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für Onolzbach 03 Rangschiffer.
r Ingelheim 01  
r Wertheim 01  
r Hanau 01  
r Frankfurt 01  
r Mainz 02  
r Marktbreit 01  
überhaupt also zur Bergfahrt 25 Rangschiffer.

die Thalfahrten mag jede Herrschaft für sich nach Gutbefinden ordnen, jedoch immer so, daß der Mainzer, Frankfurter, Hanauer, Ingelheimer und Wertheimer Rangschiffer bey jeder Bergfahrt zu seiner Nachhaus- oder Thalreise, zu Kitzingen, Marktsteft, Marktbreit und Wirzburg, wenn er nämlich Mainzer Rang-Berggüter dahin gebracht hat, mit 50 Centner von jedem dieser 4 Plätze wenigstens zurück beladen werden, bey vorräthigen vielen Gütern aber sich mit 100 Centner von jedem Platze begnügen lassen müsse.

 Damit nun auch die 25 Rangschiffer in ihrer Nahrung und Gewerbe, und wegen ihres großen in der Schifferey steckenden Capitals sicher seyn könnten, so müßten

6) alle ehemahls gewöhnliche Kaperfahrten gänzlich aufgehoben und verboten werden, denn