6) Cn. Hosidius Geta (der vollständige Name Dio LX 9, 1. CIL X 1401;[1] zu Dio LX 20, 4 s. u.), wohl Enkel des von den Triumvirn proskribierten C. Hosidius Geta (Nr. 4). Er kommandierte, anscheinend im J. 42, als Praetorier gegen die Mauren im ehemaligen mauretanischen Königreich (Dio LX 9, 1, vgl. o. Bd. III S. 2793; H. dürfte legatus Ti. Claudi Caesaris Augusti Germanici in Mauretania gewesen sein, wie vor ihm M. Licinius Crassus Frugi, vgl. CIL VI 31721). Sein unmittelbarer Vorgänger, C. Suetonius Paulinus, hatte zwar Erfolge erzielt und im Winter (wohl 41 auf 42) den Atlas überschritten, aber H. fand die Gegner wieder auf dem Plan. Er besiegte den Führer der Mauren, Salabus, und wagte es sogar, [2491] dem Flüchtigen in die Sandwüste (die Sahara?) zu folgen. Hier geriet er freilich infolge Wassermangels in große Not, aber ein — angeblich durch magische Mittel herbeigeführter — reichlicher Regenguß brachte ihm Rettung. Die Mauren unterwarfen sich nun freiwillig, sodaß Kaiser Claudius jetzt die Organisierung der beiden mauretanischen Provinzen durchführen konnte (Dio LX 9, vgl. Cagnat L'armée rom. d'Afr. 28f. Pallu de Lessert Fast. d. pr. Afr. I 476f.; o. Bd. III S. 2793).
Den Legaten Hosidius Geta, der im J. 43 in Britannien kämpfte (Dio LX 20, 4), hält man gewöhnlich für unseren H.. doch ist diese Identifizierung keineswegs zweifellos (s. Nr. 5). Im September eines der Jahre 43 oder 45 (s. u.) bekleidete H. den (Suffect-)Consulat mit L. Vagellius (Cn. Hosidio Geta L. Vagellio cos. X k. Octobr. CIL X 1401 [vgl. Mommsens Anm.] = Dessau 6043 = Bruns Gradenwitz Fontes⁷ n. 54; das Senatusconsultum Hosidianum, das gegen die Bauspekulation in Rom und Italien gerichtet ist [s. o. Bd. III S. 2798], gehört vor das J. 47 [vgl. v. 6: felicitati saeculi instantis); die Jahre 42, 44 und 46 sind ausgeschlossen, da in diesen Consules ordinarii das ganze Jahr hindurch fungierten; es bleiben demnach nur 43 oder 45, das erste Jahr aber nur dann, falls der Legat in Britannien [Nr. 5] von unserem H. verschieden ist). Aus der Bezeichnung clarissimi viri, die im SC Volusianum (56 n. Ch.) den Namen der beiden Consuln H. und Vagellius hinzugefügt wird (CIL X 1401. 24), läßt sich möglicherweise schließen, daß beide damals noch am Leben waren. Hübner (Herm. XVI 526, 1) vermutet in H. den Verfasser des Vergilischen Cento Medea (s. Nr. 3).
Cn. Hosidius Mauricus (Nr. 10) dürfte ein Sohn oder Nachkomme des H. gewesen sein, da sein Cognomen an dessen Maurensiege erinnert. H. (bezw. C. Hosidius Geta Nr. 5) war wohl der belliger avus des C. Vitorius Hosidius Geta, dessen Statius silv. IV 4, 72f gedenkt (vgl. v. 73 praestatque domi novisse triumphos); seine Tochter oder Enkelin wird Vitorius Marcellus geheiratet haben (vgl. Prоsор. imp. Rom. III 455 n. 519).