Seite:Ankündigung und Einladung zu dem Beytritt des zu errichtenden Krankendienstboteninstituts an die Dienstherrschaften und Dienstleute der Stadt Bamberg.pdf/2

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Conscription in hiesiger Stadt sich befinden, müssen wenigstens tausend dem Institute alsobald beytreten.

 b) Für jeden Dienstbothen, der diesem Institute beytritt, soll vierteljährlich funfzehn Kreuzer oder jährlich ein Gulden fränkisch bezahlt werden.

 c) Für distinguirte Dienstleute, als Secretaire, Kammerdiener, Kammerfrauen, Köche und Haushälterinnen, welche abgesonderte Zimmer und eigene Wartung verlangen, werden jährlich zwey Gulden fr. bezahlt.

 d) Die Zahlung muß vierteljahrweise und zwar im voraus (praenumerando) geschehen.

 e) Für die Zahlung und richtige Einlieferung an die behörige Stelle hat der Dienstherr zu stehen, an den man sich nur ganz allein halten kann und wird.

 Dem Dienstherrn werden daher auch die Bescheinigungen über die eingeschickten Gelder eingehändiget werden.

 f) Der Beytritt zu diesem Institute steht alle Vierteljahre offen, und zwar auf die hier gewöhnlichen vier Dienstbothen-Quartale; als Jacobi, Martini, Lichtmeß und Walburgis.

 g) Die Aufnahme der Dienstbothen wird von den Mitgliedern der Untercommissionen des Armeninstituts geschehen. Diese nach dem zeitherigen Benehmen mit Unparteilichkeit und thätigem Eifer sich löblich verwendende Mitglieder haben dazu sich bereits willig erbothen.