Seite:Bibliopolisches Jahrbuch 1841.pdf/104

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Hinsicht ist dies zweckmässig; aber kein Corrector sollte zugeben, dass Bogen, worin sich noch Verbesserungen von Bedeutung befinden, zur Presse befördert würden, ohne selbst eine letzte Einsicht davon zu nehmen. Traut er sich selbst nicht vollkommene Gewalt über die eigene Aufmerksamkeit zu, wie viel mehr muss er auf der Hut sein in Betreff der Sorgfalt und Aufmerksamkeit Anderer! Er sollte als Regel annehmen, sich auf den Setzer bei keinem Gegenstande von einiger Bedeutung zu verlassen, denn es ist ein sehr unzuverlässiges Völkchen (they are the most erring set of men in the universe); und die Aufmerksamkeit des Factors wird durch zu vielerlei Ursachen, Abhaltungen, Anfragen u. s. w. unterbrochen, als dass er immer die Zeit und Mühe anwenden könnte, welche die Revision einer Form für die Presse erfordert. – Bei diesem Schlussverfahren mit den Probebogen muss übrigens das Auge die Columnen ringsum überlaufen und prüfen, ob nicht etwa Buchstaben irgendwo abgefallen oder beschädigt sind, ob nicht beim Schliessen der Formen ein Hängen oder Krummstehen der Zeilen oder ein Beissen[1] entstanden ist.

Das sind die Eigenschaften eines Correctors für die Presse; das ist das Geschäft, dem sich ein solcher zu widmen hat. Es ist ein ernstes, mühsames Amt, ein Amt von nicht geringer Verantwortlichkeit, welches nimmer anvertraut werden kann dem Unmässigen, dem Gedankenlosen, dem Ungebildeten, dem Unerfahrenen!




So weit Nightingale über die Correctur. Hansard, der diesen Aufsatz in sein oben erwähntes Werk aufgenommen, fügt hinzu: „Ich kann die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne diesem wichtigen Abschnitt in seinem ganzen Umfange meine unbedingte Zustimmung zu geben.


  1. bite; wir Deutschen nennen es Schneiden, wenn nämlich das Rähmchen in der Presse die äusseren Theile der Columnen streift und den reinen Abdruck hindert: ein Fehler, den der Revidirende durch Anstreichen der betreffenden Stelle anzuzeichnen und der Drucker abzuändern hat.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacob Weber (Hrsg.): Bibliopolisches Jahrbuch für 1841. J. J. Weber, Leipzig 1841, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bibliopolisches_Jahrbuch_1841.pdf/104&oldid=- (Version vom 31.7.2018)