RE:Titius 13

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
L., Tribunus militum unter Caesar, zum Senator erhoben 47 v. Chr.
Band VI A,2 (1937) S. 1556
Bildergalerie im Original
Register VI A,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|VI A,2|1556||Titius 13|[[REAutor]]|RE:Titius 13}}        

13) L. Titius. Eine aus Spanien stammende, durch Caesar emporgehobene Familie mit Namen T. lehrt zunächst bell. Afr. 28, 2 kennen, wonach Anfang 708 = 46 bei der Überfahrt der Caesarianer [1557] nach Afrika duo Titii Hispani adulescentes, tribuni legionis V, quorum patrem Caesar in senatum legerat, in Feindeshand fielen. Hispanus ist nach Cichorius (Röm. Stud. 252, 1) ,natürlich‘ Cognomen der Familie; eher ist es vielleicht im Begriff, von der Heimatbezeichnung zum Beinamen zu werden, wie bei einem andern T. in dieser Zeit Sabinus (s. Nr. 2). Der Vater war vielleicht wie der Gaditaner L. Cornelius Balbus (o. Bd. IV S. 1261) dem Caesar schon nahegetreten, als dieser 686 = 68 als Quaestor und besonders 693 = 61 als Propraetor in Hispania ulterior weilte, und muß von ihm im Herbst 707 = 47 nach der Rückkehr aus dem Osten für wertvolle Dienste durch die Aufnahme in den Senat belohnt worden sein; es war eine jener Standeserhöhungen, die ganz besonders böses Blut machten (s. Suet. Caes. 76, 8. 80, 2 u. a.). Ein Beispiel der erwiesenen Dienste gibt bell. Alex. 57, 1 über die gegen den Caesarischen Statthalter von Hispania ulterior Q. Cassius Longinus (o. Bd. III S. 1741) im Herbst 706 = 48 ausgebrochene Soldatenmeuterei: L. Titius, qui eo tempore tribunus militum in legione vernacula (vgl. über diese 53, 5. 54, 3) fuerat, nuntiat eam a legione XXX ... seditione facta centurionibus aliquot occisis ... discessisse et ad secundam legionem contendisse. Das Plusquamperfectum fuerat kann dafür sprechen, daß dieser L. Titius damals nicht mehr Offizier war und folglich nicht einer der beiden Söhne, die später Tribunen der V. Legion waren, sondern der bereits bejahrte Vater; das ist kaum zu entscheiden und ist auch nicht sehr wesentlich. Die zwei Söhne sind dann, wie schon erwähnt, Anfang 708 = 46, durch einen hinterlistigen Gefährten verleitet, ohne Gegenwehr in Gefangenschaft geraten, vor den Pompeianischen Oberfeldherrn Metellus Scipio gebracht und nach drei Tagen hingerichtet worden, der ältere auf sein Begehren vor dem jüngeren. In diesem Bericht des bell. Afr. 28, 2–4 ist als selbstverständlich weggelassen die standhafte Weigerung, auf die Seite der Pompeianer zu treten, wofür auch die drei Tage Bedenkzeit gegeben wurden; diesen Zug hebt von Caesars Soldaten im allgemeinen hervor Suet. Caes. 68, 1: Plerique capti concessam sibi sub condicione vitam, si militare adversus eum vellent, recusarunt, und insbesondere Val. Max. III 8, 7 von einem T. (mit dem ebd. 8 folgenden Maevius centurio Divi Augusti ungenau als centuriones zusammengefaßt), der Scipionis praesidio interceptus, auf jenes Angebot erwiderte: Tibi quidem, Scipio, gratias ago, sed mihi uti ista condicione vitae non est opus. Daß der flüchtige Val. Max. den jüngeren Bruder übergangen hat, ist belanglos, da er auch den weit gröberen Schnitzer macht, sich Pompeius als noch lebend vorzustellen. Mit Recht hierher gezogen hat Cichorius (Röm. Stud. 250–253) den an einen T. gerichteten Trostbrief Ciceros fam. V 16. Er stellte, meist im Anschluß an ältere Erklärer (z. B. Hofmann-Andresen Ausgewählte Briefe II3 58. Buresch Lpz. Stud. IX 108) hinsichtlich der Zeit fest, daß der Brief vor dem Tode der Tullia und während sehr trauriger Kämpfe des Bürgerkrieges geschrieben sei, und hinsichtlich des Empfängers, daß er dem Cicero etwas fern stand und mehr als nur einen Sohn [1558] auf gewaltsame Weise verloren habe; das fügt sich ebenso wie das Hinweggleiten über die näheren Umstände aufs beste der Annahme, daß Ciceros Beileid dem Vater der beiden jungen Kriegstribunen galt. Vielleicht spielt er sogar mit der zweimaligen Wendung condicio vitae (2 u. 4 E.) auf die von Val. Max. wiedergegebenen und auch dem Sueton vorschwebenden soldatisch kurzen Worte des jungen Helden an. Daß Cicero einem persönlich achtbaren Senator in einem so erschütternden Falle seine Teilnahme ausdrückte, obgleich er ein Caesarianer war, entsprach seiner eigenen Menschlichkeit und seinem damaligen Verhältnis zu Männern wie Balbus, Matius, Oppius, Hirtius u. a. Zu irrigen Schlußfolgerungen über die Familie dieser Titier kam Cichorius durch die Aufschrift des Briefes in älteren Ausgaben: M. Cicero s. d. T. Titio. Denn ein Vorname ist vor Titio überhaupt nicht überliefert; insofern sind jene Vermutungen zu berichtigen (s. schon Ilbergs Jahrb. LI 35, 2).