3) A. II., Sohn des Vorigen (Theop. b. Harpokr. Suid. gegen Ioann. Sic. b. Walz Rhet. gr. VI 182), bemächtigte sich nach dem Tode des thrakischen Königs Kotys I. (359, s. d.) eines Teiles von dessen Reich und behauptete diesen mit Hülfe der Feldherren Simon und Bianor gegen seine Miterben Berisades und Kersobleptes (s. d.). Mit Berisades zusammen erzwang er eine gleichmässige Aufteilung Thrakiens unter die drei Fürsten (Dem. XXIII 8–11. 170. Strab. VII 331 frg. 48), doch kam der Teilungsvertrag nicht zum Vollzug. Neue Kämpfe um die Herrschaft führten vielmehr zu einem Eingreifen Athens (359), in dem A. und Berisades von vornherein eine Stütze gesucht zu haben scheinen. Erst 357 gelang es, vorübergehend eine Einigung der drei Prätendenten untereinander und ein Freundschaftsverhältnis aller mit Athen herbeizuführen (Dem. XXIII 173ff. 183. Ἐφ. ἀρχ 1886, 97ff. Hoeck Jahrb. f. Phil. 1877, 837). 352 trat dann A. zu Philipp II. von Makedonien über (Theop. b. Harpokr.; vgl. Schäfer Demosth. I² 446. Hoeck a. O. 100ff.).