Zum Inhalt springen

RE:Cornelius 371a

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
(C.) Sisenna, Plautuskommentator = L. C. Nr. 374 Sisenna (?)
Band S V (1931) S. 59 (EL)–61
Bildergalerie im Original
Register S V Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S V|59|61|Cornelius 371a|[[REAutor]]|RE:Cornelius 371a}}        
S. 1511 zum Art. Cornelius:

371 a) (Cornelius) Sisenna, Plautuserklärer, bekannt einerseits aus dem alte und junge Quellen durcheinander zitierenden Rufin. GL VI 560f., der metrisch-prosodische Bemerkungen zu Amphitruo, Aulul. Capt. Poenulus, Pseudolus und Rudens anführt, und aus Charisius, der an vier Stellen grammatische Bemerkungen zum Amphitruo zitiert. Während Rufinus Sisenna in Captivis usw. zitiert und nur einmal Sisenna in commentario Poenuli Plautinae fabulae, braucht Charisius immer die Form Plautus in Amphitruone, ubi Sisenna ... Dies scheint auf einen Kommentar mindestens zu den erwähnten sechs Stücken zu führen, in dem sowohl grammatische wie metrische Fragen behandelt gewesen wären. Eigenartig zum Rudens (von Marx Ausg. 200 auf v. 1144f. bezogen): habiliore metro usus est ut solet in mulierum oratione. Ähnlich unbedeutend die übrigen Bemerkungen. [60]

Macht es schon Schwierigkeiten, sich von der Art dieses Kommentares eine Vorstellung zu machen, so treten neue hinzu, sobald man die Frage nach Zeit und Identität des Sisenna stellt. Ritschl Parerga 374. 376. 385 setzt ihn mit dem Historiker (s. o. Bd. IV S. 1512) gleich, weil er wie dieser ein Interesse für altertümliche Sprache habe; von den vier Anführungen bei Charisius beziehen sich drei auf Adverbia auf -im, die der Historiker liebte, und die vierte auf eine mit der Analogie eng zusammenhängende Frage. Anderseits trug man Bedenken, dem Historiker Plautuskommentare zuzuschreiben, und trennte deshalb die beiden Sisenna; so besonders Bergk Philol. XXIX 328. Eine Entscheidung scheint Charis. 285, 24 zu bringen: tractim Plautus in Amphitruone (313), ubi Sisenna „pro lente“ inquit „non ut Maro Georgicon IV ‚tractimque susurrant‘ inquit“. Geht der ganze Satz auf Sisenna zurück, so fällt dieser in die Zeit nach [61] Vergil; leider ist das nicht sicher. Für die Identität neuerdings wieder R. Klotz Grundz. alt-röm. Metrik 562.

Übrigens muß gesagt werden, daß die Rufinuszitate nicht unverdächtig sind. Die aus den Plautusstücken angeführten Worte sind z. T. in ihnen nicht zu finden, z. B. malai nicht im Pseudolus (Merc. 692 hat man es erst neuerdings hergestellt). Sehr verdächtig ist auch das zwischen die Sisennazitate eingestreute aus Scaurus in eadem fabula (Pseud.) sic „nunciam: iam divisit in duas syllabas“; denn daß Terentius Scaurus, der allein gemeint sein konnte, einen Plautuskommentar verfaßt habe, ist unwahrscheinlich (Teuffel § 352, 2); er müßte von ganz demselben Kaliber gewesen sein wie der des Sisenna, und dadurch wird mindestens der Wortlaut der Zitate zweifelhaft. Die Fragmente bei Peter HRR I 297. Vgl. Teuffel-Kroll § 156, 3. Schanz-Hosius I 326.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 90
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|90||Cornelius 371a|[[REAutor]]|RE:Cornelius 371a}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

371a) (C.) Sisenna, Plautuskommentator. S V. = L. C. Nr. 374 (IV 1512) Sisenna (?).