8) L. Arruntius L. f. L. n., Consul Ordinarius im J. 6 n. Chr. mit M. Aemilius Paulli f. L. n. Lepidus (Aemilius Nr. 75), Fasti Capit. CIL I² p. 29 (L. Arruntius L. f. L. n.). Dio ind. LV (L. Arruntius L. f., sonst L. Arruntius). CIL I 752f. II 3695. III p. 792 = Mon. Ancyr. 3, 36. VI 14844. Dio LV 25, 1. Wahrscheinlich war er der Sohn des Vorhergehenden. Von Augustus soll er (nach anderen Cn. Piso) für des Thrones nicht unwert erklärt worden sein (Tac. ann. I 13). Als einer der angesehensten Männer im Senat (vgl. auch Tac. ann. VI 5. 7) stellte er nach dem Tode des Augustus einen Antrag betreffs der letzten Ehren für Augustus (Tac. ann. I 8) und wurde im nächsten Jahre (15 n. Chr.) neben Ateius Capito Vorsitzender der Commission für die Regelung des Tiberlaufes (Tac. ann. I 76. 79). Im J. 20 n. Chr. verweigerte er dem angeklagten Cn. Piso seinen Beistand vor Gericht (Tac. ann. III 11) und nahm im folgenden Jahre bei dem Streite zwischen Domitius Corbulo und L. Sulla für letzteren Partei (Tac. ann. III 31). Um das J. 25 erhielt er die Provinz Hispania (citerior) angewiesen, aber der misstrauische Tiberius (vgl. Tac. ann. I 13) liess ihn nicht in
[1263] seine Provinz abgehen, sondern hielt ihn fast zehn Jahre (bis 34 n. Chr.) in Rom fest (Tac. ann. VI 27), so dass er die Provinz abwesend verwalten musste (Tac. hist. II 65). Den Günstlingen des Tiberius, Seianus und Macro, war er verhasst (Tac. ann. VI 48). Schon vor dem J. 32 war er angeklagt, seine Ankläger aber bestraft worden (Tac. ann. VI 7). Im J. 37, kurz vor dem Tode des Tiberius, wurde er von neuem angeklagt, und zwar als angeblicher Liebhaber der Albucilla. Obwohl er sich wahrscheinlich hätte retten können, wenn er den Tod des Tiberius abgewartet hätte, gab er sich doch selbst den Tod, weil er von dessen Nachfolger nur Schlimmeres erwarte (Tac. ann. VI 47–48. Dio LVIII 27, 4). Es ist also ungenau, wenn Tacitus (ann. I 13) sagt, A. habe durch Tiberius seinen Untergang gefunden. Seiner Familie gehörte das Grabmal bei Rom, von dem zahlreiche Inschriften erhalten sind, CIL VI 5931–5960; vgl. 5931: Libert(is) et familiae L. Arruntii L. f. Ter(etina). Wahrscheinlich war er der Adoptivvater von Nr. 14 und der Grossvater von Nr. 21; vgl. den mutmasslichen Stammbaum unter Nr. 14.