städtischen Festen gleichgestellten) Dionysien des Peiraieus (Gesetz des Euegoros Dem. XXI 10. Aristot. Ἀθην. πολ. 54) bezeugt für Rhamnus (Komoeden, CIA II 1278. IV 2, 1233 c) und Ikaria (Tragoeden, CIA IV 2, 1285 b. 1282 b, vgl. CIA II 1317). Auch die zwei alljährlich in Aixone bestellten Choregen (CIA II 579. IV 2, 584 b) sind als Choregen für Komoeden zu betrachten, vgl. CIA II 585. Endlich wird man auch den Inschriftstein von Vari, der einen Komoedensieg zweier Choregen im Epigramme feiert (CIA II 1285), ohne einen Dichter zu nennen, ebenso wie den Stein von Kalyvia CIA II 1282 (Athen. Mitt. XII 281), den drei siegreiche Choregen gemeinsam geweiht haben, auf dramatische Choregien für Demenfeste beziehen dürfen. Solche Choregen darf man ferner überall dort voraussetzen, wo Tragoeden- oder Komoedenaufführungen der Demen bezeugt sind, wie in Salamis, Eleusis, Myrrhinus. Obwohl wir es hier wohl überall nur mit Wiederaufführungen älterer Stücke zu thun haben – höchstens bei Komoedien könnte man an Originalstücke denken – wurden die Leistungen der Choregen doch an manchen Orten im Agon gegen einander gemessen; wenigstens bezeichnen sich die Choregen der Inschriften CIA IV 2, 1285 b. 1282 b (Ikaria) und II 1285 (Vari) als Sieger, wobei kaum an städtische Siege gedacht werden kann. Das war freilich nur ein bescheidener Wettkampf, da z. B. für Aixone aus CIA II 579. IV 2, 584 b und für Ikaria aus CIA IV 2, 572 c hervorgeht, dass überhaupt nur zwei Choregen bestellt wurden. Synchoregie scheint für dramatische Aufführungen allgemeiner als bei den Stadtfesten gestattet gewesen zu sein, da die Anatheme, die von mehreren Choregen gemeinsam aufgestellt sind, doch nicht alle auf eine Mehrheit der von Einzelnen gewonnenen Siege bezogen werden können.

Choregie ausserhalb Attikas.

Durch attischen Einfluss ist das Institut der Ch. im 5. und 4. Jhdt. auch im übrigen Griechenland, auf den Inseln und in Kleinasien – selbst in Massilia, wie aus IGI 2444 hervorgeht – eingebürgert worden. In Boiotien waren kyklische Chöre seit alters zu Hause, nach Plut. Arist. 1 war auch Epaminondas einmal als Chorege eines solchen Chores aufgetreten. Aus Orchomenos sind zwei Inschriften erhalten (etwa aus der Zeit um 200), die uns Synchoregie für einen dithyrambischen Männerchor bezeugen. IGS I 3210. 3211, vgl. 3212. Auf ähnliche Synchoregie scheint sich auch das Bruchstück einer Inschrift von Chaironeia IGS I 3408 zu beziehen. Für Delphi ist die Liturgie der Choregen bezeugt durch die Inschriften Wescher-Foucart Inscr. de Delphes 16. Bull. hell. VII 416, 2. 420, 3. Aus Eretria ist das Bruchstück einer choregischen Inschrift erhalten, Ἀθηνᾶ 1893, 348. Durch Isokr. XIX 36 wird Ch. für Siphnos, durch Antiph. V 77 für Mytilene bezeugt. [2420]

Auf Delos werden für die Knabenchöre der Apollonien jährlich je vier Bürger als Choregen bestellt; da je zwei zusammen als Sieger genannt werden, so haben sie offenbar paarweise als Synchoregen je einen Chor ausgerüstet, vgl. Bull. hell. VII 114 (nr. X). IX 147. In derselben Weise war die Ch. für die Knabenchöre der Dionysien geregelt. Als Choregen der Komoeden werden je vier Bürger und zwei Metoeken genannt, von denen immer je zwei Bürger und ein Metoeke zu gemeinsamer Liturgie vereinigt waren, vgl. Brinck 188. Gleiches gilt von den Choregen der Tragoedie. Dass jährlich nur eine delische Phyle zur Ch. herangezogen wurde und zwar so, dass je zwei der Choregen zu einer Triktys gehörten, vermutet Kaibel Herm. XXIII 272. Von den erhaltenen Inschriften ist die älteste aus 286 (Bull. hell. VII 104f.), die jüngste aus 172 (Bull. hell. IX 147); dass in dieser letzteren zwar noch τραγῳδοί aber keine Tragoedienchoregen mehr aufgeführt werden, beruht vielleicht nur auf einem Versehen. In noch spätere Zeit führt das Bull. hell. VII 370 veröffentlichte Epigramm eines delischen Choregen (Brinck 208). Da nach dem Ausweis der genannten Inschriften die Zahl der auftretenden Komoeden und Tragoeden in den verschiedenen Jahren verschiedene waren, lassen sich die Leistungen der skenischen Choregen nicht genauer feststellen. Dass ihnen Gewänder (für die Pompe?) aus dem Besitz des Heiligtums gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt wurden, geht aus der Choregeninschrift Bull. hell. VII 109 vom J. 270 v. Chr. (καὶ τῶν ἱματίων τοὺς μισθοὺς οὐκ ἀπέδοντο τῶν εἰς τὰ Διονύσια) hervor. Der in den Rechnungsurkunden der delischen Tempelbehörde verzeichnete Einnahmeposten τοῦ χορηγικοῦ darf aber nicht auf die Leihgebühr bezogen werden, welche die Choregen für Überlassung des für die Aufführungen nötigen Apparates zu bezahlen haben (Schoeffer De Deli insulae rebus 143); man hat darin wohl (mit Homolle Bull. hell. XIV 445) anderweitige Beträge zu erkennen, die von den Choregen erlegt werden mussten; vgl. die Inschriften von Iasos (s. u.).

Für Keos bezeugen die Inschriften CIG 2363 und Mus. ital. di antich. class. I 2, 207 Choregen für Männer- und Knabenchöre; die Kränze, die von ihnen in den Schatz des Apollon Pyτhios zu Karthaia geweiht werden, sind offenbar die Ehrengaben, die ihnen zum Dank für glänzende Führung des Amtes vom Volke bewilligt worden waren. Auch Ch. für den nach Delos entsendeten Knabenchor ist hier – wie in Athen (s. o.) – nachweisbar, vgl. Mus. ital. I 2, 208 Z. 37. Merkwürdig ist in Minoa auf Amorgos die Ch. für apollinische Kordaxtänzer, CIG 2264 c. Choregen in Aigiale werden erwähnt Athen. Mitt. I 339, 8. In Samos verzeichnen die Inschriften neben dem Agonotheten für Knaben- sowohl wie für Männerchöre (παίδων und ἀνδρῶν αὐληταῖς) je zwei Choregen (CIG 3091. M.-Ber. Akad. Berl. 1859, 754f., vgl. Brinck 207), ferner zwei Choregen τραγῳδῶν καὶ κωμῳδῶν, die vermutlich in der Weise in Wettbewerb traten, dass jeder von ihnen sowohl eine Tragoedie wie eine Komoedie ausrüstete. Hier wie in Delos erscheint der Wettkampf insofern als ein Wettkampf der Choregen, als diese als Sieger bezeichnet werden. Etwa der gleichen [2421] Zeit gehören die Inschriften von Teos CIG 3089. 3090 an, in denen Choregen πυρρίχης καὶ παίδων αὐλητῶν und Choregen αὐλητῶν ἀνδρῶν genannt werden, s. Χορικοὶ ἀγῶνες. Ch. in Teos erwähnt auch der Brief des Antigonos Le Bas-Waddington 86 Z. 66. Ebenso finden wir in Milet Choregen für Knaben- und Männerchöre in den Inschriften CIG 2868 und Rev. arch. XXVIII 1874, 108, deren letztere noch der Mitte des 3. Jhdts. anzugehören scheint (Brinck 213), vgl. auch CIG 2871 b. Im Theater von Iasos ist eine Anzahl von Inschriften gefunden, Le Bas-Waddington 252–299 (etwa aus der Zeit von 190–130 v. Chr.; vgl. Brinck 216f.), in denen ἐπιδόσεις, ,Zugaben‘ des Agonotheten und der Choregen verzeichnet sind. Diese (nominell freiwilligen) Mehrleistungen bestehen darin, dass die Liturgen auf eigene Kosten einen Schauspieler oder Musiker im Theater auftreten lassen oder aber der Staatskasse eine entsprechende Summe überweisen. Von Rechtswegen soll der Staat die Künstler bezahlen, während die Choregen nur für die Ausstattung und für die Chöre aufzukommen haben. In Wirklichkeit aber nehmen die Choregen aus gutem Willen (ἐπινεύσαντες) auch diese Leistung auf sich. In der Regel werden in diesen Inschriften vier Bürger und zwei Metoeken als Choregen genannt, das mag die gesetzlich festgesetzte Zahl gewesen sein, die aber mancherlei Ausnahmen zuliess. Wenn in den späteren Inschriften die Choregen ebenso wie der Agonothet eine bestimmte Summe – die bürgerlichen Choregen in der Regel 200 Drachmen, die Metoeken 100 Drachmen – zahlen, die mit der Formel ἀπέδωκαν (statt ἐπέδωκαν) verzeichnet wird, so bestand wohl damals die choregische Leistung überhaupt nur in solchen Zahlungen an den Staat, der damit den Unternehmer der Spiele (eine Gesellschaft dionysischer Künstler) entlohnte.

Endlich liegen auch noch aus Rhodos zahlreiche Zeugnisse für dortige Ch. vor, sowohl für lyrische Chöre, wie für Tragoeden, IGIns. I 68. 71, vgl. 70. 157. 383. 385. 836. 838. Ein Volksbeschluss von Lindos IGIns. I 762 lehrt uns, dass die rhodische Gesamtgemeinde zehn Choregen aus Bürgern und Metoeken zu erwählen beschloss und dass die Lindier es ihren Epistaten anheimgaben, aus der Zahl der in Lindos ansässigen Fremden noch weitere sechs Choregen zu den aus den Bürgern gewählten aufzustellen, wenn sich niemand freiwillig der Leistung unterziehen sollte.

Auch diese vereinzelten Nachrichten genügen, um zu zeigen, dass das Institut der Ch. sich ausserhalb Attikas länger erhalten hat als in Athen, indem man fast überall Synchoregien einrichtete und dabei auch die Metoeken als Choregen bestellte. Wir können auch namentlich aus den Inschriften von Iasos sehen, wie die Verpflichtungen des Choregen immer mehr auf blosse Geldleistungen sich beschränkten. Es war ja seit dem 3. Jhdt. üblich geworden, wie schon die delphischen Soterieninschriften lehren (Wescher-Foucart Inscr. de Delphes 3–6. Reisch Mus. cert. 88), dass auch die Chöre aus berufsmässigen Sängern zusammengesetzt und von den einzelnen Künstlern selbst mitgebracht wurden. Wer einen kyklischen Auleten oder einen Protagonisten anwarb, machte dem Betreffenden zur Pflicht, das ganze [2422] zu den Aufführungen nötige Personal mitzubringen und wohl auch für die Ausstattung zu sorgen. Oft wurde wohl vom Festleiter mit einer Gesellschaft dionysischer Künstler ein Pauschalvertrag abgeschlossen. So erklärt es sich auch, dass selbst der Name ,Choregen‘ für die Liturgen, die jetzt nur noch die Geldgeber für die musischen Feste sind, vielfach aufgegeben wurde. Wie in Athen seit dem Ende des 4. Jhdts. ein Agonothetes (s. d.) aufgestellt wurde, der allmählich die Verpflichtungen der früheren Choregen auf sich nahm (s. o.), so sehen wir in der späteren hellenistischen Zeit auch ausserhalb Attikas vielfach einen Agonotheten bald als ,freiwilligen‘ Beitragsleister neben den Choregen, bald als einzigen Liturgen für die chorischen und dramatischen Aufführungen Sorge tragen. Gewiss ist dieser Agonothetentitel, der uns im 2. und 1. Jhdt. v. Chr. bei den Festen in Boiotien, im Peloponnes, in Kleinasien und auf den Inseln vielfach entgegentritt, ganz ebenso, wie seinerzeit in Athen, mit der Verpflichtung verbunden gewesen, ,freiwillig‘ zu den Kosten des Festes beizusteuern oder wohl gar allein dafür aufzukommen.

Während so in der Kaiserzeit der Titel des ,Choregen‘ in Kleinasien nur einer der vielen Ehrentitel ist, die Gönnern der Gemeinden gegeben werden, hat man in Athen im 1. Jhdt. n. Chr. den Versuch gemacht, die alte Einrichtung der Phylenchoregie wieder ins Leben zu rufen. CIA III 78 wird (zwischen 90 und 100 n. Chr.) der Chorege der Phyle Oineis genannt, neben dem Archonten Philopappos, der als Agonothet der Dionysien bezeichnet wird. Dexikles, der ἠιθέων χορῷ einen Dreifuss aufgestellt hat (CIA III 68 b. Reisch Griech. Weihgeschenke 106), ist ebenfalls als Chorege zu betrachten, vgl. noch CIA III 80. 82. 84. Nach Plut. sympos. I 10 war Philopappos einmal Agonothet und Chorege aller Phylen zugleich. Wie wir aus diesen Zeugnissen ersehen, hat aber die Institution der Ch. nicht mehr feste Wurzeln zu gewinnen vermocht und ist nach kurzer Zeit wieder eingegangen.

Boeckh Staatshaushaltung der Athener I³ 539ff. Thumser De civium Atheniensium muneribus 83. Reisch De musicis Graecorum certaminibus (Wien 1885) 25ff. Brinck Inscriptiones ad choregiam pertinentes, Dissert. Halenses VII (1886) 71ff. A. Müller Gr. Bühnenaltertümer 331f. Bodensteiner Commentationes phil., Festschrift f. d. Münchener Philologenversammlung 1891. K. F. Hermann-Thumser Gr. Staatsaltert.⁶ 690ff.

Anmerkung (Wikisource)

  1. transkribiert Choregia