RE:Ius pontificium
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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geistliches Recht' d. Pontifices in ihrer Amtswaltung | |||
Band X,2 (1919) S. 1286–1289 | |||
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Ius pontificium. So wird jenes Recht bezeichnet, dessen Kenntnis und Handhabung bei den Pontifices liegt: es ist das ,Priesterrecht‘, das ,geistliche Recht‘, mit dem die Pontifices in ihrer Amtswaltung zu tun haben. Die Bezeichnung kommt also nur von einer äußeren Erscheinung her, etc. etc.
[Berger. ]