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RE:Mecilius

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L.
Band XV,1 (1931) S. 17
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L. Mecilius wird von Piso frg. 23 bei Liv. II 58, 1f. unter den ersten im J. 283 = 471 gewählten Volkstribunen an fünfter und letzter Stelle genannt. Die Liste Diodors XI 68, 8 kennt nur vier Tribunen und gibt ihnen fast genau dieselben Namen, wie Piso den vier vor M. aufgezählten. Dessen Name ist nachträglich hinzugefügt, um den Übergang von der ursprünglichen Zahl der Tribunen zu ihrer späteren Zehnzahl zu erklären (s. o. Bd. V S. 1781f. Nr. 6. X S. 854 Nr. 5. u. Bd. II A S. 2188 Nr. 1. 2195f. Nr. 4). Der Gentilname M. kommt sonst in dieser Schreibung überhaupt nicht mehr vor, sondern nur in der andern: Maecilius (s. o. S. 230ff.).