RE:Aes pararium

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Bezahlung für 2 Kampfpferde
Band I,1 (1893) S. 686 (IA)
Bildergalerie im Original
Register I,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|I,1|686||Aes pararium|[[REAutor]]|RE:Aes pararium}}        

Aes pararium paribus equis id est duobus Romani utebantur in proeliis; pararium aes appellabatur id, quod equitibus duplex pro binis equis dabatur, Fest. p. 221. Während man früher allgemein annahm, dass die Reiter bis zum Aufkommen der besoldeten Reiterei durchgehends zwei Pferde in die Schlacht brachten, hat Mommsen (St.-R. III 256, 1) mit Hinweis auf Licinianus (p. 4 Bonn.) das Nebenpferd blos für die equites der drei älteren, patricischen Centurien vorausgesetzt; Gerathewohl hingegen hat (Reiter und Rittercenturien, München 1886 S. 36f. 103) mit beachtenswerten Gründen das Nebenpferd überhaupt geleugnet und nur für die Officiere zugestanden. Danach ergiebt sich die Ausdehnung der Verwendung des a. p.