RE:Atinius 10

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Labeo Macerio, C. Volkstribun 131 v. Chr.
Band II,2 (1896) S. 2106
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Atinius. Plebeisches Geschlecht, das aus Aricia stammte; vgl. Cic. Phil. III 16 hinc (= e municipio Aricino) Atiniae leges; nach dem zweiten punischen Kriege haben einzelne aus ihm die Praetur erreicht, keiner ist zum Consulat gelangt. Nach der Zeit der Gracchen werden sie im politischen Leben nicht mehr erwähnt, obwohl der Name bei geringen Leuten und bei Municipalen auch in der Kaiserzeit auf Inschriften nicht selten begegnet.

10) C. Atinius Labeo Macerio (der volle Name bei Plinius; C. Atinius Labeo bei Livius; C. Atinius bei Cicero), war Volkstribun im J. 623 = 131; als der Censor Q. Caecilius Metellus ihn aus dem Senate stiess, verhaftete ihn A. auf offener Strasse (in extrem demokratischer Auslegung des tribunicischen Notwehrrechts) und führte ihn auf das Capitol, um ihn vom tarpeischen Felsen zu stürzen; nur die Intercession eines andern Tribunen befreite Metellus vor dem drohenden Untergang, Plin. n. h. VII 143. Liv. per. LIX. Um sich auf andere Weise zu rächen, schritt A. ex nonnullis perveterum temporum exemplis zur Einziehung des Vermögens seines Gegners, indem er es einer Gottheit weihte (vgl. über diese besondere Art der consecratio bonorum Mommsen St.-R. I³ 157), doch schlug auch dieser Angriff fehl, Cic. de dom. 123. Ob das plebiscitum Atinium, von Ateius Capito bei Gell. XIV 8, 2 erwähnt (über die senatorische Qualifikation der tribuni plebis vgl. den Artikel Senatus), auf diesen A. zurückgeht, ist, obwohl es ungefähr der gleichen Epoche anzugehören scheint, bei dem Mangel näherer Nachrichten unsicher.

[Klebs. ]