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RE:Alexandros 15

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sohn des Krateros, vermählt um 272 v. Chr. mit Nikaia
Band I,1 (1893) S. 1436 (IA)
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15) Alexandros, Sohn des Halbbruders des Antigonos Gonatas, Krateros, den Niebuhr mit dem berühmten Inschriftensammler identificiert hat (vgl. P. Krech de Crateri ψηφισμάτων συναγωγῇ, Diss. Berol. 1888, 3), geboren zwischen 300 und 290 (Droysen Hellenismus III 1², 239, 2), vermählt um 272 mit Nikaia (s. d. Liv. XXXV 26; vgl. Plut. Philop. 14. Paus. XIII 50). Wenn Plutarch de am. frat. 15 von Krateros die Anhänglichkeit und Treue zu rühmen weiss, mit der er sich in den Dienst seines Bruders stellte – er erscheint um 270 mit Commandos in Griechenland betraut –, so hat sich dagegen sein Sohn gegen Antigonos aufgelehnt und sich neben ihm und gegen ihn als selbständiger Herrscher, namentlich in Euboea und in Korinth, behauptet. Von einem Kriege, den Antigonos gegen A. zu führen hatte, berichtete Trogus Pompeius im XXVI. Buche; derselbe fällt dem Wortlaute der Angabe des Prologs zufolge in die Zeit nach dem Tode des Königs Areus von Lakedaemon, nach 265 v. Chr. Droysen hat diese Empörung des A. in die Zeit des chremonideischen Krieges gesetzt; das Psephisma der Salaminier Bull. hell. VI 525 lehrt vielmehr (v. Wilamowitz Lectiones epigraphicae, Ind. lect. Gott. 1885/6, 8. Sokolow Aristomachos von Argos, Journal des russ. Ministeriums der Volksaufklärung 1879), dass sie in die Zeit nach diesem gehört. Von demselben Kriege giebt auch das aus drei Stücken CIA II 161. 285. S.-Ber. Berl. Ak. 1887 (IV 27) 1194 zusammengesetzte Psephisma Athen. Mitt. XVI 150 Kunde; nach seinem erfolgreichen Ausgange mag A. den Königstitel angenommen haben, den ihm Suidas (s. Εὐφορίων) und eine Inschrift aus Eretria Ἐφ. ἀρχ. 1892, 126 (wenn dieselbe richtig auf diesen A. bezogen wird) geben. Mit den Achaeern trat A. in ein Bundesverhältnis (Plut. Arat. 18); daher Aratos seine Bemühungen, Korinth zu gewinnen, zu A.s Lebzeiten einstellte. Aber Antigonos suchte Korinths um jeden Preis Herr zu werden und, wie man sagte, ward A. (etwa 244 v. Chr.) auf sein Anstiften vergiftet (Droysen Hellenismus III 1², 412. Plut. Arat. 17. Polyaen. IV 6, 1). Vgl. Ἐφ. ἀρχ. 1892, 130.