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RE:Iuncus 4

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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M. Statthalter in Asia
Band X,1 (1918) S. 954955
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4) M. Iuncus. Übereinstimmend berichten Vell. II 42, 3 und Plut. Caes. 2, 2, daß Caesar bei seinem zweiten Aufenthalt in Asien die Seeräuber, die ihn gefangen genommen hatten, nach seiner Befreiung seinerseits festnahm, von dem damaligen Statthalter Asiens ihre Bestrafung forderte und auf dessen Weigerung hin sie kurzerhand selbst hinrichten ließ. Der Statthalter heißt bei beiden Autoren I. und wird bei dem Römer als Proconsul, bei dem Griechen als Praetor (στρατηγός) bezeichnet, was nebeneinander zulässig war (vgl. zuletzt Holleaux Herm. XLIX 581ff.); die Zeit ergiebt sich daraus, daß er mit der Einrichtung Bithyniens als Provinz beschäftigt war, das durch das Testament seines letzten Königs im J. 680 = 74 an Rom fiel (Vell., vgl. o. Bd. III S. 524, 40). Den Vornamen des Statthalters lehrt der bei Gell. V 13, 6 erhaltene Anfang der Rede Caesars pro Bithynis kennen: Vel pro hospitio regis Nicomedis vel pro horum necessitate quorum de re agitur, refugere hoc munus, M. Iunce, non potui, einer Rede, die vermutlich in derselben Zeit in Asien gehalten worden ist. Demnach war also ein M. Iuncus Statthalter von Asien mit proconsularischem Imperium 679/680 = 75/74 und vereinigte das neuerworbene Bithynien mit seiner Provinz. Der Beiname I. ist in der Kaiserzeit nachweisbar bei Aemiliern (s. d. Nr. 53f.) und bei einem Claudier (Nr. 199), doch nicht mit dem Praenomen M.; älter sind P. Magius Iunc(us? oder Iuncinus?) in Thurii (CIL X 123 = Dessau 5530) und T. Statulenus Iuncus in Pisae (CIL XI 1421 = Dessau 140 Z. 48), aber solche municipale Familien kommen kaum in Frage. Dagegen bleibt sehr zu erwägen, ob nicht der Praetor M. Iuncus zu verbinden ist mit den beiden M. Iunii Iunci der Inschrift CIL VI 3837 = 31751 (vgl. u. Bd. I A S. 1281 Nr. 41), von denen der ältere mit [955] einer Frau aus der gerade damals am meisten angesehenen Familie der Rutilii verheiratet war und der jüngere, offenbar Sohn dieses Paares, Quaestor, Volkstribun und Praetor war. Es steht anscheinend nichts im Wege, diese Grabschrift der republikanischen Zeit zuzuweisen. Wenn man den asiatischen Statthalter von 680 = 74 M. Iunius Iuncus nennen dürfte, so ließe sich z. B. die pergamenische Ehreninschrift, die einen … [ο]ν Ἲούνιον Μαάρκου υἱόν nicht nur um seiner eigenen Verdienste willen, sondern auch (διὰ) τὴν ἐκ τοῦ υἱοῦ [αὐτοῦ] εἰς τὸν δῆμον εὔνοιαν rühmt (Inschr. v. Pergam. II 408. Groebe Athen. Mitt. XXXIII 138f.), auf diesen Mann und seinen Vater beziehen und manche weitere Vermutung über M. Iunii Ciceronischer Zeit anknüpfen.