Seite:Berichtigung und Ergänzung des Füsselischen Tagbuchs, im 2ten Theil S. 321-332, Ermreut betreffend.pdf/3

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dem Canton Gebirg. Der ältere Herr von Künsberg hat keine Kinder, der jüngere aber, nämlich der herzoglich Wirtembergische Herr Geheimde Rath, hat zwey Söhne, welche die künftigen Besitzer nicht nur von Ermreut, sondern auch von allen demselben zugehörigen Rittergütern seyn werden. Von dem ältern dieser Söhne redet Herr Füssel, wenn er S. 321 sagt, daß er in der muntern Gesellschaft des künftigen Besitzers, Herrn Kammerjunkers Hans von Künsberg, von Erlangen aus nach Ermreut gereist sey. – Ehedessen gehörte dieser Ritterort den Herren von Künsberg von Thurnau-Ermreut, die mit den gegenwärtigen Besitzern aus einem Stamme entsprossen sind, und einerley Ur-Großvater gehabt haben. Nachdem jene Linie ohne männliche Nachkommenschaft ausgestorben ist, so haben die beyden Herren Geheimden Räthe von Künsberg, als rechtmäßige Erben und Nachfolger, 1764 Ermreut in Besitz genommen, und es bey dem hochfürstlichen Lehenhof zu Anspach dahin eingeleitet, daß die noch übrigen freyherrl. von Künsbergischen Geschlechter evangelisch-