Zum Inhalt springen

Seite:Ausdeved 391715186.pdf/20

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

teilnehmen, auf der anderen Seite aber auch einer strengeren Beaufsichtigung unterworfen werden könnten“.

Auf den von der Armen-Kommission an die Landesregierung eingereichten hierauf bezüglichen Bericht antwortet das Königliche Reskript vom 19. November 1829 folgendermaßen:

„Auf den von euch unter dem 22. Mai dieses Jahres gehorsamst erstatteten Bericht, genehmigen Wir, daß Kinder, welche wegen eines verübten Vergehens bei den hiesigen Behörden in gefängliche Haft geraten, bis zu Entscheidung der Sache, ingleichen zu Verbüßung der ihnen zuerkannten Gefängnisstrafen in die allhier errichtete Korrektionsanstalt für verwahrloste Kinder gegen einen billigen Verpflegungsbeitrag gebracht werden und darinnen an dem Unterrichte und den Arbeiten teil nehmen.

Wir haben deshalb unter heutigem Dato an das Stadt-Polizei-Kollegium, den Beamten Hofrat Jäßing und den Stadtrat allhier den abschriftlich anliegenden Befehl erlassen, und begehren von euch, ihr wollet wegen Aufnahme solcher Kinder in die Anstalt das Nötige besorgen, wobei wir uns zu der Sorgfalt des Lehrers versehen, daß er diese Kinder unter besonders strenger Aufsicht halten und darauf sehen werde, daß solche auf die Moralität der übrigen Zöglinge nicht nachteilig einwirken.“

Weder aus dem Beratungsprotokolle bei Gründung der Anstalt und[WS 1] dem Berichte an die Landesregierung, noch aus dem königlichen Reskripte ist nun zu ersehen, daß unter den behördlich aufgegriffenen Kindern nur in Dresden heimische zur Einlieferung in die Anstalt kommen können, und in der That war das erste auf Grund vorstehenden Reskriptes zur Haft eingelieferte Kind, der Sohn eines Häuslers aus Fürstenhayn, der wegen Umherschweifens, Entlaufens und gänzlicher Verwilderung in Untersuchung und Haft gekommen war, die er vom 10. Dezember 1829 bis 15. Februar 1830 in der Anstalt verbüßte. Diese Thatsache, wie auch der Umstand, daß die A.-K. wiederholt um staatliche Unterstützung der Anstalt nachsuchte, und ihr auch durch Darreichung des nötigen Feuerungsmaterials für die Anstalt gewährt wurde, sind der Grund gewesen, daß bis jetzt bei Einlieferung von Kindern seiten der Polizeidirektion und der Gerichtsbehörden der Wohnort der Kinder nicht in Betracht gezogen worden ist.

Die Amtsführung des Inspektors Wege dauerte nur bis zum 15. April 1830.

Um ein qualifiziertes Subjekt zur interimistischen Verwaltung der Anstalt zu gewinnen, verfügte sich Hofrat Müller zum Direktor Zahn am Freiherrlich von Fletcher’schen Seminare, der ihm den Seminaristen Gottfried Nikol empfahl.

Nikols Vikariat ging am 9. Mai 1830 zu Ende, da an diesem Tage der von der A.-K. zum Inspektor gewählte Lehrer Karl Gesell sein Amt antrat. Gesell war gebürtig aus Liegnitz und seit 1828 Lehrer an der Blochmann’schen Erziehungsanstalt und dem Vizthum’schen Geschlechtsgymnasium zu Dresden. Bei seinem Amtsantritte scheint die Disziplin der Anstalt sehr gelockert gewesen zu sein. Aufseher und Wärterin ließen eigenmächtig selbst wegen schwerer sittlicher Verirrungen eingelieferte Kinder ausgehen.

Gesell berichtet hierüber: „Als ich eines Anstaltsmädchens wegen einen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: nnd