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RE:Regius ager

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Regius ager, das Krongut der römischen Könige
Band I A,1 (1914) S. 504505
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Regius ager. Regii agri nennt Cicero das Krongut der römischen Könige, de r. p. V 3: agri, arvi et arbusti et pascui, lati atque uberes, definiebantur, qui essent regii (Hs. regi) colerenturque sine regum opera et labore, ut eos nulla privati negotii cura a populorum rebus abduceret. Ähnlich sagt Serv. Aen. IX 272: mos fuerat, ut viris fortibus sive regibus pro honore daretur aliqua publici agri particula, ut habuit Tarquinius Superbus in campo Martio: quod spatium ab Homero τέμενος dicitur. Diese königliche Domäne ist die Erfindung eines Annalisten, der darüber nachgedacht hatte, wovon die alten Könige eigentlich gelebt hätten. Der Herrscher von Rom mag tatsächlich sein τέμενος gehabt haben, wie die Könige bei Homer.; aber wir wissen davon nichts. Ein späterer Annalist hat das dann benutzt, um den leges agrariae der Gracchenzeit ein Präzedens in der Königsepoche zu schaffen. Nach ihm hat König Tullus Hostilius gleich bei seiner Thronbesteigung das gesamte Krongut, das seit Romulus vorhanden war, unter die armen Bürger verteilt (Dionys. III 1).

Neben dieser Konstruktion steht eine zweite: das Marsfeld, das man für die Versammlung der Centurien und sonst brauchte, durfte natürlich nicht bewirtschaftet werden. Dafür suchte man jedoch eine religiöse Begründung. Man fabelte, daß jener Grund und Boden einst den Tarquiniern gehört hätte, und weil der Fluch dieses verfemten Geschlechts auf ihm lastete, sei er nach der Vertreibung des Tyrannen der irdischen Benutzung entzogen und dem Mars geweiht worden (Liv. II 5. Plut. Popl. 8. Fest. 329). Ob das Marsfeld Privatbesitz oder Krondomäne des Tarquinius war, darüber war man sich aus naheliegenden Gründen nicht einig. Der Gewährsmann des Servius (a. a. O) hat sich für die letztere Annahme entschieden. Wer dagegen an die Landverteilung des Tullus glaubte, mußte die erstere vorziehen. Ein besonders eifriger Verfechter der leges agrariae hat es endlich fertiggebracht, noch eine zweite Landverteilung aus dem Königsgut zu erfinden. Er erzählte, daß die Tarquinier außer dem Marsfeld noch viele andere Güter besessen hätten. Diese seien nach der Vertreibung der Könige insgesamt aufgeteilt worden (Dionys. V 13), und zwar habe jeder arme Bürger dabei 7 Iugera erhalten (Plin. n. h. XVIII 4)! Schwegler Röm. Gesch. II 45.

In der Provinz Cyrenaica hießen r. a. jene großen Domänen, die König Ptolemaios [505] Apion im J. 91 v. Chr. dem römischen Staate hinterlassen hatte, Hyg. grom. 122: (in provincia Cyrenensium) agri sunt regit, id est illi, quos Ptolemeus rex populo Romano reliquit; vgl. Rudorff Schriften d. röm. Feldmesser II 421.