Χρυσώνης (χρυσών), Direktor an der Staatskasse einer Provinz seit dem 4. Jhdt. n. Chr. Es amtieren mehrere χ. gleichzeitig an derselben Staatskasse, bald deren zwei, bald drei oder mehr. Wie die Geschäftsverteilung unter ihnen war, ist unbekannt. Ihre Haupttätigkeit bestand im Vereinnahmen der Goldsteuern, die (in Ägypten) von den Gaustädten, von den großherrlichen Verwaltungen und sonstigen mit Selbstheberecht (Autopragie) ausgestatteten Körperschaften (Dörfer, Kirchen, Klöster) einliefen. Da die Goldsteuern nach Goldgewicht zu entrichten waren, erfolgte bei der Provinzialhauptkasse die Umrechnung der einlaufenden Goldmünzen in den Wert der Masse als ungemünztes Gold.
Ed. Iust. XI (559 n. Chr). Gelzer Stud. z. byz. Verw. Ägyptens 61; Arch. f. Papyrusf. V 376. Örtel Liturgie 249 (mit der weiteren Literatur und den Papyrusbelegen).