Seite:Anekdote aus dem Privatleben Wilhelms von Grumbach.pdf/5

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der Bischoff Conrad auf die wiederhohlten Klagen derselben nach Recht und Billigkeit auf 2000 fl. erhöhete.

Die Heßra lebte noch 34 volle Jahre nach ihres Mannes Tode bis gegen Ende des May 1577 fort, also Jahre genug, um den Besitz und Genuß der Bibraischen Güter zum Vortheil ihres Geschlechts benutzen zu können. Bey dem allen war Wilhelm von Grumbach nicht zufrieden, brachte auf Kosten der Lehnserben, auf wirkliche Erwerbung und – fischte als Testamentsexecutor im Trüben.

Das Schloß und die Güter zu Gemünde haben die sonderbare Eigenschaft, daß sie drey verschiedenen Lehnhöfen unterworfen sind. Das Schloß mit den darzu gehörigen Gütern, Äckern und Wiesen ist Wirzburgisches, ein Sitz bey der Kirche, (in den damahligen Urkunden der neue Sitz genannt) mit zwey Seldengütern Sächsisches, und der Zehende ursprünglich Gräflich-Rieneckisches Lehen. Das Schloß mit dem Gute hatte Lorenz von Bibra, der Vater Michaels, die Sächsischen Lehngüter mit dem Zehenden aber Michael von Bibra selbst erkauft. Die Lehnserben ließen zwar die Heßra, so wie es ihnen der Testator befohlen hatte, in dem