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RE:Hieronymos 8

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Enkel Hierons II., 215-214 v. Chr. König v. Syrakus
Band VIII,2 (1913) S. 15371539
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8) Hieronymos, Sohn Gelons, Enkel Hierons II., nach dessen Tode von 215–214 König von Syrakus. Durch seine Mutter Nereis war er zugleich Enkel des großen Pyrrhos (Polyb. VII 4, 5) und etwa 230 geboren, da er beim Tode des Großvaters 15 Jahre alt war (Liv. XXIV 4). Die Regierung hatte Hieron zunächst testamentarisch 15 Vormündern übergeben, unter denen sich auch seine Schwiegersöhne, Adranodoros und Zoippos, befanden. Indessen legten die Vormünder bald auf Betreiben des Adranodoros, der größeren Einfluß auf H. zu erlangen hoffte, ihr Amt nieder, und H. ward für mündig erklärt (Liv. XXIV 4). Im Gegensatz zu seinem Vater und Großvater richtete er sofort eine prunkvolle Hofhaltung ein und scheint auch sonst mit einer gewissen Willkür vorgegangen zu sein (Liv. XXIV 5, doch vgl. Polyb. VII 7, 1ff.), so daß sich eine Verschwörung bildete, die aber entdeckt ward und mit der Beseitigung des Römerfreundes Thrason aus H.s Umgebung endete (Liv. XXIV 5). Dadurch gewannen Adranodoros und Zoippos, die den Karthagern zuneigten, freies Spiel, und nun ward sofort eine Gesandtschaft an Hannibal geschickt, die dieser sofort mit günstigen Anerbietungen beantwortete. Seine Gegengesandten, Hannibal, Hippokrates und Epikydes, fanden bei H. freundliche Aufnahme, und er war im Begriff, direkt mit Karthago anzuknüpfen, als eine Gesandtschaft des römischen Praetors in Lilybaion – nach Liv. XXIV 6 war es Appius Claudius – an langte, die die Gesinnung des Königs sondieren sollte (Polyb. VII 2, 1–6. 3, 1 = Liv. XXIV 6). H. behandelte die Römer sehr schnöde und machte aus seiner Hinneigung zu den Karthagern durchaus kein Hehl, vielmehr sandte er sofort Gesandte mit Anträgen nach Karthago. Als Preis des Bündnisses verlangte er zuerst Sizilien bis zum Himera, dann von seinen Ratgebern dazu bewogen, ganz Sizilien, was in Karthago ohne weiteres zugestanden ward (Polyb. VII 3, 1–4, 9 = Liv. XXIV 6). Auf eine zweite Gesandtschaft der Römer hin ward im Staatsrat auf Betreiben des Adranodoros der Krieg gegen Rom beschlossen, worauf H. den Römern ein sehr kränkendes Ultimatum stellte, das mit Notwendigkeit den Krieg herbeiführen mußte (Polyb. VII 5, 1–8, bei Livius fort gelassen). Sofort begann denn auch H. die Feindseligkeiten und sandte die Brüder Hippokrates und Epikydes mit 2000 Mann gegen die von den Römern besetzten Städte vor, ward aber, noch ehe er mit dem Hauptheer nachkommen konnte, in Leontinoi ermordet, wobei ein gewisser Deinomenes die Hauptrolle spielte (Liv. XXIV 7; von Polybios ist hier nur die genaue Beschreibung der Örtlichkeit erhalten VII [1538] 6, 1–6; bei Paus. VI 12, 5 ist H. mit seinem Großvater Hieron verwechselt). Wie es scheint, planten H. oder seine Ratgeber eine gemeinsame Aktion mit Ägypten und Karthago gegen Rom; um sie einzuleiten, war sein Schwager Zoippos nach Alexandreia gegangen (Liv. XXIV 26, 1). Nach Polyb. VII 2, 2 befanden sich auch die jüngeren Prinzen in seiner Begleitung, woraus die Wichtigkeit hervorgeht, die man in Syrakus der Sache beimaß: bei den notorisch ausgezeichneten Beziehungen des Herrscherhauses zu Ägypten (vgl. Hieron Nr. 2) war die Sache nicht aussichtslos. Zum Glück für Rom vernichtete H.s Tod den ganzen Plan. Im übrigen gab die plötzliche Katastrophe des jungen Herrschers, die den Untergang fast des gesamten königlichen Hauses nach sich zog (Liv. XXIV 21–26ff. Diod. frg. XXVI. Val. Max. III 2 ext. 9), manchen Geschichtsschreibern Anlaß zu Entstellungen und Übertreibungen, die Polyb. VII 7, 1ff. auf das richtige Maß zurückführt. Einer dieser λογογράφοι, wie Polybios sie verächtlich bezeichnet, war nach Athen. VI 251e. f Baton von Sinope mit seinem Werke περὶ τῆς τοῦ Ἱ. τυραννίδος.

Schwierig ist die Chronologie, die mit der Frage nach der Dauer der Belagerung von Syrakus zusammenhängt. Livius gibt folgende Ansätze: Hierons Tod bringt er (Liv. XXIV 4) unter 215, H.s Ermordung nach dreizehnmonatlicher Regierung (Polyb. VII 7, 3) ganz folgerichtig 214 und ebenso Marcellus Ankunft in Sizilien, die bald nach H.s Tod mitten in den darauffolgenden Wirren erfolgte (Liv. XXIV 27, 5). Von hier ab erzählt er in einem Zuge die Ereignisse bis zum Beginn der eigentlichen Belagerung unter 214 (Liv. XXIV 49 Ende). Unmittelbar wiederaufgenommen wird die Erzählung mit XXV 23, 2 initio veris unter dem J. 212, so daß also unter dem J. 213 überhaupt keine Ereignisse erwähnt werden. Das ist natürlich unmöglich, zumal wir aus Polyb. VIII 9, 5 wissen, daß die zusammenhängende Belagerung nur acht Monate dauerte. Infolgedessen haben zuerst Tuzi (Ricerche cronologiche sulla sec. guerra punica in Sicilia. Stud. di Stor. Ant., Roma 1891, 81–97) und ihm folgend Beloch Griech. Gesch. III 2, 226 angenommen, daß Livius den ersten Hauptteil seiner Erzählung falsch datiert und ein Jahr zu hoch angesetzt hat; dann fällt Marcellus Ankunft 213, H.s Ermordung kurz vorher 213 und Hierons Tod Frühjahr 214, so daß also nicht bloß ein einmaliger, sondern ein doppeltes Versehen bei Livius anzusetzen wäre. Es ist offenbar aber noch eine zweite Erklärung möglich: Livius hat zwar die Ereignisse richtig angeordnet, dann aber im Anschluß an Marcellus Ankunft gleich die gesamten Ereignisse bis zum Ende 213 in einem Zuge gebracht; tatsächlich ist das letzte von ihm erwähnte Ereignis, Appius Claudius Rückkehr nach Rom zur Bewerbung ums Consulat (Liv. XXIV 49) im Winter 213/2 erfolgt, da Claudius als Consul Capua belagerte. Es fragt sich dann, wo in der Masse der bei Liv. XXIV 27, 5–50, 1 berichteten Ereignisse, die allerdings kaum sich in den Raum eines Jahres zusammendrängen lassen, der Einschnitt [1539] zu machen ist. Am geeignetsten dazu erscheint c. 34 Ende nach dem großen Sturm, der noch Ende 214 erfolgt sein mag; mit 35, 1 würden dann die Unternehmungen des Frühjahrs 213 beginnen, die von beiden Parteien mit neuen Verstärkungen (c. 35. 36) ins Werk gesetzt wurden: erst im Herbst 213 kehrte Marcellus zurück und konnte nun die Belagerung energisch beginnen (c. 49). Diese Chronologie empfiehlt sich meines Erachtens der Tuzi-Belochschen gegenüber dadurch, daß sie einmal die übermäßige Zusammendrängung der Ereignisse von c. 27–49 auf rund vier Monate vermeidet, und zweitens auch insofern, als es nunmehr ganz klar ist, warum Polybios H.s Ermordung noch im siebenten Buche erzählte, das mit dem Frühjahr 214 schloß: tatsächlich fällt die Regierung des jungen Königs in die Zeit von etwa März 215 bis April 214.

Quellen: Polyb. VII 2–7; Liv. XXIV 4–7, 7 ist nur eine verkürzende Bearbeitung des Polybios; Diod. XXVI 15 steht Livius näher als Polyb., endlich Sil. Ital. XIV 85–104, der natürlich ohne selbständigen Wert ist; dazu zerstreute Notizen bei Valer. Max. III 3, 5 und 2, 9 Athen. VI 251 e und 577 a. Über das Quellenverhältnis vgl. auch Arendt Syrakus im zweiten punischen Krieg I, 1899. Neuere Behandlungen Mommsen Röm. Gesch. I 605ff. Neumann D. Zeitalter der pun. Kriege 387ff. Holm Gesch. Siziliens III 45ff. Niese Gesch. der griech. und maked. Staaten II 510ff. Beloch Griech. Gesch. III 2, 226. Arendt Syrakus im zweiten pun. Krieg II, Konitz 1905.