RE:Boiotos 6

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Neffe v. Nr. 5, Sohn d. Atheners Mantias
Band III,1 (1897) S. 665 (IA)–666 (IA)
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6) Neffe des B. Nr. 5, Sohn des Atheners Mantias (Θορίκιος), Dem. XXXIX 7. 10. 30. 37, der eigentlich Mantitheos heisst. B.-Mantitheos tritt seinem Vater Mantias gegenüber mit der Behauptung auf, er sei der rechtmässige Sohn des Mantias und der Plangon, Dem. XXXIX 2. XL 9, welche die infolge eines Zerwürfnisses verstossene erste Ehefrau des Mantias gewesen sein muss, Schäfer B. 219; vgl. Zimmermann De nothorum Athenis condicione (Diss. Berlin 1886) 11ff. 15. Thalheim Quaest. Demosth. (Progr. Schneidemühl 1889) 7ff. Nachdem Plangon vor dem Schiedsrichter die Erklärung abgegeben, dass B.-Mantitheos von Mantias und ihr stamme, wird B.-Mantitheos in die Phratrie aufgenommen, Dem. XXXIX 2–4. XL 9–11. Gleich nach dem Tode des Mantias lässt B.-Mantitheos sich unter dem Namen Mantitheos in den Demos einzeichnen, XXXIX 5. Beim Tode des Vaters um 356, Schäfer B. 224, kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mantitheos, dem Sohn des Mantias und der Tochter des Polyaratos von Cholargos, und seinen Stiefbrüdern B.-Mantitheos und Pamphilos wegen der Mitgift der schon früher verstorbenen (XL 27) Mutter des Erstgenannten (XL 13ff.). Nachdem die gegenseitigen Anfeindungen der Brüder eine ganze Weile gedauert, XL 16. 17, erwirkt Mantitheos in Sachen der mütterlichen Mitgift von dem Schiedsrichter ein Contumazurteil gegen B.-Mantitheos, an welches letzterer sich jedoch nicht kehrt, da er nicht B., sondern Mantitheos heisse, XL 17. 18. Nunmehr erhebt Mantitheos gegen B.-Mantitheos die Klage wegen unrechtmässiger Aneignung des Namens Mantitheos. Da durch schiedsrichterlichen Spruch eine Einigung nicht erzielt wird, XXXIX 37ff., kommt die Sache vor Gericht im J. 350, vgl. Schäfer B. 223. Für diesen Process ist die XXXIX. demosthenische Rede πρὸς Βοιωτὸν περὶ τοῦ ὀνόματος verfasst. Mantitheos verliert den Process; dem Sohn der Plangon wird das Recht zugestanden, sich ebenfalls Mantitheos zu nennen, XL 18. 20, vgl. CIA II 803d 4 aus dem J. 342, wo unter [666] den Erben des Mantias genannt werden Πάμφιλος Θορίκιος, Μαντίθεος Θορίκιος, Μαντίθεος Θορίκιος. Etwa im J. 347 wird der von neuem gegen B.-Mantitheos angestrengte Process des Mantitheos wegen der mütterlichen Mitgift fallen, für die XL. [demosthenische] Rede πρὸς Βοιωτόν oder besser Μαντίθεον περὶ προικὸς μητρῴας geschrieben ist, vgl. Dionys. Din. 13 p. 666. Schäfer B. 220ff.