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RE:Antecessor

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Rechtslehrer der Spätantike
Band I,2 (1894) S. 2347 (IA)–2348 (IA)
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Antecessor, im Spätlatein = Lehrer (vgl. Tertull. adv. Marc. I 20. V 3; de virg. vel. 1), ist unter Iustinian der Titel der an den Schulen von Constantinopel und Beryt öffentlich angestellten [2348] Rechtslehrer. Vgl. Iustinians Const. Deo auetore 3. Imperatoriam 3. Tanta (Δέδωκεν) 9. 11. Const. Omnem Adresse und § 2 bei Theoph. Inst. Paraphr. prooem. 3 und Hesych. I p. 213 Schmidt (ἀντικένσωρ ὁ τοὺς νόμους μεμαθηκώς). Zimmern Gesch. d. r. Pr.-R. I 255. Rudorff R. R.-G. I 310. Karlowa R. R.-G. I 1023f. Krüger Qu. u. Litt. d. r. R. 348, 11. Vor Iustinian ist die Bezeichnung nicht üblich, denn dass Patricius im Text der Const. Δέδωκεν 9 und in der Wiederholung der Const. Tanta im Codex Iust. I 17, 2, 9 von Iustinian so bezeichnet wird, beweist nichts und die Stelle bei Hesychios ist ein Nachtrag. Im J. 533 gab es acht solcher Antecessoren, sie werden in der Adresse der neuen Studienordnung Iustinians (Const. Omnem) vom Kaiser namentlich aufgeführt: Theophilos (s. d.) und Kratinos wirkten in Constantinopel, Dorotheos (s. d.) und Anatolios in Beryt, den Lehrort der übrigen (Theodoros, Isidoros, Thalelaios [s. d.] und Salaminios) können wir nicht bestimmen, doch scheinen auf jede der beiden Schulen vier Antecessoren gekommen zu sein. Die sieben Ersten der Genannten führen das Praedicat illustres. Über den Ursprung des Titels ist nichts bekannt. Griechisch lautet er ἀντικήνσωρ (Const. Δέδωκεν 9. Theoph. Hesych.), der Ausdruck ἐξηγητής an ersterer Stelle für Kratinos ist nur praedicativ (= Ausleger der Gesetze), nicht appellativ gebraucht (and. Meinung Zimmern, Rudorff). Ein Zusammenhang mit den bei Lydus de mag. III 27 erwähnten ἀντεκήνσωρες = ἀντιγραφεῖς (so Rudorff-Krüger) ist nicht erfindlich.

[Jörs. ]