Campestres, Beiname der keltischen Matres auf zwei britannischen Inschriften, CIL VII 510 (Benwell, 3. Jhdt.) Matr(ibus) tribus Campe[strib(us)] et Genio alae pri(mae) [Hi]spanorum Asturum ... Gordianae T. Agrippa prae(fectus) templum a so[lo] [res]tituit; 1084 (bei Edinborough) Matrib(us) Alatervis et Matrib(us) Campestrib(us) coh(ors) I Tungr(orum) ins(tante) Ulp(io) ... (centurione) leg(ionis) XX V(aleriae) v(ictricis). Auf vier anderen sind sie blos als C. bezeichnet (VII 1029. 1080. 1114. 1129, sämtlich von Soldaten geweiht; vgl. auch Bonner Jahrb. XCIX 265). Dazu kommen die stadtrömischen Inschriften der equites singulares (Bonn. Jahrb. LXXXIII 105ff. nr. 1—13. 15. 16 und Notizie degli scavi 1891, 129 = Bull. com. XIX 284) und vereinzelte Steine aus den Donauländern (CIL III 7904. 3667. 5910 = 11909. Brambach CIRh. 1585. 1596). Endlich sind sie mit den Suleviae (s. d.) zusammengestellt auf dem stadtrömischen jetzt verschollenen Altar CIL VI 768. Die Reliefdarstellung, die denselben schmückt (abgebildet bei Montfaucon Antiq. expl. pl. 223, 2. Bonn. Jahrb. LXXXIII 79 und sonst), zeigt drei in einer Nische sitzende Frauen (mit tunica und palla bekleidet) mit Blumen oder Früchten im Schoss; in der ausgestreckten Rechten hält jede eine patera, die an den Seiten sitzenden halten ausserdem Ährenbüschel im linken Arm. Darunter befindet sich eine Opferdarstellung. Ziemlich analog sind die Darstellungen der drei Matres oder Matronae, in deren Kreis auch die C. zu gehören scheinen (s. den Artikel Matres, Matronae). Die C. sind nicht Göttinnen der Feldflur und des ländlichen Segens (wie u. a. Steuding Roschers Lex. I 849 annimmt, wenn auch campus im Gegensatz zu mons steht, so montana atque campestria bei Hegesipp.-Ambros. bell. Iud. IV 19, 8), sondern sie gelten als Schutzgöttinnen des Lagers und der Soldaten (campus, das militärische Übungsfeld, vgl. Siebourg De Sulevis Campestribus Fatis, Bonn. Diss. 1886, 37ff. Bonn. Jahrb. LXXXII 156. LXXXIII 86. Roschers Lexik. II 2475). Solche Lager- oder Kampfgottheiten sind auch die dii Campestres der beiden africanischen Inschriften CIL VIII 2635. 10760, die, wie es scheint, von den Matres Campestres getrennt werden müssen. Auch Mars führt als Kampf- und Soldatengott dieses Beiwort (CIL II 4083), und ein campi doctor stattet auch die Nemesis damit aus (CIL VI 533). So erklärt es sich, dass die Verehrer der C. fast ohne Ausnahme dem Soldatenstande angehören (wahrscheinlich bekleidete auch der Dedicant von Brambach CIRh. 1585 eine militärische Charge, vgl. Haug Bursians Jahresber. LVI 1888, 120); die Inschriften sind sämtlich (wenn wir von den stadtrömischen
[1445] absehen) in militärisch wichtigen Gegenden gefunden worden, in den friedlicheren Gegenden des Mütterkultus, im südlichen Frankreich, in Oberitalien, sind C. bis jetzt nicht bekannt. Da die ,Mütter‘ schützende Gottheiten überhaupt sind, deren Schutz sich auf alle Gebiete erstreckt, so wurden sie speciell von den Soldaten als C., als Schützerinnen von Lager und Feld verehrt; aus dem ursprünglichen Beinamen wurde dann eine selbständige Bezeichnung. Vgl. auch Domaszewski Westd. Ztschr. XIV 50.