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Andreas Ulrich Mayer, Gerard van Swieten: Abhandlung des Daseyns der Gespenster, nebst einem Anhange vom Vampyrismus

muß, und sehr viele Exempelbüchlein, t)[1] die die sogenannten Grechsenträger verkaufen, denen der Ort des Druckes, die Erlaubniß, der Name des Verfassers, mit einem Worte alle Bescheidenheit abgehet, die Meinung von der Wirklichkeit der Gespenster sorgfältig unterstützet. Ich würde unmöglich ein End gewinnen, wenn ich auch von der Fortpflanzung der Geistermeinung von einem Jahrhundert in das andere genauere Betrachtung anstellen wurde. Es ist genug, daß ich in der Kürze den Ursprung derselben bei dem Heydenthum gefunden, und vorgezeiget habe. Sie ist auf eben die Weise, wie die irrige Meinung von der thätigen Hexerey bis auf unsere Zeiten fortgeführet worden.


    irrdische Paradies, aus welchem Adam ist verstossen worden, haben zween Bischöfe den Soldaten in einer großen Proceßion mit Kreuze und Fahnen, mit vergoldeten Palmzweigen durch die von Gold und Edelgesteine gemachte Porte eingeführet. Elendes Gezeug! Wer die völlige Reisbeschreibung, und was dem Ornus bei dieser begegnet ist, umständlich wissen will, kann sie selbsten nachlesen, wenn er seine kostbare Stunden unnütz vertragen will.

  1. t) Der gemeine Mann, der wie jener Dorfpriester bei dem belobten Canus alles, was gedrucket ist, glaubet; hält alle Mährchen eines müßigen Kopfes für heilige Wahrheiten. Es läßt sich fragen, ob dergleichen Historietchen erzählen, eine Materie sey, die auf die Kanzel gehöre? Und wo könnte man es erfragen? mich deucht es, daß, ungeacht der Gebrauch zur Fastenzeit Exempel auf der Kanzel erzählen in ganz Baiern ein altes Herkommen ist, eine wachsame Obrigkeit wohl ernsthaft untersuchen dürfte, ob dieser Gebrauch nicht weit mehr zum Schaden als Nutzen der Seelen seyn könnte, besonders wenn man dergleichen Geschichten-Erzählungen mit Unwahrheiten, Liebesbriefen, ungereimten Ausdrückungen vermengt, wie leider! viele davon beschaffen sind. Es wäre zu wünschen, daß die Herren Pfarrer nach der Vorschrift der geistlichen Ordinariaten solche ohne Ort, Erlaubniß und Name des Verfassers gedruckte Bücher den Verkäufern wegnehmen, und verbrennen möchten.
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Andreas Ulrich Mayer, Gerard van Swieten: Abhandlung des Daseyns der Gespenster, nebst einem Anhange vom Vampyrismus. , Augsburg 1768, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Abhandlung_des_Daseyns_der_Gespenster.djvu/020&oldid=- (Version vom 12.4.2020)