RE:Anleihen
Erscheinungsbild
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |
|---|---|
| haben im Haushalt antiker Staaten nur eine geringe Rolle | |
| Band S IV (1924) S. 23–31 | |
| Scan: 23–31, OCR | |
| Register S IV | Register an |
Link für WP
* {{RE|S IV|23|31|Anleihen|[[REAutor]]|RE:Anleihen}} | |
[Der Artikel „Anleihen“ aus Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (Band S IV) wird im Jahr 2045 gemeinfrei und kann dann (gemäß den Wikisource-Lizenzbestimmungen) hier im Volltext verfügbar gemacht werden.]
Externer Link zum Scan der Anfangsseite
Externer Link zum Scan der Anfangsseite
Anleihen. Die A. spielt im Haushalt antiker Staaten nur eine geringe Rolle. Der Grund ist klar: Die A., die ein freiwilliger Vertrag zwischen gleichberechtigten Kontrahenten ist, steht ihrem Wesen nach in Widerspruch zu dem Charakter der Polis, etc. etc.
[Laum. ]
Nachträge und Berichtigungen
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |
|---|---|
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext. | |
| Band R (1980) S. 29 | |
| Scan: 29, OCR | |
| Register R | Register an |
Link für WP
* {{RE|R|29||Anleihen|[[REAutor]]|RE:Anleihen}} | |
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 2014), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]
Anleihen
S IV.
[Hans Gärtner. ]