23) L. Calpurnius Bestia. Als Volkstribun beantragte er 633 = 121 die Zurückberufung des von C. Gracchus verbannten P. Popillius Laenas (Cic. Brut. 128). Zum Consulat gelangte er 643 = 111 (f. Cap. Lex agrar. CIL I 200 v. 95; vgl. XI 364 a. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Val. Max. I 8, 11. Oros. V 15, 1. Obsequ. 39. Cassiod.) und erhielt Numidien zur Provinz. Er schloss ein Bündnis mit Leptis (Sall. Iug. 77, 2f.) und fing an, den Krieg gegen Iugurtha mit Nachdruck zu führen, aber gar bald liess er sich von dem Könige bestechen und gewährte ihm einen ungemein günstigen Frieden (Sall. Iug. 27, 4–29, 7. Liv. ep. LXI. Flor. I 36, 7. Eutrop. IV 26, 1f. Oros. V 15, 4, ungenau Plut. Mar. 9, 3 nach Sall. 85, 16), worauf er zu den Wahlen nach Rom reiste (Sall. 29, 7. 32, 2). Die allgemeine Erbitterung über die schmachvolle Kriegführung forderte seine Bestrafung; er wurde auf Antrag des Tribunen C. Mamilius Limetanus zur Verantwortung gezogen und verurteilt, obwohl sein mitschuldiger Legat M. Scaurus zu den Richtern gehörte und
[1367] ihm beistand (Sall. 40, 5. Cic. de orat. II 283; Brut. 128). Wahrscheinlich ist er der Bestia, der 664 = 90 freiwillig ins Exil ging, als das neue Hochverratsgesetz des Q. Varius alle die bedrohte, welche mit den Bundesgenossen in Verbindung standen (Appian. b. c. I 37). Nach dem Urteil Sallusts und auch Ciceros war er ein tüchtiger Mann, in dem jedoch Habsucht alle guten Eigenschaften überwog. Eine karthagische Inschrift der Kaiserzeit scheint ihn als Mitglied eines Triumviralcollegiums zu nennen (CIL VIII Suppl. 12535).