RE:Livius 35

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Livia, Tochter des Consuls 112 v. Chr. M. Livius Drusus Nr. 17
Band XIII,1 (1926) S. 900
Livia (Tochter des Marcus Livius Drusus) in der Wikipedia
Livia in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register XIII,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|XIII,1|900||Livius 35|[[REAutor]]|RE:Livius 35}}        

35) Livia war die Tochter des Consuls von 642 = 112 M. Livius Drusus (Nr. 17) und wurde einige Jahre nach des Vaters Tode, etwa um 650 = 104, von ihrem gleichnamigen Bruder Nr. 18 mit seinem Freunde Q. Servilius Caepio (Bd. II A S. 1786) vermählt, während der Bruder selbst die Schwester Caepios (ebd. S. 1817 Nr. 99, wo zu verbessern ist: ,Servilia, Tochter des Q. Caepio Consuls von 648 = 106 Nr. 49‘) zur Frau nahm (Dio frg. 96, 3). L. schenkte dem Caepio von Kindern insbesondere eine Tochter Servilia (a. O. S. 1817ff. Nr. 101), die später die Mutter des M. Brutus wurde (daher der Volkstribun M. Drusus von 663 = 91 bei Cic. Brut. 222 als magnus avunculus des Brutus bezeichnet). Infolge der zwischen ihrem Bruder und ihrem Gemahl entstandenen Feindschaft ging die Ehe auseinander, und L. heiratete nun um 656 = 98 in zweiter Ehe den M. Porcius Cato, dem sie wiederum mehrere Kinder schenkte, vor allem einen Sohn gleichen Namens, den später durch seinen Selbstmord in Utica berühmt gewordenen (daher der ältere M. Livius Drusus als Catos avus Cic. fin. IV 66, der jüngere als Catos avunculus Cic. Mil. 16. Val. Max. III 1, 2. Auct. de vir. ill. 80, 1. Plut. Cato min. 1, 1). Schon nach wenigen Jahren verlor L. ihren zweiten Gatten Cato durch den Tod, siedelte dann mit ihren unmündigen Kindern aus beiden Ehen in ihr Elternhaus über, wo ihre Mutter Cornelia und ihr Bruder lebten, und ist hier selbst nach kurzer Zeit um 662 = 92 gestorben, so daß die Kinder als vater- und mutterlose Waisen unter Obhut der Großmutter und des Oheims standen (Plut. a. O., vgl. Val. Max. Vir. ill.) und bald durch den Tod des letzteren noch verlassener zurückblieben. Vgl. Röm. Adelsparteien 282. 293. 295f. 298 und die angeführten Artikel Nr. 17. 18 und Bd. II A a. O.