RE:Sabinianus 10

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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S. Magnus, mag. mil. für Illyrien um 479 n. Chr.
Band I A,2 (1920) S. 1586 (IA)
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10) Sabinianus Magnus (Σαβινιανός Malch. Joh. Ant.; mit dem auszeichnenden Signum Marcell. Com.) stand 479 mit einer kleinen Schar eigener Truppen (μισθοφόροι οἰκεῖοι Malch. frg. 18) in Edessa (jetzt Vodena) in Makedonien, und erhielt durch den Patricius Adamantius die Ernennung zum Magister militum von Illyrien (Illyricianae utriusque militiae ductor Marc. zum J. 479, ὁ ἐν Ἰλλυρίοις ἄρχων Joh. Ant. frg. 213) zu dem kritischen Zeitpunkt, da die Verhandlungen des Adamantius mit dem Amaler Theoderich zu einem unbefriedigenden Abschluß zu führen drohten. Theoderich war mit den pannonischen Ostgoten von Moesien aufgebrochen, durch Macedonia prima nach Epirus gezogen und strebte nun, nachdem er Scampae (Elbassan) und Epidamnus (Dyrrhachium-Durazzo) eingenommen hatte, den Besitz von Epirus an. In der Instruktion, welche S. erhielt (δέλτοι), scheint Kaiser Zeno weniger auf die Zurückdrängung der Goten durch die schwache Söldnerschar des S. als auf dessen diplomatisches Einschreiten gebaut zu haben. S. wies das Begehren Theoderichs, er solle sich für die Sicherheit der Geiseln eidlich verpflichten, schroff ab. Während Adamantius bei Epidamnus mit Theoderich weiter unterhandelte, griff S., von der Festung Lychnidus (Ochrida) aus vorgehend, Theoderichs Nachhut und Troß, die über das Gebirge Candavia zu der gotischen Hauptmacht nach Epirus gelangen wollten, an; bei diesem zwar gelungenen, aber wegen des Angriffes während der schwebenden Verhandlungen nicht einwandfreien Handstreich fiel ihm reiche Beute und eine große Menge von Gefangenen, darunter Theoderichs Mutter, in die Hände (Malch. frg. 19. Marc. a. a. O. Theodoricum idem S..... ingenio magis quam virtute deterruit, obwohl derselbe Chronist a. d. O. S.s militärischer Tüchtigkeit ein schönes Lob zollt). Der Bericht S.s über seinen Erfolg bestimmte den Kaiser, den Krieg gegen Theoderich weiter zu führen; er nahm jedoch kein gutes Ende, da die von den Byzantinern zu Hilfe gerufenen Bulgaren von den Goten geschlagen wurden (Hodgkin Italy and her Invaders III 109ff.). S. starb im J. 481 nach Joh. Ant. frg. 213 eines gewaltsamen Todes auf Befehl des Kaisers: antequam integrum defetigatae rei publicae subsidium ferret, fügt Marcellinus zu diesem Jahr ohne Erwähnung der Todesart hinzu. Über seine Verwaltungstätigkeit berichtet Marc. zum J. 479: curiam fragilem conlapsumque iustum r. p. censum vel praepaventem fovit vel dependentem tutatus est. L. M. Hartmann Gesch. Italiens im Mittelalter I 69. Wietersheim-Dahn Völkerwanderung II 331f. Ludwig Schmidt Gesch. d. deutschen Stämme I 142ff.

[Nagl. ]