zu Stande kommen werde. Weil ich aber weder verlange noch erwarte, daß Ihr Correspondent meine Überzeugung zu der Seinigen machen solle und werde, so will ich statt alles dessen, wodurch ich meine Meinung unterstützen könnte, lieber das anführen, was sonst schon im Bayreutischen deßhalb unternommen worden und erfolget ist. Denn daß man da schon in der erstern Hälfte dieses Jahrhunderts an die Sache gedacht, dann besonders in den 50ger Jahren sie mit allem Ernste angegriffen, am Ende aber dennoch rathsamer gefunden hat, es beym Alten, d. i. bey der Intention der Stifter zu lassen; das besagen meine weitern Belege, die zugleich aufs deutlichste bezeugen, daß das Consistorium das Project auf keine Weise begünstigte.
- Ein Superintendur-Circular vom 9ten Oct. 1750.
„Auf des Hochfürstl. Consistorii wiederholte bewegliche Vorstellungen an Serenissimum, die Verkaufung der Pfarrgüter gnädigst zu sistiren, ist bis dato nicht allein noch keine widrige Resolution erfolget: sondern ich habe auch, da ich diese Woche in Bayreuth gewesen, in Erfahrung gezogen, daß Serenissimus den Herren Commissariis, die im Ober- und Unterlande die Güter verkaufen sollen, keineswegs committirt haben sollen, wider
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 437. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/4&oldid=- (Version vom 13.9.2022)