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5 a) Septimius, dessen libri observationum Quintil. IV 1, 19 für die Tatsache anführt, daß Cicero in einer Sache aufgetreten sei, in der der Richter über sich selbst richtete. Die Tatsache konnte S. wohl nur aus zeitgenössischen Quellen entnehmen; der Titel weist auf Miszellangelehrsamkeit. Identifikationen bleiben immer Vermutungen; man hat auf den S. Severus geraten, dem Stat. silv. IV 5 schickt und der Mitschüler des Vitorius Marcellus war (Stat. silv. IV praef.); er ist vielleicht der CIL XIV 3004 genannte C. S. C. f. Pupinia Severus (s. Dessau zur Inschrift und Vollmer Ausg. d. Stat. XIV).