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94) Domitia Calvina, wird in drei stadtrömischen Grabschriften freigelassener Frauen genannt (CIL VI 16988–16990); in der ersten derselben
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lautet ihr Name Domitia Calvin(a) Bibuli f(ilia). Die Richtigkeit dieser allerdings nicht zweifellosen Lesung (vgl. Henzen z. Inschr.) vorausgesetzt, dürfte sie die Tochter der Domitia Calvini filia (Nr. 93) und eines Calpurnius Bibulus, wohl des Legaten von Syrien (s. o. Bd. III S. 1367 Nr. 27), gewesen sein (vgl. Borghesi Oeuvres II 56); sie mag auch das Gentile Calpurnia geführt haben. Da das Cognomen Calvina bei Iunia Calvina, der Tochter des M. Iunius Silanus cos. 19 n. Chr. wiederkehrt, vermutet Mommsen (Ephem. epigr. I p. 64), dass der gleichnamige, sonst unbekannte Vater dieses Silanus mit Domitia Calvina vermählt gewesen sei (vgl. Dessau Prosopogr. II 25 nr. 150).