RE:Dexippos 5

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sohn des Ptolemaios um 250 n. Chr.
Band V,1 (1903) S. 288293
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5) Dexippos (Niebuhr Corp. script. hist. Byz. I. FHG III 666–687. Boehme Diss. Ienenses II 1–90, fleissig, aber von falschen Voraussetzungen ausgehend und irreführend), von Athen, hiess mit vollem Namen Π. Ἑρέννιος Δέξιππος Πτολεμαίου Ἕρμειος (CIA III 716. 717); sein Vater Ptolemaios war Herold des Areopag, zwei Söhne, Ptolemaios und D., erscheinen in dem Ephebenkatalog CIA III 1202, eine Tochter Hermonakteia zusammen mit dem Sohne D. auf der Basis CIA III 717. Er stammte aus dem Geschlecht der Keryken und war ἱερεὺς παναγής (Dittenberger Herm. XX 26ff.); nach dem Zeugnis der Inschriften war er Basileus (CIA III 716 τὸν ἄρξαντα τὴν τοῦ βασιλέως ἐν θεσμοθέταις ἀρχὴν. 717) und Archon Eponymos (CIA III 716; 715 und 717 stammen aus seinem Jahr; zu καὶ πανηγυριαρχήσαντα 716 vgl. 709). Ferner Agonothet der grossen Panathenaeen (CIA III 716, 70 a), als welcher er das Prozessionsschiff und das Cultbild restaurierte; Dittenbergers Combination, dass dies in der 35. Panathenais stattfand (CIA III 1202; Comment. in honorem Mommseni 242ff.), hat wenigstens nichts gegen sich.

Während aus diesem allem nur folgen würde, dass der Keryke D. sich den Lasten, die Adel und Reichtum damals einem Athener brachten, bereitwillig unterzog, hat er tüchtigen Bürgersinn bewährt bei dem Überfall Athens durch die Heruler in den letzten Jahren der Regierung des Gallienus, wahrscheinlich 267 n. Chr. (Hist. Aug. Gall. 13, 8. Zosim. I 39, 1. Syncell. p. 717, 17f.); fälschlich verlegt Petrus Patricius FHG IV 196, auf den Zonar. XII 26 p. 150 Dind. und Symeon Logothetes (Cramer anecd. Paris. II 290. Cod. Parisin. 1712, Byz. Ztschr. V 530 = Kedren. I 454; vgl. Byz. Ztschr. V 203ff.) zurückgehen, das Ereignis in die Regierung des Claudius. Er sammelte eine Schar von 2000 Flüchtlingen und fiel über die Barbaren her, im Vertrauen freilich auf die herankommende römische Flotte (Dexipp. frg. 21; vgl. Wachsmuth Gesch. d. Stadt Athen I 706ff.).

Photios (bibl. 82) führt drei historische Werke [289] des D. auf: 1. Τὰ μετὰ Ἀλέξανδρον in vier Büchern, einiges ist durch die constantinischen Exzerpte Περὶ γνωμῶν erhalten; 2. Χρονικά, wahrscheinlich in zwölf Büchern, Photios umschreibt den Titel, ihn selbst giebt Stephanos (ἐν Χρονικῶν ι, s. Δυρράχιον. Σουκχαῖοι; ἐν Χρονικῶν ιβ s. Ἕλουροι, vollständiger Et. M. p. 333, 4; das Fragment kann nur aus dem letzten oder einem der letzten Bücher stammen); 3. Σκυθικά. Aus diesem sind, wie der Inhalt lehrt, eine Anzahl von Auszügen mit der Überschrift ἐκ τῶν Δεξίππου in den constantinischen Exzerpten Περὶ γνωμῶν, Περὶ στρατηγημάτων, Περὶ πρεσβειῶν erhalten.

Wie Photios angiebt und das von ihm mitgeteilte Stück über die Verteilung der Satrapien nach Alexanders Tod bestätigt, war die Diadochengeschichte eine Bearbeitung derjenigen Arrians.

Über die Chronik liegt ein Referat ihres Fortsetzers Eunapius (FHG IV 11ff. Herwerden Spicilegium Vaticanum, Leyden 1860) vor, das allerdings schwülstig und unklar abgefasst, sehr schlecht überliefert und noch schlechter herausgegeben ist. Das chronologische Gerüst bildeten die Olympiaden und attischen Archontenjahre, mit denen die Consularfasten ausgeglichen waren. Für die Zeit vor den Olympiaden scheint die ägyptische Königsliste zu Grunde gelegt zu sein. Das Werk ging auf sehr genaue Datierungen aus und zählte die verschiedenen, von einander abweichenden Ansätze auf. Es umfasste die Zeitgeschichte mit und muss mit 269/270, dem Todesjahr des Kaisers Claudius und seines ephemeren Nachfolgers Quintillus geschlossen haben (Cramer Anecd. Paris. II 153, 21ff. Hist. Aug. Claud. 12, 6. Phot. cod. 82 p. 64, 13 und cod. 77 p. 53, 36. Euagr. V 24); die Behauptung des Eunapius, dass Claudius im selben Jahr auf den Thron gelangt und gestorben sei, ist so zu erklären, dass D. das J. 268/269 tabellarisch noch der Regierung Galliens zugeschlagen hatte, da dieser erst während dieses Jahres ermordet wurde.

Die Vollendung und Herausgabe des Werkes war für die Kinder D.s der Anlass, ihrem Vater wieder einmal eine Statue zu setzen (CIA III 716); die Verse

ὃς ἱστορίην ἐσαθρήσας
αἰῶνος δολιχὴν ἀτρεκέως ἔφρασεν,
καὶ τὰ μὲν αὐτὸς ἐπεῖδε, τὰ δ’ ἐκ βίβλων ἀναλέξας
εὕρατο παντοίην ἱστορίης ἀτραπόν,

passen nur auf die Chronik. Da die Statue dem ‚Redner und Geschichtschreiber‘ gesetzt ist, kann es nicht Wunder nehmen, dass seines Gothensiegs nicht ausführlich gedacht wird; das wäre nur dann mit Bestimmtheit zu erwarten, wenn er ihn als attischer Beamter erfochten hätte, was sicher nicht der Fall war, oder wenn diese Statue die einzige wäre, die ihm gesetzt wurde; CIA III 717 zeigt, dass auch dies nicht zutrifft. Ausserdem enthält der erste Vers eine Anspielung auf seine Kriegsthaten, die deutlich genug ist:

ἀλκῇ καὶ μύθοισι καὶ ἐν βουλαῖσι κρατίστους
ἄνδρας ἀγακλειτοὺς γείνατο Κεκροπίη,
ὧν ἕνα καὶ Δέξιππον …

Ich kann daher die Combinationen Dittenbergers (Comm. Mommsen. 242ff.), der auf dem Schluss, dass diese Inschrift älter als 267 sein müsse, seine Berechnung der athenischen Panathenaidenaera aufbaut, nicht für genügend gesichert halten.

[290] Die Σκυθικά behandelten die Einbrüche der Gothen und anderer an den südrussischen Küsten hausenden Völkerschaften, die 238 n. Chr. (Hist. Aug. Max. et Balb. 16, 3) begannen, also in D.s eigene Zeit fielen; das Werk reichte noch in die Regierung Aurelians hinein (frg. 24). Euagrius (V 24) stellt es mit der Chronik zusammen: καὶ Δεξίππῳ δὲ πλεῖστα περὶ τούτων πεπόνηται, ἀπὸ μυθικῶν ἀρξαμένῳ καὶ λήξαντι εἰς Κλαυδίου τοῦ μετὰ Γαλλιηνὸν βασιλείαν, οἷς συνδιείληπται (συνανείληπται codd.) περὶ ὧν Κάρποι καὶ ἕτερα βάρβαρα ἔθνη κατὰ τὴν Ἑλλάδα καὶ Θρᾴκην καὶ Ἰωνίαν διαπολεμοῦντες ἔπραξαν. Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass einzelnes, vielleicht vieles aus diesem Buch in Iordanes Getica hineingekommen ist, und zwar scheint Cassiodor – denn nur dieser, nicht Iordanes, kommt in Frage – es durch Vermittlung des Ablabios (Iord. Get. 117 = Etym. M. p. 333, 4. Steph. s. Ἕλουροι) kennen gelernt zu haben (vgl. Iordan. ed. Mommsen p. XXXVIIf.); doch lässt sich der Umfang der Benutzung nicht mehr bestimmen.

So wahrscheinlich es ist, dass D. die Tradition über die Kaisergeschichte des 3. Jhdts. und besonders über die ‚skythischen‘ Raubzüge beeinflusst hat, so schwierig ist es, hier zu bestimmten Resultaten zu gelangen, da die directen Vorlagen für Zosimos, Synkellos und Zonaras erst ermittelt werden müssen, ehe die Analyse weiter rückwärts fortschreiten kann. Dies aber muss zunächst noch der byzantinischen Forschung überlassen werden; ich vermag über wenige Beobachtungen nicht hinauszukommen.

Für die Periode von Severus Alexander, von dem an Cassius Dio versagt, bis Diocletian liegen bei Zonaras und Synkellos Reste eines byzantinischen Geschichtswerkes vor, das sich von Petrus Patricius, Johannes von Antiochien und ähnlichen Producten sehr zu seinen Gunsten unterschieden zu haben scheint. De Boor (Byzant. Zeitschr. I 26ff.) hat zuerst auf sie aufmerksam gemacht, auch schon nachgewiesen, dass das Werk die profane und die Kirchengeschichte zusammenfasste und schwerlich nach dem Anfang des 7. Jhdts. entstanden ist. Die kirchengeschichtlichen Notizen bei seite lassend, stelle ich die Concordanzen zusammen, die Zahlen bei Zonaras sind die Seitenzahlen des III. Bandes der Dindorfschen Ausgabe. Zonar. 121, 3–6 = Syncell. 677, 14–17. 678, 6. 7; das Zwischenstück ist derselben Vorlage zuzuweisen. Zonar. 121, 22–24 = Syncell. 674, 3. 4; 674, 1–8 ἀνηγορεύθη können nicht abgetrennt werden. Zonar. 124, 27–29 = Syncell. 680, 5. 6. Zonar. 129, 21–28 = Syncell. 681, 6–10. Zonar. 139, 25–140, 7 ἐδῄωσαν. 21–31. 141, 3–6. 26–142, 14 = Syncell. 715, 8–716, 15. Zonar. 151, 5 = Syncell. 720, 15–20. Zonar. 152, 21–27 = Syncell. 721, 4. 7–14. Zonar. 153, 10–12 ἀνῃρέθη = Syncell. 721, 15–17; das folgende bis 19 gehört zu derselben Vorlage, dagegen ist die Fortsetzung bei Zonaras fernzuhalten. Zonar. 156, 21–25. 27–157, 2 = Syncell. 724, 12–16. Zonar. 157, 11–21 = Syncell. 724, 18–725, 11.

Nur ein attischer Chronist wird die Wiederherstellung der attischen Mauern erwähnt haben; in dem Stück Zonar. 140, 1–4 = Syncell. 715, 11–14 ist D. nicht zu verkennen. Auf ihn führt [291] auch die Erwähnung der Plünderung Athens und des attischen Sieges, Syncell. 717, 15–18; man wird berechtigt sein, das ganze Stück Syncell. 716, 15–717, 22 der D. benutzenden Vorlage zuzuschreiben, auch wenn das Gegenstück bei Zonaras fehlt, ebenso wie 705, 10–706, 1, wo D. zweimal citiert wird. Umgekehrt ist Zonar. 137, 6–18 meines Erachtens ebenfalls derselben Vorlage entnommen, wenn auch Synkellos hier versagt. Dass mit dieser Vorlage nicht D. selbst wiedergewonnen ist, will ich, um jedes Missverständnis zu verhüten, noch einmal ausdrücklich hervorheben; doch ist zu vermuten, dass der byzantinische Chronist, der ausnahmsweise kein Anekdotenjäger war, wenigstens die vortrefflichen Berichte über die Skytheneinfälle wesentlich aus D. excerpiert hat.

Von dieser Grundlage aus lässt sich der schwierigen Frage nach den Gewährsmännern des Zosimos wenigstens etwas näher kommen. So nahe es lag, zu vermuten, dass Zosimos, der den Fortsetzer D.s, Eunapius, ausschreibt, auch diesen selbst zu Grunde gelegt hat, so berechtigt war der Widerspruch Mendelssohns (Zosim. praef. XXXIV) gegen diese vor ihm allgemein für sicher geltende Vermutung. Die sonderbare Darstellung des Zosimos (I 14–16), die Maximus und Balbinus gar nicht Kaiser werden lässt, sondern sie zu Generalen der vom Senate nach der Erhebung der beiden älteren Gordiane eingesetzten Zwanzigercommission degradiert, ist mit den namentlich bezeugten Resten D.s (Hist. Aug. Maximin. 32, 3; Gord. 19, 9; Max. et Balb. 1, 2. 15, 5. 16, 6) durch keine Interpretationskünste zusammenzubringen und genügt zum Beweise, dass Zosimos D. direct nicht benutzt hat. Andererseits steht das für D. besonders charakteristische Stück der Vorlage des Zonaras und Synkellos auch bei Zosimos I 29 = Zonar. 139, 26–140, 5. Syncell. 715, 8–15; ferner lassen sich Zosim. I 26 mit Zonar. 137, 6–18 und Zosim. I 35 mit Syncell. 716, 16–19 zusammenbringen; freilich muss hier Zosimos ebenso stark zusammengezogen und Wichtiges weggelassen haben, wie bei den Erzählungen von Decius-Feldzug (I 23, vgl. Syncell. 705, 10ff.) und der Invasion Griechenlands (I 39, vgl. Syncell. 717, 9ff.). So werden dann wohl die übrigen, sehr wertvollen Berichte, die Zosimos allein über die Skytheneinfälle erhalten hat, im letzten Grunde auf D. und zwar auf die Chronik zurückgehen; der Ausweg Mendelssohns, dass Zosimos nicht die Chronik, sondern die Σκυθικά benutzt hätte, hat keine Beobachtung für sich, sondern alle Wahrscheinlichkeit gegen sich und ist, sobald indirecte Benutzung so wie so angenommen werden muss, überflüssig. Dass dies aber auf alle Fälle nötig ist, tritt bei dem Gothenfeldzug des Claudius mit besonderer Deutlichkeit hervor. Es lässt sich leicht nachweisen, dass Zosimos Darstellung der Regierung des Claudius und die Vita des Claudius die unter dem Namen des Trebellius Pollio überliefert ist, auf denselben Bericht zurückgehen, soweit nicht die Vita Schwindeleien hinzufügt oder panegyrisch die Überlieferung verzerrt (Zosim. I 41 = Claud. 5, 2. 3. I 42 = Claud. 6, 2. 4. 8, 1. 9, 3. 4. I 43 = Claud. 9, 7. 8. I 44 = Claud. 11, 1. 2 [der Sieg über die Palmyrener ist erlogen]. I 45 = Claud. 11, 3–12, 2). Zugegeben [292] auch, dass die gesamte Darstellung auf D. zurückgeht, was keineswegs sicher, nicht einmal wahrscheinlich ist, so hat Zosimos doch ganz sicher ihn nicht direct ausgeschrieben. Denn die Übereinstimmung mit dem sog. Trebellius Pollio setzt sich in dem Bericht über Quintillus noch fort (Zosim. I 47 = Hist. Aug. Claud. 12, 5); hier aber liegt sicher nicht D. zu Grunde, wie die Vita Claudii ausdrücklich bezeugt, während Zosimos nicht einmal die Variante anmerkt oder auch nur die geringste Spur eines Quellenwechsels aufweist.

Zum Schluss ist noch das Verhältnis der sog. Historia Augusta zu D. zu erörtern, von dem man meist, nicht zum Vorteil der Sache, ausgegangen ist. Zunächst fällt auf, dass in ihr die Citate D.s regelmässig accessorisch, wie Randbemerkungen, auftreten; so ist es zu erklären, wenn Vit. Claud. 12, 6 für Quintillus der Name Claudius erscheint, der nicht falsch, nur undeutlich ist; das zugefügte Citat ist mit dem Text nicht ausgeglichen. Die Citate erscheinen auch wiederholt, gleichsam als ob ein vorhandener Vorrat immer wieder verwandt wurde, wobei Entstellungen und Corruptelen nicht ausbleiben, vgl. Max. et Balb. 16, 5 = 11, 3. Maximin. 33, 1; an den beiden letzteren Stellen fehlt der Name, doch erscheint die Notiz deutlich als Zusatz; Gord. 19, 9. 23, 4 (wo das Citat zu streichen kein Grund vorliegt) = 22, 4 (wo in unus et duo D., in plures Herodian steckt, wie Max. et Balb. 3, 4). Am meisten fällt auf die wiederholte Ausspielung von D. und Herodian gegen die lateinische Tradition über Maximins Ende, den Wechsel der Namen Pupienus und Maximus, und die Gordiane; vgl. Max. et Balb. 15, 3–6, wozu Maximin. 32, 3 gehört, = Max. et Balb. 16, 6. 7, woran sich eine aus den Citaten von D. und Herodian herausgesponnene Fälschung schliesst, ähnlich wie die aus dem sog. Cordus angeführten Notizen meist weiter nichts sind als Ausmalungen Herodians (vgl. Maximin. 12, 6–9 mit Herodian. VII 2. Gordian. 19, 8 mit Herodian. VII 10, 7; die Polemik gegen D. soll verschärft werden). Sonderbar ist nun, dass dieselbe Notiz an zwei anderen Stellen (Maximin. 33, 3–5; Max. et Balb. 1, 2) in corrupter Form erscheint, indem für Herodianus gesetzt wird Arrianus, der auch Gordian. 2, 1 zusammen mit D. wiederkehrt. Das lässt sich nicht anders deuten, als dass ein fester Stock von Citaten vorhanden war, der immer wieder verwertet wurde, und nicht nur von einem Verfasser, sondern von mehreren, welche die Vorlage von neuem benutzten.

Auf die Benutzung von Randnotizen führt auch folgende Beobachtung. Maximin. 11, 1–6 wird der Aufstand des Quartinus genau nach Herodian. VII 1, 9–12 erzählt; nur ist der Name zu Titus entstellt. Dasselbe steht Trig. tyr. 32, von irrelevanten Schwindeleien abgesehen, nur um eine Zeitangabe vermehrt und darin abweichend, dass der Usurpator tribunus Maurorum gewesen sein soll; dazu ist mit alii dicunt die Angabe Herodians über den Truppenteil des Quartinus hinzugefügt. Da der Bericht mit den Worten eingeleitet wird docet Dexippus nec Herodianus tacet, ist es gestattet, die Abweichungen von Herodian, soweit es nicht Schwindeleien sind, auf [293] D. zurückzuführen. Aber die corrupte Namensform Titus erscheint auch hier, so dass dieser Bericht nur entstanden sein kann aus dem originalen in der Vita Maximins, der mit Randbemerkungen versehen war.

Tiefer geht die Umarbeitung der herodianischen Grundlage in den Viten der Gordiane und des Maximus und Balbinus. Während in der Vita Maximini, von den schwindelhaften Zuthaten abgesehen, nichts vorliegt als die gelegentlich leicht entstellte Erzählung Herodians, wovon sich jeder, der beide neben einander legt, leicht überzeugen kann, finden sich in jenen Viten zusammenhängende Partien mit nicht ohne weiteres zu verwerfenden, zum Teil sogar sehr guten Nachrichten, die gar nicht oder nur teilweise auf Herodian zurückgeführt werden können: Gord. 7, 2–9, 8 (aus Herodian VII 5. 6 sind nur 8, 5–9, 1. 3. 6 bis laureatis. 8). 10, 1–5. 22 (7. 8 ist allerdings Herodian. VII 11, aber in einen anderen Zusammenhang gerückt). 23; Max. et Balb. 9 (augenscheinlich eine Doublette zu dem, was 10, 4ff. nach Herodian. VII 12 erzählt wird). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass D. zum mindesten teilweise den Stoff zu dieser Überarbeitung geliefert hat (vgl. Mommsen Herm. XXV 255. 261); ob die Contamination primär, ob sie erst entstanden ist, als die beiden älteren Gordiane und Maximus und Balbinus selbständige, aus der Vita Maximins herausgesponnene Viten erhielten, gehört in die Untersuchungen über die Entstehung der Historia Augusta. Wie viel in den Viten des dritten Gordian, Valerians und Galliens auf D. zurückgeht, ist nicht sicher bestimmbar. Die Jahresdaten, die hier und in der Vita des Claudius öfter erscheinen (Gordian. 23, 4. 5, vgl. Zosim. I 17; 26, 3 vgl. Zon. 129, 21–26 = Syncell. 681, 6–9; 29, 1 vgl. Zosim. I 18; Gallien. 5, 2. 10, 1 vgl. Zonar. 142. 9–14 = Syncell. 716, 12–15; 12, 1 (durch Übertreibungen entstellt) vgl. Syncell. 716, 22–717, 1; Claud. 11, 3 vgl. Zosim. I 45) sind darum ein gewisses Indicium für D., weil sie in den auf Claudius folgenden Viten ausbleiben, auch die Notizen Gordian. 31, 1; Gallien. 13, 6–10 dürfen mit einiger Wahrscheinlichkeit auf ihn zurückgeleitet werden; alles andere ist ganz unsicher.

Die wichtige Notiz Cram. Anecd. Paris. II 153, 21ff. ist eine Randbemerkung zur Chronik Eusebs. Die Herkunft der Citate bei Syncell. 334, 12. 502, 1. 632, 6 lässt sich vorläufig nicht bestimmen; gänzlich aussichtslos ist es, über die Partien der Chronik D.s, welche der Zeitgeschichte vorauslagen, etwas eruieren zu wollen.

Die direct erhaltenen Reste zeigen, dass für D. wie für den um ein Menschenalter älteren Cassius Dio Thukydides das classische Muster ist; er hat sich jedenfalls redlich bemüht, so dunkel und gezwungen zu schreiben wie nur irgend möglich.