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Bischöfe wären ihm recht gewesen, wenn sie nur das Evangelium zugelassen hätten. Als aber die vorhandenen kirchlichen Gewalten sich mehr und mehr gegen das Evangelium auflehnten und die Bekenner desselben verfolgten, hat Luther sich von ihnen innerlich und äußerlich losgesagt, er glaubte immer weniger an eine Reformabilität derselben und sprach das Urtheil der Verwerfung im Namen Gottes über dieselben aus. Dieß geschah nicht blos bezüglich des Pabstes, sondern auch bezüglich der römischen Bischöfe. Man kann keine stärkeren Worte gebrauchen, als sie Luther gegen diese z. B. in der Schrift wider den falsch genannten geistlichen Stand des Pabstes und der Bischöfe gebraucht, wo er sie Larven und Götzen und ein von Gott vermaledeit Volk nennt (Walch XIX, 885). In dem Exempel, einen rechten christlichen Bischof zu weihen, vom Jahre 1542 sieht er „mit dem Donnerschlag göttlichen Urtheils nicht allein Bischof und Capitel zu Naumburg, sondern auch Pabst, Cardinal und alles, was in ihrem Regiment ist, nicht allein entsetzt, sondern ganz zur Höllen ewiglich verdammt, mit allen die ihnen gehorchen“ (Walch XVII, 126). Nie hat Luther in dieser Weise gegen das l. K. geeifert.

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 Luther mußte nun, da die neue evangelische Gemeinde innerhalb des Verbandes der römischen Hierarchie nicht verbleiben konnte, an eine neue Verfassungsform für dieselbe denken. Er dachte nun aber nicht etwa an einen neuen, evangelisch modifizirten Episkopat, sondern erklärte im Vorwort zu dem Unterricht der Visitatoren geradezu, keiner von ihnen sei berufen oder habe gewissen Befehl, das rechte „bischöflich oder Besucheamt“ wieder aufzurichten, sondern wandte sich an die von Gott geordnete Obrigkeit, um Ordnung in der Kirche zu schaffen. Wenn die vom Kurfürsten auf Luther’s Betrieb veranstaltete sächsische Kirchenvisitation nach ihrer formellen und materiellen Seite unbefangen in’s Auge gefaßt wird, so muß man einestheils zugeben, daß das l. K. hier bereits wesentlich vollständig zur Ausübung kam (vgl. Höfling, Grundsätze ev.-luth. Kirchenverfassung S. 163) und andererseits, daß ein wirklich evangelisches Kirchenthum erst auf diesem Wege entstand. Ganz richtig sagt Kahnis in letzterem Betreffe: „So gewiß nun die