Seite:Bekanntmachung des General-Münzwardeins des Fränkischen Kreises, verschiedene Münzsorten betr.pdf/2

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10 fl. wehrt sind, durch die in solchen Jahren gedruckte hiesige und andere öffentliche Zeitungen ausser allen Cours gesetzet, gleichwohlen aber und da gedachte neue Schild-Louisd’ors seit einiger Zeit, zur gänzlichen Auswanderung und Verlierung der Conventions- und der Laubthaler im gemeinen Handel und Wandel neuerlich pro 4 Laubthaler oder 11 fl. eingenommen und ausgegeben zu werden pflegen: So hat Endesbemeldter den abermaligen hohen Befehl erhalten,

Erstlich die von gedachten Hochlöbl. Fränk. Kreißes wegen ehehin bekannt gemachte ausser Cours Setzung dieser berührten Schild-Louisd’ors nochmalen auf das allernachdrücklichste zu wiederholen, und

Zweytens dem beyzufügen, wie sich besonders der Land- und Handwerksmann wegen der stark beschnittenen, und gegen die eigentlichen 2 Loth Cöln. wägen sollende Laubthaler um 5, 7, 10, ja sogar 18 kr. leichter seyenden alten und neuen alle mögliche Aufsicht tragen solle, um auch diesem daraus sonst empfindlichen großen Verlust sorgfältigst auszuweichen. Wobey zugleich dem Entdecker solcher Geldbeschneider 200 Rthlr. als eine Belohnung von Seiten des Hochlöbl. Fränk. Kreißes und die Verschweigung seines Namens, er sey Christ oder Jud, zugesichert wird.

Drittens bleiben die sämtlichen halben Laubthaler, wie auch die Französischen ganzen, halben und viertels Thaler, mit allen andern nicht Conventionsmäßigen Geldsorten, hiemit fernerweit gänzlich verruffen, und ein gesammtes Publikum